Anspruch auf Unfalltaggeld nach Beendigung des Arbeitsverhältnis

Mein Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber 1 hat am 30.11.14 geendet. Mein neues Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber 2 beginnt am 1.1.15. Nun hatte ich am 22.12.14 einen Unfall und bin bis zum 1.2.15 zu 100% arbeitsunfähig. NBUVersicherungen sind noch 30Tage über die Anstellung hinaus gültig.

Habe ich durch die NBUVersicherung des Arbeitgebers 1 auch Anspruch auf Taggeld obwohl ich im Dezember arbeitslos bin? Wenn ja wie lange (nur der Dezember? Bis zum 1.2.15?) Wann/wie ist der neue Arbeitgeber 2 zu etwas verpflichtet?

Für den "arbeitslosen" Dezember habe ich mich nirgends (Arbeitslosenvers. etc.) gemeldet.

Vielen Dank

Antworten

  • Das kannst du nachlesen in den Versicherungsbedingungen deiner Gesellschaft.

    So wird es schwer eine verbindliche Aussage zu bekommen, da hierzu eben diese Vertragsbedingungen der einzelnen Gesellschaften unterschiedlich sind, bzw. wir nicht kennen.

    LG Thomas.
  • Lieber Arim

    Schön, dass du den Weg in unser Forum gefunden hast. Herzlich Willkommen.

    Ich habe deine Frage unserem Fachexperten weitergeleitet. Darum bitte ich dich um etwas Geduld.

    Bis dahin grüsse ich dich freundlich.
    Maria


  • Hallo Arim

    Da du ja noch 30 Tage über das Arbeitsverhältnis hinaus beim alten Arbeitgeber versichert bist, musst du deinen Unfall dieser Versicherung melden. Du bist voll versichert und erhältst (auch für Dezember) 80 % von deinem früheren Gehalt. Der neue Arbeitgeber, resp. diese Versicherung, kommt erst ins Spiel, wenn dein Unfall als abgeschlossen gilt.

    Da kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, gehe ich davon aus, dass du eine Direktzahlung von der Versicherung erhalten wirst. Setzte dich doch einfach mit einem Sachbearbeiter in Verbindung.

    Freundliche Grüsse
    Maria

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