Wenn das Auto eine Belastung wird....

Hallo,

ich bin gerade leider etwas am verzweifeln. Seit dem ich in der Ausbildung bin, macht mir mein neuer Kostenträger (Agentur für Arbeit) etwas zu schaffen.

Ich hoffe ihr habt Erfahrung und könnt mir helfen:

Vorweg:
- ich lebe in einer eignenen Wohnung
- ich habe den GdB 90 und die Merkzeichen AG, G, B
- ich sitze im Rollstuhl

Seit dem 01.08.2014 mache ich meine Ausbildung auf dem 1. Arbeitsmarkt. Mein Ausbildungsbetrieb liegt leider 45 Kilometer weitweg. Zuvor war ich Schüler und habe über den 2. Bildungsweg meine Schulabschlüsse nachgeholt.

Es geht um den Antrag auf KFZ-Hilfe. Im Zuge der Abnutzung des Fahrzeuges war eine Reperatur notwendig. Diese hat mal eben schlappe 1.200,00 € gekostet. entsprechend VORHER habe ich einen Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt.

Als Antwort habe ich von derAgentur für Arbeit die Rückmeldung erhalten, dass der Antrag abgelehnt wurde. Als Begründung wurde angegeben, das ich in einem normalen ROllstuhl sitze und mein Rücken "soweit" funktionsfähig sei,dass es mir zuzumuten sei, den Fahrweg mit ÖPNV zurückzulegen.

Gründe, wie ungünstige Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Fahrplanregelung, ungeünstige Wegstrecken und fehlende Ausrüstung des Beförderungsmittel, nicht-barrierefreie Bahnhöfe und Wege würden keinen Anspruch begründen.

Daraufhin habe ich bei meinem alten Kostenträger angerufen und gefragt, warum es da möglich war, aber nun bei der Agentur für Arbeit, es heißt, das diese Gründe nicht gelten. Daraufhin wurde mir gesagt, das die o. g. Gründe als besondere Härten zu sehen seien und somit mein Antrag genehmigt werden sollte.

Dennoch habe ich es ausprobiert und habe den Arbeitsweg mal mit den ÖPNV zurückgelegt. Erfolgt... ich bin knapp 3 Stunden zu spät gekommen, weil momentan SEV herscht und die Busse nicht Rollstuhlgerecht war. Und kein behindertengerechtes Fahrzeug frei war.

Auf dem Rückweg war es noch schlimmer.... weil der "Zielbahnhof" keinen DB Service-Point hat... Die Busse waren so überfüllt, das bereits Personen stehen gelassen wurden und auch da war wieder das Problem: NICHT Rollstuhlgerecht, aber diesmal war auch kein Ansprechpartner zu gegen.

Am nächsten Tag habe ich wieder bei meinem Sachbearbeiter angerufen und habe ihm die SItuation geschildert. Es wurde mir praktisch der Bescheid nochmal vorgelesen und das wars....

Inzwischen hat mir meine Ausbildungsstelle das Geld ausgelegt, damit ich das Auto reparieren lassen konnte, damit ich wieder richtig arbeiten kann. Allerdings läuft aktuell das Widerspruchs verfahren.

Nun würde ich gerne wissen, hatte jemand diesen Fall schon mal, gibt es da etwas, worauf ich mich berufen kann?

Lg. Dennis

Antworten

  • Hallo Dennis,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Da hast Du einen tollen Ausbildungsbetrieb 😀

    Und einen, inzwischen leider typischen Kostenträger, der es darauf anlegt, möglichst viel zu sparen.

    Du schreibst, es läuft ein Widerspruchsverfahren? Hast Du vor Ort einen kompetenten Rechtsbeistand?
  • HALLO Dennis,

    welche " Helden" dort arbeiten liest man ja täglich..
    in deinem Fall würde ich mir einen Anwalt suchen, der nach den entsprechenden urteilen suchen kann, die du dann ggf. verwenden kannst..

    und warst du schon direkt vor Ort und hast dein Anliegen direkt besprochen.. Auch mit dem Stellenleiter ?

    LG Thomas..
  • Hi Dennis

    Cyperdrache hat geschrieben:


    Gründe, wie ungünstige Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Fahrplanregelung, ungeünstige Wegstrecken Lg. Dennis


    Obige Gründe sind tatsächlich keine Begründung für eine Kraftfahrzeughilfe. Bsp. Jemand wohnt in der Pampa auf dem Dorf, wo er ohne Auto eigentlich gar nicht weg kommt. Dann gibt es keinen Zuschuss. Für Nichtbehinderte wäre das Auto ja genau so notwendig.
    ABER:



    "fehlende Ausrüstung des Beförderungsmittel, nicht-barrierefreie Bahnhöfe und Wege




    da sieht es anders aus. Genau aus dem Grund stehen öffentliche Verkehrsmittel für dich als Rolli eben nicht zur Verfügung. Und das ist u. a. Voraussetzung für den Zuschuss. Ich hoffe du hast deinen Widerspruch damit begründet. Wird er abgelehnt bleibt nur der Klageweg.
    Wie Breather schrieb der persönliche Kontakt hilft manchmal. Daher den Sachbearbeiter fragen wie er sich das konkret vorstellt. (höchstwahrscheinlich wird er dir keine Antwort geben können) Oder, die Agentur für Arbeit hat ja auch Außendienstmitarbeiter. Anbieten (sprich fordern), dass die gerne mal mitkommen können. Gerade dann, wenn dir der Sachbearbeiter nicht sagen kann, wie das gehen soll.

    Klaus-Uwe
  • Hallo Dennis,
    du hast alles richtig gemacht und mit der Testfahrt und dem Versuch eines klärenden Gesprächs grosses Bemühen um eine Lösung gezeigt.

    Ich denke, nun gilt es abzuwarten, was der Widerspruch ergibt.

    Soweit ich informiert bin, wäre es im Fall der Bewilligung ein Darlehen gewesen (?).
    Ob es sich durch das Darlehen des Arbeitgebers erledigt hat, kann ich nicht sagen.
    Da könnte man später bei erfolgreichem Widerspruch noch einmal nachschauen.

    Sollte dein Ansprechpartner beim Amt dein regulärer Ansprechpartner sein, würde ich zukünftig einen Zeugen für das Gespräch mitnehmen. Die Anwesenheit wirkt manchmal Wunder.

    Für medizinische Einschätzungen des Arbeitsamtes würde ich um kurzen Qualifikationsnachweis der medizinischen Fachkompetenz bitten. Schriftlich.

  • vielen Dank für eure guten Ideen und Ratschläge.

    Du schreibst, es läuft ein Widerspruchsverfahren? Hast Du vor Ort einen kompetenten Rechtsbeistand?

    In der Tat läuft bereits ein Rechtsstreit zum Thema Ausbildungsbeihilfe. Leider hat die Agentur bei ihren Zahlen gewürfelt (anders nicht erklärbar), so dass angeblich meine Eltern, welche selbst am Existenzminimum leben, 500 € monatlich bei mir aufbringen sollen. Daher ist es finanziell momentan eh sehr mau.

    Sollte das Widerspruchsverfahren tatsächlich abgelehnt werden, wird sich meine Anwältin auch um diesen Sachverhalt kümmern.

    und warst du schon direkt vor Ort und hast dein Anliegen direkt besprochen.. Auch mit dem Stellenleiter ?

    Habe ich heute in die Wege geleitet, nächste Woche soll ich einen Termin erhalten. Ich habe diesmal Glück, dass der Widerspruchsachbearbeiter in meiner Nähe ist... Sonst sind sie ja Deutschland weit verteilt.

    "fehlende Ausrüstung des Beförderungsmittel, nicht-barrierefreie Bahnhöfe und Wege

    Die Theorie besagt, das der Weg als rollstuhlgerecht einzustufen wäre.... Allerdings ist dies leider weit von der Realität entfernt.

    (1) Die Busse, welche ich zum Bahnhof bzw. von Bahnhof sind in der Hauptverkehrszeit (Berufsverkehr+Schülerverkehr)... So dass Sie teilweise so überfüllt sind, dass eine Mitnahme ausgeschlossen ist, weil der Busfahrer nicht mal mehr aus dem Bus kommt.
    (2) Sind die Fahrstühle am Startbahnhof und an den Zielbahnhöfen meist mehr ausser als funktional.
    (3) Die Ausbildunggsstätte ist ca 1,5 Kilometer entfernt. Auf dem Direktweg gibt es keinen Winterdienst. Der Weg an der Straße entlängst weißt eine sehr starke Steigung auf, die ich als Rollstuhlfahrer einfach nicht packen kann. Der Umwegeg mit 2,5 Kilometer ist auch nicht gerade einfach zu fahren.
    (4) Will ich mal einen Sachbearbeiter sehen, der im Winter diesen Weg zurück legt.....
    (5) Herscht momentan wegen den Bauarbeiten, der DB SEV... Somit fahren die Züge aktuell nicht. Es werden 2 Busse bereitgestellt (auch in der Hauptverkehrszeit nur). Der eine Bus fährt direkt nach Bremen und wäre rollstuhlgerecht und der Bus der unterwegshält, ist wie zu erwarten, nicht rollstuhlgerecht. Und aufgrund des hohem Behindertenaufkommen, konnte die Bahn wie bereits beschrieben, ja nicht zeitnah ein Rolli-Taxi rufen.

    Sollte dein Ansprechpartner beim Amt dein regulärer Ansprechpartner sein, würde ich zukünftig einen Zeugen für das Gespräch mitnehmen. Die Anwesenheit wirkt manchmal Wunder.

    Schon versucht, allerdings kam dann die klassische Aussage: "Die Abteilung sitzt in Osnabrück, Lüneburg usw...."

    Für medizinische Einschätzungen des Arbeitsamtes würde ich um kurzen Qualifikationsnachweis der medizinischen Fachkompetenz bitten. Schriftlich.

    Naja, wenn ich mir das Gutachten des Gutachters angucke, dannmuss er echt gekifft haben.... Im Bericht steht eindeutig: es können maximal Fußweg 2 Meter zurückgelegt werden. Der Gutachter hat daraus "...kann längere Strecken per Fuß zurücklegen" gemacht.

    Ich hoffe ich konnte alles beantworten.

    Lg. Dennis
  • Hallo Dennis,

    vielen Dank für Deine Ausführungen.

    Dann bleibt uns an dieser Stelle erstmal nur, Dir die Daumen zu drücken.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.

    Wenn wir Dich noch irgendwie unterstützen können, komm jederzeit gerne auf uns zu.
  • Hallo Justin,

    ich werde wohl nächste Woche den Termin mit der Agentur haben....

    Für eine Argumentation würde ich gerne mich etwas weiter vorbereiten wollen.

    - zum einem ist halt der NICHT-garantierte Arbeitsweg durch Ausfälle von Fahrstühlen, Bahnen usw.
    - zum anderen ist es der Winter.... Ich denke, da werde ich die klassische Frage stellen: "Sind Sie schon mal im Winter Rollstuhlgefahren, mit den eiskalten Rädern und den teilweise nicht geräumten Wegen?
    - Weiterhin werde ich dann auf den Arztbericht nochmal anspielen, wie man so was verschiedenes rauslesen kann?


    kennt jemand noch gute Argumente?
    Lg. Dennis