Mein Einkommen wird an Pflegegeld von Freundin angerechnet

Guten Tag Forengemeinde,

Ich hab mich hier angemeldet weil ich eine Frage zum Pflegegeld meiner Freundin habe.

Aufgrund eines Gebuetsfehlers erhält sie seit Kindheit Besitzstandspflegegeld. Dieses ist Einkommensabhängig, aber sie kommt nicht über die Grenze. Nun hab ich dort meinen Wohnsitz gemeldet weil ich einfach oft bei ihr bin und sie eine eigene Wohnung hat.

Das Landratsamt nimmt nun beide Einkommen zusammen wodurch sie plötzlich über die Einkommensgrenze kommt. Bin zwar nur Student, aber in den Monaten in denen ich Ferienarbeite kann ich das restliche Studium finanzieren. Kann ich da irgendwie widersprechen, da wir auf jeden Fall getrennte Kassen besitzen und uns bis auf Mobiliar nichts teilen. Normal gilt man doch nicht gleich ab dem ersten Monat als eheähnliche Gemeinschaft nur weil man den selben Wohnsitz hat? Ich trag nicht mal zur Miete bei weil ich durch das Pendeln zur Hochschule zu hohe Kosten habe. Im Endeffekt hab ich es nur gut gemeint weil ich halt oft bei ihr bin, aber nicht mal meine Möbel und Geräte hab ich dort. Die sind noch immer in der Elternwohnung. Wäsche und ähnliches nehm ich auch immer noch dahin mit, da ich mehr oder weniger aus der Reisetasche dort wohne.

Kann man da irgendwie dem widersprechen? Ich will nicht dass sie durch mich belastet wird.

Antworten

  • Hallo,
    das dein Geld mitangerechnet wird ist normal da ihr als Lebensgemeinschaft zählt.
    Meiner Meinung nach könnt ihr nur entweder einen Untermietungsvertrag abschliesen wobei hier die Miete warscheinlich mitangerechnet wird oder du meldest dich wieder um.

    Alles andere ist sehr schwierig durchzubringen.

    Viele Grüsse

    plilly
  • Hallo Macky,

    sei uns willkommen im Forum.

    Pflegegeld ist kein Einkommen des Pflegebedürftigen. Wenn der/die Pflegebedürftige das Pflegegeld an die Pflegeperson weiterleitet, gilt dies ebenfalls nicht als Einkommen, außer die Pflegeperson wird im Rahmen eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses für den Pflegebedürftigen tätig.

    freundliche Grüße
    von mir 😉
  • Hallo Macky,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Ihr werdet vom Amt nicht als eheähnliche Gemeinschaft, sondern aufgrund des gemeinsamen Wohnsitzes als Bedarfs- oder auch Haushaltsgemeinschaft gesehen und daher gemeinsam veranlagt.

    Einige gute Hinweise, wie man dies lösen könnte, wurden aus der Community bereits gegeben (vielen Dank dafür 😀 ).

    Wenn wir Euch noch irgendwie unterstützen können, kommt gern jederzeit wieder auf uns zu. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen. 😀
  • Vielen Dank für die zahlreichen Infos und vor allem auch für das sehr sehr angenehme Klima hier 😀 ...

    Das mit der Befarfsgemeinschaft trifft ja in unserem Fall leider zu, das versteh ich. Nun muss ich eine Kostenaufstellung über die Fixausgaben machen, die ich habe. Könnt ihr mir sagen was da dazu zählt?
    Sicher bin ich mir nur bei Hausrat- und Glas-Versicherun, Kaltmiete und dass ich die Kilometer zur Arbeit bzw. Schule angerechnet bekommen sollte. Wisst ihr wies mit Nebenkosten, Strom, GEZ, Autoversicherung und Haustelefon, etc. aussieht? Möchte nichts übersehen aber mich auch nicht zum Deppen machen wenn ich meinen Fitnessvertrag dazu schreiben würde 😃 .
Diese Diskussion wurde geschlossen.