Frage zur Fahrzeugbeschaffung und Beihilfe.

Hallo an die Myhandicap Community,

ich habe eine Frage zur Fahrzeugbeschaffung und Beihilfe und hoffe ich kann hier eine Antwort bekommen.

Zur meiner derzeitigen Lage:

Ich bin derzeit dabei, den Führerschein fertig zu machen. Die theoretische Prüfung ist (lange) erledigt und nach ein paar Problemen seitens der Fahrschule, will ich Anfang Januar 2015 meine praktische Prüfung machen.

Ich habe eine rechtsseitige Hemiparese. Meine rechte Seite ist also paralysiert und somit beim Autofahren nur bedingt einsetzbar. (Laut TÜV Gutachten muss ich Gaspedal links und Knauf links haben.)

Jetzt kommt meine Frage:

Ich hab vor cä. einem halben Jahr alle Anträge bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht. Die sind auch dabei, dass ganze zu bearbeiten und ich sollte ihnen auch 2 Angebote fürs Auto und Umbau vorlegen. Diese hab ich eingeholt.

Die Tatsache, dass zu meinem Arbeitsplatz keine öffentlichen Verkehrsmittel in der Stadt verkehren ist dabei schon geprüft von der Bundesagentur. Der technische Bearbeiter meinte dabei, dass bei mir jedes Fahrzeug umgebaut werden kann, und er da keine Anforderungen hat.

Jetzt habe ich bei Renault und Seat die Angebote eingeholt und habe dabei von Renault das bessere Angebot bekommen.

Da ich mit meiner Freundin, mit der ich derzeit eine Wochenendbeziehung führe, im März zusammen ziehen wollte und wir in diesem Zeitraum uns in Oldenburg (wohne und arbeite derzeit in Wilhelmshaven) eine Wohnung suchen wollten. Wollte ich bis dahin natürlich mit der Fahrzeuganschaffung möglichst fertig sein.

Deshalb wollte ich jetzt den Renault bestellen. Renault hat dabei Lieferfristen von 2 1/2 Monaten + Umbau. Also wäre das Fahrzeug nicht vor März verfügbar.

Jetzt bin ich mir aber nicht sicher ob die Tatsache dass ich jetzt ein Fahrzeug vorbestelle, nicht bei der Bundesagentur als Ausschlussgrund für den Antrag angesehen wird. Also kann der Antrag bei jetziger Fahrzeug Bestellung abgelehnt werden.


Ich bin der Meinung, dass es nichts verändert, ob ich das Fahrzeug jetzt oder erst nach dem ich meinen Führerschein im Januar fertig habe und der Antrag von der Bundesagentur genehmigt worden ist, bestelle.

Außer dass die Lieferzeiten nach hinten rücken.
Den Renault kann ich ja ohne Führerschein eh nicht fahren.

Oder gibts da doch einen Unterschied?

Will natürlich nicht, dass aufgrund der Tatsache, der komplette Antrag abgelehnt wird.

Hoffe nach dem ganzen lesen ist keiner Müde geworden 😆 und vielen Dank schon mal für alle Antworten.

Liebe Grüße
Artur

Antworten

  • Update: Wozu benötigen die Bundesagenturen eigentlich 2 Angebote von 2 unterschiedlichen Autoherstellern? Können die einem vorgeben, welches Fahrzeug man zu wählen hat? 🥺
  • Hallo,

    nun, § 10 der Kraftfahrzeughilfe-Veordnung sagt:

    "Leistungen sollen vor dem Abschluß eines Kaufvertrages über das Kraftfahrzeug und die behinderungsbedingte Zusatzausstattung sowie vor Beginn einer nach § 8 zu fördernden Leistung beantragt werden."

    http://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/BJNR022510987.html

    Daraus würde ich lesen, dass die Leistung beantragt, aber nicht genehmigt sein muss, bevor Du einen Kaufvertrag abschließt. Zudem ist das eine Soll- keine Mussvorschrift. Die Behördenpraxis kenne ich aber nicht.

    Die Fage ist halt, ob Du das bestellte Auto selber finanzierst, falls der Antrag doch abgelehnt wird?

    Besten Gruß, ananinm

  • Hallo Artur,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Es kommt immer ein wenig auf die/den SachbearbeiterIn an, wie sie/er das Ganze auslegt. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest Du schriftlich nachfragen, ob Du den Wagen ggf. bereits aufgrund der vorgenannten Umstände bestellen darfst.

    Auch den von anamin bereits eingebrachten Punkt solltest Du beachten!

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo 😉

    vielen Dank für die Antworten. Ja das Fahrzeug wollte ich zum kleinen teil von dem Geld finanzieren. Den Rest würde ich natürlich selber bezahlen. Ist auch gar nicht anders möglich. Der technische Bearbeiter meinte aber das die Bundesagentur den Umbau komplett finanzieren würde und das benötige ich auch, da es mit dem Umbau für mich eine zu große finanziele Belastung wird. Deshalb zähl ich da sehr auf die Bundesagebtur das sie vor allem da (neben dem Fahrzeug) eine Beihilfe leistet. Ist ja auch eine Art Benachteiligung für alle Leuteit Behinderungen wenn sie das alles selber zahlen müssten. Benötige ja auch das Fahrzeug nicht für private zwecke sondern vor allem um zur Arbeit zu kommen. Aber das ist schon vom Amt geprüft.
    Die Bearbeiterin wollte sich heute per Mail noch mal bei mir melden.
  • Hallo Artur,

    gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weitergeht 😀
  • Hallo an alle 😀

    Hab grad gesehen wie viele schreibfehler in meinem letzten Text vorhanden waren. T9 vom Handy ist halt doch nicht das beste ...
    Aber zurück zum Antrag. Ich hatte gestern ein persönliches Gespräch mit der Sachbearbeiterin, da man so am besten alle Unklarheiten klären kann. Besser als am Telefon oder per Mail. Ich hab aufjedenfall mit ihr Gesprochen und sie auch auf den Paragraphen 10 Kfzhv verwiesen. Nachdem sie das komplette gesetzt gelesen hat, hat sie auch gesagt dass die Auslegung für sie richtig erscheint. Das bereits die Antragstellung reicht . Hat man den Antrag gestellt sollte so oder so durchgeprüft werden ob einem die Leistungen zustehen. Dabei ist ganz egal wann man sein Fahrzeug holt. Hauptsache die Antragstellung ist zu diesem Zeitpunkt durch.

    Sie will jetzt aber bei der vorgesetzten Stelle nochmal fragen ob die Auslegung stimmt oder ob esda nicht doch irgendwo einen Punkt gibt. Am Montag oder Dienstag wollte sie sich melden. Dann Berichte ich wieder. Aber im Gespräch konnte sie selber keinen ausschlussgrund dafür sehen wiesoman nicht jetzt das Fahrzeug bestellen sollte.

    Liebe Grüße
    Artur
  • Hallo Artur,

    bitte Deine Sachbearbeiterin dann in jedem Fall um eine schriftliche Mitteilung, damit Du dann ggf. etwas in der Hand hast.
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