Zurückstufung GdB

Hallo,

habe eine etwas spezifische Frage. Es geht um meinen Vater. Er hat einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 80 und "G". Diesen hat er aufgrund zweier künstlicher Hüften, die er schon seit geraumer Zeit hat und auch schon mehrmals ausgetauscht wurden. Nun haben wir überlegt, den Bayerischen Parkausweis zu beantragen. Ich bin mir nicht sicher, aber die Voraussetzungen hierfür sind wohl von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Sofern bei uns die Vorraussetzungen für diesen Parkausweis mit "G" und GdB 80 erfüllt sind haben wir vor, diesen zu beantragen. Allerdings wissen wir nicht, ob aufgrund der Anfrage der Kommune beim Versorgungsamt eine Rückstufung des GdBs erfolgen kann. Der Gesundheitszustand hat sich weder verbessert noch verschlechtert, aber das SGB IX wurde ja geändert, bzw. die Richtlinien für die Beurteilung des GdB wurden strenger gehandhabt.

Frage 1:
Weiß jemand wie das mit dem bayerischen Parkausweis genau läuft?

Frage 2:
Kann das Versorgungsamt aufgrund der Nachfrage der Kommune eine Rückstufung bei einem unbefristeten Ausweis veranlassen, da sich die Richtlinien geändert haben?

Frage 3 (unabhängig von diesem Thema):
Kann man irgendwo erfahren ob man wegen verschiedener Diagnosen einen Anspruch auf einen Ausweis oder GdB hat? (Bevor man den Antrag stellt.)

Vielen Dank schon mal! 😎

Antworten

  • Hallo,
    so richtig verstehe ich deine Frage nicht. Hast du Angst, die könnten denken, dein Vater wäre gesünder, wenn er einen Parkausweis beantragen würde?

  • Hallo skeller1986,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Näheres zu den Parkausweisen findest Du in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/behindertenparkplatz.html

    Ich wüsste nicht, wieso die Verkehrsbehörde bei Vorlage des Ausweises mit dem Versorgungsamt Kontakt aufnehmen sollte.

    Und Du meintest ja auch der Ausweis sei unbefristet.

    Was Deine dritte, unabhängige Frage betrifft:
    Die Frage nach einem GdB kann am Besten der behandelnde Arzt beantworten. Es gibt zwar Richtwerttabellen (z.B. hier: http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html), aber letztendlich sind immer die individuellen Einschränkungen ausschlaggebend für den GdB.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀


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