g eines schwerbehindertenausweises 6 monate zurückgestellt wird?

In der Reha wurde ein Verschlimmerungsantrag zum Versorgungsamt geschickt, da ich im September 14 Oberschenkelamputiert wurde. Jetzt erhalte ich ein Rückschreiben des VA das mein Antrag 6 Monate zurückgestellt wird um dann ein neues Gutachten vom Arzt erstellen zu lasssen ist das normaler Weg des Versorgungsamtes?

Antworten

  • 😺 😺 noch hinzuzufügen :
    da ich neu hier bin, und gerade erst amputiert bin und daher ganz neu in der thematik, bitte ich um verstädnis wenn diese frage vielleicht schon mehrmals beantwortet wurde...habe für mich aber noch nicht die richtige antwort gefunden
    mir geht es nur darum warum bei einer amputation 6 monate gewartet wird vor der auststellung des ausweises... 😺 😺
  • caro07 hat geschrieben:
    In der Reha wurde ein Verschlimmerungsantrag zum Versorgungsamt geschickt, da ich im September 14 Oberschenkelamputiert wurde. Jetzt erhalte ich ein Rückschreiben des VA das mein Antrag 6 Monate zurückgestellt wird um dann ein neues Gutachten vom Arzt erstellen zu lasssen ist das normaler Weg des Versorgungsamtes?


    Hi Karo,

    bist du sicher, dass in dem Schreiben Rückstellung steht, so etwas habwe ich noch nie gehört. Bei einer Schenkelamputation liegt ja eindeutig eine Indikation für "G" vor, eindeutiger geht es kaum. Ich könnte mir höchtens vorstellen, dass sie abwarten wollen, bis du aus der Reha raus bist, um die tatsächliche Gehbehinderung, also "G" oder aG festzustellen. Gab es irgendeine Begründung in dem Schreiben?

    Gruß cajuns
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  • hier das Schreiben des VA
    127.jpg 603.4K
  • noch etwas......
    sorry ihr merkt sicher das ich vollkommen neu bin was diese thematik angeht, bzw was ich als Amputierte für Rechte habe....
    mir wurden von Reha verordnete Handgriffe für WC und Bad von meiner Krankenkasse abgelehnt (Deutsche BKK)

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  • danke für deine antwort
    hatte bis jetzt 30 prozent vom Versorgungsamt aufgrund mehrerer bypässe, die leider versagten was dann im endeffekt zur amputation führten
    lg
    caro07
  • Hallo caro,
    ich denke das du gegen dich gegen so ein Vorgehen wehren solltest.
    Lege unbedingt Wiederspruch ein beim Versorgungsamt und bei der Krankenkasse.
    Ein solches Vorgehen ist nicht zu akzebtieren.
    Leider ist es so das man meistens um sein Recht kämpfen muß.

    Ich hoffe das alles gut geht.

    plilly
  • Hallo caro07,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Nun, eine Behinderung an sich führt noch nicht zu einem GdB, sondern erst die sich daraus ergebenden Einschränkungen.

    Ich kann mir das, zugegebenermaßen ungewöhnliche, Verhalten des Versorgungsamt daher nur so erklären, dass sie sehen wollen, welche Einschränkungen Du tatsächlich hast, nachdem Du dich zuhause "eingelebt" hast.

    Gegen den Bescheid der BKK solltest Du auch unbedingt fristgerecht Widerspruch einlegen. Zur Wahrung der Frist reicht zunächst auch die formlose Widerspruchserklärung. Eine Begründung kann nachgereicht werden.

    Mit welcher Begründung wurden die Haltegriffe abgelehnt?
  • hallo,
    sorry für meine späte antwort
    mir wurden die haltegriffe als hilfsmittel abgelehnt, weil sie wohl nur gezahlt werden bei verbesserung eines krankheitsbildes bzw als ausgleich einer behinderung.
    habe in der zwischenzeit widerspruch eingelegt und wartze auf antwort der krankenkasse.
    frage mich aber in der zwischenzeit was zum ausgleich meiner behinderung helfen sollte , wenn nicht die haltegriffe fürs bad. hätte ich zwei beine bräuchte ich keine haltegriffe beim anziehen, oder sehe ich es laienhaft wenn ich sage das die haltegriffe mein amputiertes bein in der gleichgewichtsstörung ersetzen..?????
    mal sehen was die krankenkasse antwortet...
    ansonsten wird mich mein weg wohl zum anwalt führen....

    oder kann ich hier rechtliche auskunft erhalten von den experten...
    muss ich diese evtl persönlich hier bei my handicap anschreiben???
    danke für eure antworten im vorraus
    lg caro
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  • hallo jenner,
    bin gestern aus der reha entlassen worden..
    in der zwischenzeit ist mir ein badewannenlifter geliefert worden.
    ich muss jetzt mit rollstuhl ins badezimmer rollen ,
    stehe dann direkt vor der badewanne und das bad ist ausgefüllt, sodas auch keine zusätzliche hilfskraft mit ins bad kann. dh heißt nach dem baden muss ich ein handtuch auf den rollstuhl positionieren da sonst das sitzkissen durchnässt wäre. dann muss ich aus dem bad raus um mich anzuziehen.
    das wc ist extra, da die tür aber zu schmal ist muss ich vorher aus dem rollstuhl raus und ins wc reinhüpfen auf einem bein. um mich wieder anzuziehen muss ich mich teilweise an der wand oder an dem drin befindlichen waschbecken festhalten. alles sehr umständlich.
    nach telefonat mit der kk wurde mir ein toilettenaufsatz mit lehnen versprochen, aber im sitzen sehe ich keine gefahr des stürzens sondern beim anziehen, angeblich setzten sie mir keine großen hoffnungen auf den widerspruch.
    man teilte mir nur mit das die sachbearbeiterin sich in solchem fall auch die haltefriffe selbst besorgen müsste worrauf ich antwortete das sie ja auch nicht behindert wäre.... 😡 mir scheint das das wort handgriffe mit haltegriffe verwechselt wird in meinem fall, denke die gehen von saugbaren haltegriffen aus was aber nicht der realität entspricht, würden die auf meine diagnose schauen ...
    ich weiß schreibe mich gerade in rage 😡 😡 aber sowas regt mich auf, sorry
    lg
    caro
  • Hallo,

    Ich vermute folgendes: Das Versorgungsamt behandelt den Verschlimmerungsantrag wie einen Erstantrag. Bei einem Erstantrag ist es so, das die Behinderung 6 Monate vorliegen muss ehe man dies als Behinderung anerkennt. Wobei eine Amputation die Ausnahme bildet, da der Zustand nicht mehr abänderbar ist.Man versucht hier schlichtweg auf Zeit zu spielen. Mein Rat : Widerspruch einlegen und auf das Datum der Antragstellung verweisen mit Neueinstufung der Behinderung mit Bezugnahme auf das Gutachten / Befund der Reha.

    Hilfsmittel KK: Griffe und ähnliches sind bei der Kasse nur zu beantragen wenn man eine Pflegestufe hat da diese Hilfsmittel der Pflegekasse unterliegen.
    Ratschlag : beantrage einfach die Pflegestufe 1 dann steht dir sogar ein behindertengerechter Badumbau zu bis zu einer bestimmten Summe.

    Lg Manu
  • hallo manu,
    das mir der pflegestufe wollte ich als nächstes in angriff nehmen, obwohl man mir in der reha gesagt hat das ich wahrscheinlich keine bekommen würde da ich dort ja auch alles alleine gemacht habe.... es soll angeblich eine 45 minütige hygienezeit zu berechnen sein... was dort in der reha bei behindertengerechten bädern ja auch der fall ist bzw sein kann ... geprüft wurde dies jedoch nicht.. daher wollte ich einen antrag stellen..
    kenne mich mit den rechten eines behinderten noch zuwenig aus, im moment prasselt alles auf mich ein, da die amputation erst 8 wochen her ist und ich jetzt erst im alltag angekommen bin nach krankenhaus und reha..
    lg
    caro
  • Hallo Caro,

    Also als erstes... niemals aufgeben !!!
    Der Rechtsdschungel ist schwer und vieles wirst du dir erkämpfen müssen.
    Oft geht der Weg nur über den Widerspruch oder die Sozialklage.
    Hast du denn schon eine Prothesenversorgung ?

    Hat du mal geschaut ob es eine Selbsthilfegruppe in deiner Nähe gibt ?.. Die können dir ganz viel helfen und Tips geben !!

    Du schaffst das !!

    Lg Manu
  • Hallo Caro,

    eine Bewilligung nach Widerspruch ist heute leider die Regel. Deshalb also keineswegs verzweifeln, sondern das Ganze sportlich sehen.

    Bei Bedarf ziehen wir vom Team hier die Fachexperten hinzu.

    Muss bei Deinem Widerspruch noch eine Begründung nachgereicht werden oder hattest Du diese schon mit rein geschrieben?
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