Kann ich gezwungen werden mich fremdpflegen zu lassen?

HI erstmal. Zuvor. Ich möchte Diskussionen ala das Arme Kind vermeiden. Das worum es geht würde nicht fürs Kind ausgegeben werden. Die mutter erhält Pflegegeld fürs Kind und gibt auch das für sich selbst aus. Kind geht nach der Schule auch in Hort. Obwohl die Mutter zu Hause ist. Ich kenne die Mutter kümmert sich kaum. Bescheisst auch das Amt da sie seit 2 jahren mit Ihrem LG zusammenwohnt und 2 mal Harz 4 bezieht. Er ist noch bei seiner Mutter gemeldet. Das ist keine Hetzerei sondern Tatsache.

Ich weiss müssen auch noch zu nem fachanwalt wollten uns aber vorher schonmal schlau machen.
Aber zu meiner Frage. Ich bin Schwerstbehindert mit GdB von 100 Merkzeichen B, H, G, RF.
Pflegestufe 2 + Eingeschränkte Alltagskompetenzen. Und EU- Rentner.
Mein Menne Teilzeitarbeit 30 Stunden Woche. >Diese Arbeit hatte er schon als das Kind noch bei uns gewohnt hat.
So, wir werden im Dezember nun endlich Heiraten, sind seit fast 5 Jahren zusammen.
Sobald die Mutter das mitbekommt rennt die garantiert wieder vor Gericht. Und will Unterhalt.
Mein Menne ist Offiziell als meine Pflegeperson eingetragen.

Kann er Gezwungen werden meine Pflege abzugeben um mehr arbeiten gehen zu können? Ich kann mich nicht Fremdpflegen lassen, bin ja nichtmal rehafähig. Oder fähig eine Stationäre Therapie zu machen. Arbeiten momentan aber darauf hin, das dauert aber noch.

Wenn nicht wird das Pflegegeld was "Ich" bekomme, ihm angerechnet??
(Das fließt momentan in den Haushalt mit ein weils vorne und hinten nicht reicht, durch seine schulden, die während seiner ersten ehe entstanden sind.)Bin also ich verpflichtet es ihm auszuzahlen. Im Netz finde ich nur das ich nicht verpflichtet bin.

Bis letztes Jahr war ja das Unterhaltsvorschuss amt zuständig, und die haben nie was verlangt. Sondern immer überprüft und gemeint, kann keinen Unterhalt zahlen.

Und dann noch ne Finanzamtfrage, er muss ja jeden Steuervorteil nutzen, ist ja auch gut so. Aber muss er, wenn er meinen Pauschalbetrag nutzt, das für den Unterhalt einsetzten. weil den bekommt man ja nur weil man nun mal Mehrausgaben hat.

Liebe Grüße Cat

Antworten

  • Hallo Cat,

    zunächst mal: Wenn Du von Straftaten (Betrug) weißt, musst Du diese anzeigen. Sonst machst Du dich mit strafbar.

    Kannst Du bitte die Situation mit dem Kind noch mal genauer erläutern? Ich fürchte, ich blicke da noch nicht so ganz durch.
  • Hallo,
    Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Hallo Cat,

    zunächst mal: Wenn Du von Straftaten (Betrug) weißt, musst Du diese anzeigen. Sonst machst Du dich mit strafbar.




    das ist leider nicht richtig. Bloße Nichtanzeige von Straftaten ist nur in den Fällen des §138 StGB (Straftaten wie Mord u.a.) strafbar, siehe http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html.

    Betrug gehört nicht zu diesen Straftaten. Ansonsten muss man schon Beihilfe leisten oder zu der Straftat angestiftet haben, um sich selber strafbar zu machen; dafür kann ich dem Beitrag von cat_raven keine Anhaltspunkte erkennen.

    Ansonsten verstehe ich die Situation wie folgt - cat_raven kann ja vielleicht sagen, ob das richtig ist:

    - Cat_Raven ist mit ihrem Partner zusammen, der sie auch pflegt.
    - Der Partner war vorher schon mal verheiratet und hat aus dieser Ehe ein Kind.
    - Das Kind lebt bei der Mutter.
    - Die Befürchtung besteht, dass die Mutter nach einer Heirat von Cat_Raven mit ihrem Partner erneut Unterhalt von Cat_Ravens zukünftigem Ehemann verlangen könnte.

    Leider weiß ich zu Deinen Fragen selber keine Antworten, aber vielleicht sind ja andere da schlauer 😀

    Besten Gruß, ananim
  • hi,
    Perfekt zusammengefasst ananim.
    Beweisen können wir ja leider nichts, Wir hatten sie mal drauf angesprochen, da meinte sie nur, besuch darf bis zu einem Monat bleiben. Also wie will mans ihr nachweisen. Solange er bei seiner Mutter gemeldet ist. Und das Kind fragen wird keiner.

    Wenn der Unterhalt wirklich fürs Kind wäre, hätte keiner von uns beiden was dagegen alles zu versuchen das er Unterhalt zahlen kann. Aber nicht mal das Pflegegeld (stufe 0) wird fürs Kind verwendet. Kind geht in die Schule danach in Hort. Und danach noch zu Diversen Aktivitäten, Sport, Psychologe, Betreuung. Und da gehts überall alleine hin. Die Mutter macht gar nix. Wird ja alles vom Amt bezahlt. Als Ihre Mutter noch lebte wurde das Kind auch ständig an den Besuchswochenenden dahin abgeschoben. Nu zur Mutter vom LG.

    Wir haben selbst kaum Geld. Und ich hab nu angst das mein Menne Gezwungen wird mehr zu arbeiten. Und ich Somit gezwungen werde mich Fremdpflegen zu lassen, (was mir extrem zuwider ist. will keinen Fremden beim Duschen z.B. dabeihaben, auch keine Frau). Eher würde ich stinkend rumlaufen. Als beispiel jetzt.
    Und ich wollte wissen ob das Möglich ist. Oder ob man dagegen was machen kann.
  • Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer

    Vielleicht ist ja ein Jurist mit Fachkenntnissen Betrug im Forum.
    Ich schrieb extra nichts, weil ich ehrlich gesagt zu wenig objektive Kenntnisse und Erfahrungen habe.
    Ich blicke nämlich bei dieser Fragestellung auch nicht durch. Nun gut, einige Thesen und Standpunkte wurden gegeben. Ich möchte auch mehr Aufschluss oder Hilfe leisten können

    Herzlich fuenf
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  • Was verstehst du denn nicht Jenner?
  • Liebe Community

    Ich kann nicht alles nach voll ziehen. Doch meiner Meinung nach, kann cat-raven nicht juristisch strafbar belangt werden. Da eventuell auch die Lebens-Situation schwer nach voll zieh bar ist. Ehrlich gesagt, ich möchte kein Urteil bilden. Weil es mir nicht liegt, etwas zu bewerten, was ich nicht nachvollziehen kann.

    Es ist sicher besser an eine regionale Fachstelle zu gelangen und eventuell Unterlagen mitzunehmen.
  • Hallo zusammen,

    gut, da war ich wohl etwas zu übervorsichtig. Es ist wohl davon auszugehen, dass Cat_Raven nicht belangt werden kann wegen des Betruges der Dame. Wenn es denn tatsächlich welcher ist.
    Ich bin kein Jurist.

    Also zurück zur eigentlichen Frage:
    Der Mann pflegt Dich jetzt und geht daher weniger arbeiten, richtig?
    Du hast nun Angst, dass wenn er Dich heiratet, dann mehr arbeiten müsste.

    Ist er denn momentan noch mit der Mutter des Kindes verheiratet?
    Ansonsten würde meiner Auffassung nach die partnerschaftliche Fürsorge ja nach einer Heirat eigentlich nur noch mehr geschützt.
  • Ne die sind geschieden seit 2012 oder 11 bin mir net sicher. Und wir heiraten im Dezember.
    Und sein Job ist eh Teilzeit, Vertrag wir alle drei Monate verlängert (ist bei der post halt so), aber von pflegeaspekt aus gesehen darf er nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Sonst ist meine pflege nicht sichergestellt.

    Und menschlich gesehen stimme ich dir zu, aber wären wir nu auch geschieden kommt beim Unterhalt das Kind auch zuerst.

    Gruss Cat
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