Steuerliche Behandlung von einem Ersatzrollstuhl
Hallo
ich bin schwerbehindert (100 % und ag) und auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Krankenkasse hat mir einen Elektrorollstuhl bewilligt. Jetzt habe ich sehr günstig einen zweiten gebrauchten Rollstuhl gekauft. Ich wollte die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend machen. Das Finanzamt ist jedoch der Meinung, dass Ersatzrollstühle nicht anerkannt werden können. Hat jemand von euch schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Vielleicht kann mir auch ein Steuerexperte einen guten Rat geben, wie ich in diesem Fall reagieren soll? Meinen Widerspruch hat das Finanzamt abgelehnt.
schon mal im Voraus vielen Dank für eure Antworten.
Schöne Grüße aus dem Saarland.
Bzbf
ich bin schwerbehindert (100 % und ag) und auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Krankenkasse hat mir einen Elektrorollstuhl bewilligt. Jetzt habe ich sehr günstig einen zweiten gebrauchten Rollstuhl gekauft. Ich wollte die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend machen. Das Finanzamt ist jedoch der Meinung, dass Ersatzrollstühle nicht anerkannt werden können. Hat jemand von euch schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Vielleicht kann mir auch ein Steuerexperte einen guten Rat geben, wie ich in diesem Fall reagieren soll? Meinen Widerspruch hat das Finanzamt abgelehnt.
schon mal im Voraus vielen Dank für eure Antworten.
Schöne Grüße aus dem Saarland.
Bzbf
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Antworten
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Hallo,
ohne jetzt auf deine steuerliche Frage einzugehen, möchte ich dir sagen:
wenn du schon sehr günstig ,wie du sagst, einen Ersatzrolli gekauft hast,
warum trägst du die Köstlein nicht selbst und gut ist.
Bestimmt bekommst du auch Pflegegeld, was ja manches abdeckt- also man muss als
Erwachsener auch vieles mit Eigenverantwortung selbst tragen, so ist das Leben 😀
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Hallo Sie 135,
ich finde deine Antwort nicht besonders hilfreich.
viele Grüße
bzbf23
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Guten Abend bzbf,..
Wenn das Finanzamt dein Anliegen / Widerspruch abgewiesen hat darfst du nun den Klageweg beschreiten.
Nur bei der Klageflut bei den Gerichten wird deine Klage vielleicht abgewiesen, wegen geringfügigkeit.
Wird sie zugelassen, so dauert das Verfahren derzeit 4-6 Jahre in erster Instanz. Und nun Frage dich selbst ob du das möchtest?
An dem Punkt schließe ich mich der Aussage von sie135 an.
Mfg Lyn
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