Muß die DRV ein Augenärztliches Gutachten aushändigen?

Ich habe eine Zusage der DRV für Teilhabe am Arbeitsleben bekommen. Dazu wurde ein Augenärztliches Gutachten von der DRV eingeholt. Ich habe bereits einen GdS mit Gleichstellung. Mir wurde bei dieser Begutachtung ein Verbot fürs Autofahren erteilt.

Aus diesem Grund wurde mir mitgeteilt, daß ich beidäugig weniger als 1/50 sehe, was wohl bedeutet hochgradig Sehbehindert.

Nun kann ich beim Versorgungsamt einen höheren GdB/GdS beantragen. Dazu brauche ich aber das Gutachten der DRV. Vor 6 Wochen habe ich bereits eine Kopie angefordert, auch meinem Hausarzt über das Formular der DRV für eine Zusendung benannt. Bis heute ist aber bei niemandem eine Kopie eingegangen. Der Gutachter hat seiner Auskunft nach 2 Häckchen gemacht, die dieses Gutachten für dritte zugänglich machen sollen.

Das ganze Verfahren läuft bereits seit Mitte April. Meine Frage muß die DRV dieses in Kopie aushändigen?

Ich danke für alle nützlichen Antworten

Rudi

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