sterbegeldversicherung
Habe 2009 als Grundsicherungsnehmer eine Sterbegeldversicherung über Euro 7000,00 abgeschlossen. Frage: gelten die bis jetzt eingezahlten Beiträge als Vermögen? Bin heute Rentnerin plus Grundsicherungsnehmerin.
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Antworten
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Hallo Elvisie,
In unserem Sozialamt ist das Vermögen dann geschützt, wenn die Versicherung VOR Bezug von Grundsicherung abgeschlossen wurde und nicht kapitalbildend ist. Handelt es sich um eine Kapitalbildende Versicherung dann ist die Versicherung lediglich bis zum Rückkaufswert von max. 2600 Euro geschützt (abhängig vom Gesamtvermögen- die Summe darf 2600 Euro bei der Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter nicht überschritten werden).
Grüße
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