brauche dringend hilfe, sozialgericht & bundesagentur für arbeit sind unmöglich :(

Hallo,

ich habe einige Fragen und brauche Hilfe in der unten aufgeführten Sache zunächst aber möchte ich mich vorstellen, damit ihr mein Anliegen besser nachvollziehen könnt:

Ich bin 23 Jahre alt und habe eine Schwerbehinderung, Diagnose: Arthrogryposis multiplex congenita (AMC), auf Deutsch eine angeborene Gelenkversteifung.

Ich habe mich trotz meiner Behinderung bemüht, mich so gut wie es geht zu integrieren habe vor ca. 4 Monaten meine Ausbildung zur Fachangestellten für Bürokommunikation beim Zoll erfolgreich abgeschlossen und parallel dazu mein Fachabitur gemacht und mich entschieden zu studieren.

Habe bei der Bundesagentur für Arbeit gefragt, ob ich meinen Führerschein machen kann und wie das mit den Kosten wäre. Ich habe später erst herausgefunden, dass die mir das sofort hätten zusagen sollen - die Beamten dort aber meinten ich müsse bis zum Ende meiner Ausbildung warten - so habe ich ein Beförderungsunternehmenn beauftragt, dass mich zur Ausbildungsstätte und zur Berufsschule fährt. Während meiner Ausbildung habe ich mich bei der Deutschen Bundesbank für ein Duales Studium beworben (BWL) und wurde genommen. Allerdings beginnt das Studium erst im April 2015 und solange wäre ich eigentlich arbeitslos gewesen, habe aber gefragt, ob ich einer Beschäftiigung als Tarifbeschäftigte bei der Bundesbank nachgehen könnte. Die Bundesbank schickte mir darauf einen Arbeitsvertrag der vom 06.10.2014 bis zum 31.03.2015 geht und direkt im Anschluss am 01.04.2015 würde mein Studium beginnen und ich würde in ein Beamtenverhältnis übergehen.

Damit ich zu meinem Arbeitsplatz kommen kann habe ich im dritten Lehrjahr meiner Ausbildung einen Antrag gestellt auf Übernahme der Kosten für den Führerschein. Dies wurde zuerst abgelehnt, als ich drohte rechtliche Schritte zu unternehmen hieß es - ja es geht doch..

Den Führerschein habe ich dann auch erfolgreich erworben, allerdings erst nach Beginn meiner Beschäftigung bei der Bundesbank. Und hatte Wochen vorher den Antrag wegen eines Kraftfahrzeugs gestellt. Die Agentur für Arbeit reagierte solange nicht bis ich ihnen in einem Schreiben eine Frist setzte, bis zu der ich endlich eine Antwort wollte. Auch auf meine vielen Anrufe bekam ich keinen Rückruf oder irgendeine Auskunft.

Ich musste ein Zimmer im Gästehaus der Bundesbank nehmen, damit ich zu meiner Arbeit komme. Muss ergänzend hierzu sagen - ich wohne eigentlich in der Nähe von Karlsruhe - kann also nicht jeden Tag von dort nach Frankfurt zur Arbeit fahren, da ich ja kein Auto habe und meine Eltern beide berufstätig sind.

Jedenfalls wurde der Antrag auf ein KFZ abgelehnt, da es sich bei mir um eine nur vorübergehende Beschäftigung handelt, weil mein Vertrag keine sechs Monate dauert. Dass ich danach ja nicht arbeitslos bin, sondern die nächsten drei Jahre studieren werde und als Beamtin ein Staatsdiener mit einem sicheren Arbeitsplatz sein werde - interessiert keinen. Hinzu kommt, dass ich während meines dualen Studiums ja auch Praxisphasen haben werde, in denen ich arbeiten werde. Ich werde Geld verdienen und wie jeder andere meine Steuern usw. zahlen.

Ich habe Widerspruch eingelegt, welcher mit derselben Begründung zurückgewiesen wurde. Dann habe ich Klage beim Sozialgericht erhoben und der Richter dort wollte von mir, dass ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinde und, dass ich meine Diagnose und Behinderung näher erläutere. Nun das habe ich alles getan, bzw. die Papiere unterschrieben und nochmals Infos zu meiner Behinderung gegegeben und erläutert, dass die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausgeschlossen ist für mich. Habe diese Papiere dann versendet und noch bevor das Sozialgericht die Papiere gelesen hatte kam eine Ablehnung.

Wie kann man denn einen Antrag einfach ablehnen ohne sich den Kläger anzuhören?

Hinzu kam, dass das Sozialgericht wohl nicht mal mein erstes Schreiben richtig gelesen hatten - denn sie meinten allen Ernstes ich zitiere "nach Angaben der Klägerin hat diese noch nicht die Fahrerlaubnis, was auch eine Voraussetzung für die Gewährung eines KFZ's ist". Ich dachte mir nur "Wie bitte?!". Klar und deutlich hatte ich geschrieben, dass ich meinen Führerschein bereits besitze. Einfach eine bodenlose Unverschämtheit und noch dazu lächerlich für die Behörde ...

Nun ist meine Frage: Wie würdet ihr am besten als nächstes vorgehen? Soll ich beim Landssozialgericht Beschwerde einlegen? Könnt ihr mir sonst noch eine Empfehlung mitgeben? Hat einer von euch schon mal sowas erlebt?

Danke im Voraus...

Antworten

  • Hallo,


    emmamorley hat geschrieben:


    Ich habe Widerspruch eingelegt, welcher mit derselben Begründung zurückgewiesen wurde. Dann habe ich Klage beim Sozialgericht erhoben und der Richter dort wollte von mir, dass ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinde und, dass ich meine Diagnose und Behinderung näher erläutere. Nun das habe ich alles getan, bzw. die Papiere unterschrieben und nochmals Infos zu meiner Behinderung gegegeben und erläutert, dass die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausgeschlossen ist für mich. Habe diese Papiere dann versendet und noch bevor das Sozialgericht die Papiere gelesen hatte kam eine Ablehnung.



    Was meinst Du mit "Ablehnung"? Hat das Gericht Dir einen Bescheid geschickt?
    Und woher weißt Du, dass die Papiere nicht gelesen wurden?


    emmamorley hat geschrieben:
    Wie kann man denn einen Antrag einfach ablehnen ohne sich den Kläger anzuhören?



    Gemäß § 105 SGG darf das Sozialgericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden "wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist". "Angehört" wurdest Du im Rechtssinne schon, indem Du Deine Position im Rahmen Deiner Klage dargelegt hast.


    emmamorley hat geschrieben:

    Hinzu kam, dass das Sozialgericht wohl nicht mal mein erstes Schreiben richtig gelesen hatten - denn sie meinten allen Ernstes ich zitiere "nach Angaben der Klägerin hat diese noch nicht die Fahrerlaubnis, was auch eine Voraussetzung für die Gewährung eines KFZ's ist". Ich dachte mir nur "Wie bitte?!". Klar und deutlich hatte ich geschrieben, dass ich meinen Führerschein bereits besitze. Einfach eine bodenlose Unverschämtheit und noch dazu lächerlich für die Behörde ...

    Nun ist meine Frage: Wie würdet ihr am besten als nächstes vorgehen? Soll ich beim Landssozialgericht Beschwerde einlegen?



    Du solltest Dir einen Rechtsbeistand suchen, ggf. über VDK oder ähnliches. Ich weiß nicht, ob Dich jemand in erster Instanz anwaltlich vertreten hat? Jedenfalls würde ich NICHT empfehlen, weitere Instanzen alleine anzugehen. Du bist vermutlich vom Streitwert her über den 750 Euro, die mindestens nötig sind, um in Berufung zu gehen?

    Wenn das Gericht einen falschen Sachverhalt zu Grunde gelegt hat, obwohl Du ihm nachweislich den richtigen Sachverhalt mitgeteilt hast bzw. dieser sich aus den Akten ergab, dann ist das sicherlich ein guter Grund, um gegen eine gerichtliche Entscheidung vorzugehen. Falls die Berufung nicht zulässig ist, kannst Du auch eine mündliche Verhandlung beantragen - aber wie gesagt, da sollte dann ein/e Anwält/in ran.

    Besten Gruß, ananim



  • ananim hat geschrieben:
    Hallo,


    emmamorley hat geschrieben:


    Ich habe Widerspruch eingelegt, welcher mit derselben Begründung zurückgewiesen wurde. Dann habe ich Klage beim Sozialgericht erhoben und der Richter dort wollte von mir, dass ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinde und, dass ich meine Diagnose und Behinderung näher erläutere. Nun das habe ich alles getan, bzw. die Papiere unterschrieben und nochmals Infos zu meiner Behinderung gegegeben und erläutert, dass die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausgeschlossen ist für mich. Habe diese Papiere dann versendet und noch bevor das Sozialgericht die Papiere gelesen hatte kam eine Ablehnung.



    Was meinst Du mit "Ablehnung"? Hat das Gericht Dir einen Bescheid geschickt?
    Und woher weißt Du, dass die Papiere nicht gelesen wurden?


    emmamorley hat geschrieben:
    Wie kann man denn einen Antrag einfach ablehnen ohne sich den Kläger anzuhören?



    Gemäß § 105 SGG darf das Sozialgericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden "wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist". "Angehört" wurdest Du im Rechtssinne schon, indem Du Deine Position im Rahmen Deiner Klage dargelegt hast.


    emmamorley hat geschrieben:

    Hinzu kam, dass das Sozialgericht wohl nicht mal mein erstes Schreiben richtig gelesen hatten - denn sie meinten allen Ernstes ich zitiere "nach Angaben der Klägerin hat diese noch nicht die Fahrerlaubnis, was auch eine Voraussetzung für die Gewährung eines KFZ's ist". Ich dachte mir nur "Wie bitte?!". Klar und deutlich hatte ich geschrieben, dass ich meinen Führerschein bereits besitze. Einfach eine bodenlose Unverschämtheit und noch dazu lächerlich für die Behörde ...

    Nun ist meine Frage: Wie würdet ihr am besten als nächstes vorgehen? Soll ich beim Landssozialgericht Beschwerde einlegen?



    Du solltest Dir einen Rechtsbeistand suchen, ggf. über VDK oder ähnliches. Ich weiß nicht, ob Dich jemand in erster Instanz anwaltlich vertreten hat? Jedenfalls würde ich NICHT empfehlen, weitere Instanzen alleine anzugehen. Du bist vermutlich vom Streitwert her über den 750 Euro, die mindestens nötig sind, um in Berufung zu gehen?

    Wenn das Gericht einen falschen Sachverhalt zu Grunde gelegt hat, obwohl Du ihm nachweislich den richtigen Sachverhalt mitgeteilt hast bzw. dieser sich aus den Akten ergab, dann ist das sicherlich ein guter Grund, um gegen eine gerichtliche Entscheidung vorzugehen. Falls die Berufung nicht zulässig ist, kannst Du auch eine mündliche Verhandlung beantragen - aber wie gesagt, da sollte dann ein/e Anwält/in ran.

    Besten Gruß, ananim





    mit Ablehnug meine ich ein schreiben auf dem der Satz steht "Ihr Antrag ist zulässig, aber unbegründet"

    Die haben mein zweites Schreiben (mit der Entbindung von der Schweigepflicht meiner Ärzte) wurde nicht gelesen, da der Rückschein gleichzeitig mit der Ablehnung kam, die hatten keine Ahnung von dem was ich geschrieben habe - deswegen meine ich, die haben ohne anzuhören abgelehnt. Hab halt diese Klage ohne Rechtsbeistand erhoben, weil die Anwälte ja echt teuer sind, aber jetzt muss ich
    mich nach 'nem guten umsehen ... Das alles lass ich mir sicher nicht gefallen, das kanns doch nicht sein 🙁(((
  • Hallo emmamorley,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Vielleicht habe ich etwas nicht richtig verstanden, aber bist Du sicher, dass das eine Entscheidung des Gerichts war oder nicht doch nur ein Hinweis?
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