Akteneinsicht in Verfahrensakte
Ich möchte Akteneinsicht in die Akten nehmen, die dem Anwalt (Vdk) zur Rechtsvertretung überlassen wurden.
Die Anwältin teilt hierzu mit, dass ich die elektronische Akte des Vdk einsehen könne.
Angesichts der miserablen Beratungsleistung (d. h. falsche Rechtsauskunft) ziehe ich es vor, die Akte im Original einzusehen und nicht nur die Seiten, die diese Anwältin als relevant elektronisch gespeichert hat.
Dies Anliegen wird mir verweigert. Ist das zulässig?
Die Anwältin teilt hierzu mit, dass ich die elektronische Akte des Vdk einsehen könne.
Angesichts der miserablen Beratungsleistung (d. h. falsche Rechtsauskunft) ziehe ich es vor, die Akte im Original einzusehen und nicht nur die Seiten, die diese Anwältin als relevant elektronisch gespeichert hat.
Dies Anliegen wird mir verweigert. Ist das zulässig?
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Antworten
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Hallo,
ich verstehe den Sachverhalt noch nicht so ganz.
Deine Anwältin hat für Dich Akteneinsicht beantragt und bekommen und die relevanten Teil elektronisch erfasst. Den Zugriff auf die Originalakte des Gerichts wird sie jetzt selber vermutlich nicht mehr haben. Akteneinsicht läuft ja so, dass man die Akte im Gericht einsehen oder sie für einen begrenzten Zeitraum mitnehmen kann - dann geht sie wieder ans Gericht zurück. Anwälte kopieren durchaus nicht immer alle Teile einer Akte (das kann ich deswegen sagen, weil ich als Teil meiner Ausbildung gelegentlich die war, die Akten bei Gericht abholen und nach Anweisung von AnwältInnen kopieren "durfte").
Hast Du Dich jetzt an das Gericht gewendet, um die ganze Akte einzusehen oder wer genau verweigert Dir was mit welcher Begründung?
Besten Gruß, ananim
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Anwältin. Begründung: keine.
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Hallo,xxxx hat geschrieben:
Anwältin. Begründung: keine.
sorry, aber das ist mir immer noch nicth verständlich. Mehr als 3 Worte Antwort wären schon hilfreich, wenn wir hier mitdenken sollen.
Also:
Sagt Dir die Anwältin, dass sie noch mehr Dokumente hat, Du sie aber nicht sehen darfst?
Oder sagt Dir die Anwältin, dass sie nicht nochmals Akteneinsicht bei Gericht beantragen kann oder will, weil es schon einmal Akteneinsicht gab?
Oder weißt Du gar nicht, ob die Anwältin noch Dokumente hat, die nicht in der elektronischen Akte sind?
Dann wäre es gut, das erst einmal herauszufinden.
Und geht es überhaupt um eine Akte, die bei Gericht ist, oder bist Du noch im behördlichen Verfahren?
Besten Gruß, ananim
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