Wohnraumverbessernde Maßnahmen.ab 021.01.2015

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Geldleistung der Pflegekasse zur Wohnraumverbessernde Massnahme ab 01.01.15.

Die Geldleistung wird ja erhöht.
Von bisher 2557,00 auf 4000,00.

Im Jahre 2014 habe ich die 2557,00 komplett erhalten.
Wenn ich eine Veränderung vornehme, habe ich dann Anspruch auf 1443,00
oder nicht ???

Weiß hier jemand genau Bescheid ???

Freue mich schon auf Eure Rückmeldung und sage vielen lieben DANK !!!!

Gruß

Jürgen 😉

Antworten

  • The user and all related content has been deleted.
  • Hallo Jenner,

    Erstmal vielen lieben Dank für Deine Antwort.
    Das Geld war für eine Maßnahme (Treppenlift).

    Aber sowie ich weiß, gibt es den Zuschuß einmalig und nicht für jede Maßnahme.

    Vielleicht gibt es ja noch weitere Infos von User die da Bescheid wissen.

    Würde mich sehr freuen.

    Allen noch einen schönen Sonntag.

    Liebe Grüße

    Jürgen
  • The user and all related content has been deleted.
  • Hallo Jürgen.
    Zum einen ist es so das alle Anträge bis einschließlich 31.12.14 auch bei Bewilligung in 2015 nur die 2557Euro erhalten. Du bekommst also sicher keine Nachzahlung. Zum anderen sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Einmalsachen die aber bei entsprechendem Bedarf und beivorhandensein aller Vorraussetzungen auch für mehrere,aber jeweils verschiedene Maßnahmen gezahlt werden können. Zu beachten ist das es eine Kann-Leistung ist. D.h. bzgl des Treppenliftes wirst du keinen Zuschuss mehr bekommen. Für z.B. einen Badumbau wäre es möglich.

    Liebe Grüße, dani
  • Hallo Ihr Lieben !!

    Damit keine Missverständnisse aufkommen. Ich möchte für eine bereits abgeschlossene Maßnahme (in dem Fall der Treppenlift) keine Nachzahlung.
    Meine Frage: erstmal wie ich weiß, gibt es nicht für "jede Neue Masnahme" einen Zuschuss, sondern gibt es diese Summe nur einmal.
    Aber ich habe die Summe von 2557 € ja bereits ausgeschöpft.
    Doch da es ab 2015 mehr Geld gibt ist meine Frage ob ich für die Differenz wenn ich eine neu Baumaßnahme habe das Geld erhalte oder ob es so ist dass ich keine Geldleistung mehr erhalte, sprich die Differenzsumme ??
  • Hallo.
    Entweder du erfüllst für eine neue Maßnahme und erhältsr bei Antrag nach dem 31.12.14 die volle Summe oder gar nichts. Es gibt bei wohnumfeldverbesserne0den Maßnahmen keine Splittung auf verschiedene Maßnahmen.
  • Was für eine Maßnahme ist denn jetzt geplant?