vorübergehende Beförderungshilfe möglich?

Hallo,

ich habe aufgrund einer neurologischen Erkrankung Spastiken in beiden Beinen.
Mein Auto habe ich wohl deswegen kaputt gefahren.
Ich habe einen GdB von 100 + G aG + B

Um zur Arbeitsstelle zu kommen, bin ich auf ein Kfz angewiesen. Zur Zt. mache ich Fahrstunden auf Handgas/ Handbremese.

Ich habe Zeitnah bei der Rentenversicherug einen Antrag auf Kraftfahrzeughilfe + vorübergehende Beförderungshilfe gestellt.
Bis das mit einem neuen Auto / Umbau des Kfz. + Fahrstunden/ Fahrprobe erledigt ist, bin ich darauf angewiesen mit dem Taxi zur Arbeit zu fahren. Das sind 80€ pro Tag.

Von der Rentenversicherung bekam ich nun den Bescheid. Der Umbau wird komplett übernommen, aber vorübergehende Beförderungshilfe gibt es nicht.

Aus dem Antrag G140 geht nicht hervor, dass die Beförderungshilfe vorübergehend nicht geht. Ich habe von Anfang an klar gestellt, dass die Beförderungshilfe nur vorübergehend ist.

Ich wurde dazu aufgefordert das im Formular beides zusammen zu beantragen.

Ich habe versucht mich im Internet darüber schlau zu machen und nichts gefunden.

Meine Frage, hat jemand von Euch / Ihnen so etwas auch schon mal beantragt bzw. kann mir jemand dazu etwas schreiben?

Vielen Dank
Viele Grüße

Antworten

  • Hallo Jule67,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Einen Grund für die Ablehnung der Beförderungshilfe hat man Dir nicht mitgeteilt?

    Wie lange arbeitest Du schon und bist Du angestellt? Ggf. ist auch die Arbeitsagentur Dein Ansprechpartner in dieser Angelegenheit.
  • Hallo Justin,

    vielen Dank für Deine nette Begrüßung. 😀

    Ich arbeite in meinem Beruf als Kinderkrankenschwester schon seit 1988, auf Grund meiner Erkrankung Multiple Sklerose) und meine Gangschwäche, arbeite ich auf "meiner" Station als Medizinische Dokumentationsassistentin.

    Die Rentenversicherung ist also bei mir zuständig, dass hat mir auch der Integrationsfachdienst bestätigt.


    Das Info Video habe ich mir angesehen.
    Ich habe dazu noch eine Frage, ich habe gestern noch gesehen, dass man solche Fragen auch an Rechtsexperten stellen kann. Werden solche Fragen, wie meine, an die Rechtsexperten weiter geleitet? Oder muss ich die Experten direkt anschreiben?



    Die Rentenversicherung hat die Beförderungshilfe abgelehnt, mit der Begründung, dass es eine vorübrergehende Beförderungshilfe nicht gibt, sondern nur als Dauerlösung.Und das auch nur, wenn man selber kein Auto mehr fahren kann. Das ist bei mir ja nicht der Fall. Ich mache ja eine Umschulung auf Handgas.

    Aus den Anträgen geht das nicht hervor, ich wurde sogar schriftlich aufgefordert Kostenvoranschläge beizubringen. In diesem Schreiben hätte man mich darauf hinweisen müssen. Ich habe ja klar gestellt, dass ich das nur vorübergehend benötige.


    Ich habe erst mal fristgerecht Einspruch eingelegt. und warte auch noch auf eine Antwort von dem VdK.

    Viele Grüße
    Jutta


  • Hallo Jutta,

    bitte entschuldige, dass ich erst heute antworte. Ich war gestern nicht im Haus.

    Die Fachexperten werden bei Bedarf von uns auf eine Anfrage hingewiesen.

    Du schreibst jedoch, dass Du bereits den VdK eingeschaltet hast. Diesem liegen dann sicher mehr Detailinformationen vor als uns hier. Daher würde ich vorschlagen, wir warten deren Antwort ab.

    Sollte man Dir dort, wider erwarten, nicht weiterhelfen können, ziehe ich hier gerne noch einen unserer Experten hinzu.
  • Hallo Justin,

    kein Problem, dass Du Dich erst heute meldest. Ich bin auch nicht an jeden Tag am PC.
    Ich warte mal den Termin beim VdK ab.

    Ich werde dann gerne davon berichten, es kann ja auch für andere nützlich sein.Es sit schön, dieses Forum gefunden zu haben. Man braucht ja doch mal in bestimmten Situationen
    Unterstützung.

    Viele Grüße
    Jutta
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