Berechnung der KFZ - Hilfe

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ich würde gerne erfahren, wie man genau die Höhe der KFZ-Beihilfe berechnet. Vom Einkommen des Behinderten werden drei weitere Familienangehörige finanziert.

Kann mir bitte jemand vorrechnen wie man das ausgehend von der Bemessungsgrundlage von ca. 2555€ berechnet? Das Nettoeinkommen, abzüglich der Versicherungen ist ungefähr 1250€!

Wird das Landeserziehungsgeld, welches der Ehemann bezieht auch als Einkommen gerechnet?

Ich danke Euch herzlich!

Antworten

  • Hallo DerFalke,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Die Bezugsgröße in diesem Jahr sind 2.765,- Euro/Monat.

    Davon sind, wenn tatsächlich 3 Familienangehörige von Dir unterhalten werden, gem. §6 Abs. 2 KfzHV 995,40 Euro abzuziehen.

    Damit bleibt eine Bezugsgröße von 1.769,60 Euro übrig.

    Wenn wir mal unterstellen, dass die von Dir nicht näher benannten Versicherungen tatsächlich vom netto Einkommen abgezogen werden dürfen/können würde dies allein rund 70% der Bezugsgröße entsprechen. Gem. §6 Abs. 1 KfzHV stünden Dir dann noch 28% der Bemessungsgrundlage gem. §5 KfzHV zu. Also maximal 2.660,- Euro für das Fahrzeug selbst.

    Gem. § 7 KfzHV werden behinderungsbedingte Zusatzausstattungen unabhängig vom Einkommen in voller Höhe getragen.

    Um eine Aussage über das Landeserziehungsgeld zu treffen, müsste man wissen, wer in Deinem Fall der Kostenträger ist.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hoppla, da ist mir heute früh ein Fehler unterlaufen!

    Die 995,40 Euro sind natürlich nicht von der Bezugsgröße, sondern vom Einkommen abzuziehen…

    Somit würde sie ein Einkommen von 245,60 Euro ergeben.

    Das wären unter 40% der Bezugsgröße. Damit stünde Dir der volle Bemessungsbetrag zu.

    Alle anderen, vorherigen Informationen sind aber korrekt und entsprechend analog.
  • Hallo,
    es zählen bei der Kfz-Hilfe nur die Nettoeinnahmen oder Lohnersatzleistungen des Antragstellers. Also keine Einnahmen des Ehepartners.
    Ich vermute aber, dass private Versicherungen davon nicht abgezogen werden können.

    Für die Berechnung des Zuschusses gibt es hier einen Online-Rechner, dafür muss allerdings das Nettoeinkommen bekannt sein:

    http://www.handicap-bazar.de/kfz-hilfe-berechnung-einkommen

    Grüße
    Jochen
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