schwerbehindertenzulage wird bezahlt warum?

SOZIALAMT ERKLÄRT DASS MANIKÜRE NICHT TEIL DER PFLEGE IST UNS SOMIT AUS DER SCHWERBEHINDERTENZULAGE ZU BEZAHLEN SEI. zur person: 80 % schwerbehindert nach gehirnschlag, linksseitig gelähmt. somit maniküre nicht möglich. bitte um antwort

Antworten

  • Ich denke, dass das schon Sinn macht.

    Der Mehrbedarf, den die Person erhält (17% vom Regelsatz) ist ja genau für solche, behinderungsbedingte, Bedürfnisse da.

    Gruss,
    little
  • Hallo elvisie,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Hast Du eine Pflegestufe? Nagelpflege ist eigentlich Bestandteil der Pflege.
  • Hmmmmmmmmmmmm,
    also:
    Nagelpflege ist Teil der Grundpflege; das heißt Fingernägel säubern, schneiden und feilen.
    Maniküre; also Nägel aufpeppen, lackieren, Lack entfernen, Sternchen draufkleben oder so gehört meines Wissens nach nicht dazu.

    Ich würde jetzt nicht meine Hand (samt unlackierter Nägel 😆 ) dafür ins Feuer legen, bin aber ziemlich sicher, dass es so ist.

  • Maniküre - Definition
    Quelle:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Manik%C3%BCre


    Maniküre (vom lateinischen Manus=die Hand) ist die kosmetische Pflege und Behandlung der Hände (Handpflege). Sie umfasst:

    das Baden der Hände im warmen Seifenwasser (drei bis fünf Minuten lang),
    das Schneiden der Fingernägel,
    das Feilen der Fingernägel,
    das Entfernen abgestorbener Nagelhaut,
    das Polieren und/oder Lackieren der Fingernägel,
    das Eincremen der Hände.

  • Ja, Daniya,

    der Begriff Maniküre umfasst definitionsmäßig alles.

    Aber bei der Pflege eines Menschen wird genau zwischen Grundpflege und, lass es mich mal so sagen, Dekoration unterschieden.

    Ähnlich ist es bei der Gesichtspflege- der Begriff beinhaltet ja auch alles.
    Aber auch hier wird unterschieden zwischen Gesicht waschen, eincremen einerseits (als Grundpflege) und Schminken andererseits.
    Schau mal, hier:
    http://www.pflege-abc.info/pflege-abc/artikel/grundpflege.html

    Richtig erklären kann man das nicht; ich schätze, der Gesetzgeber hat unabhängig von Begriffsdefinitionen eine Grenze gesetzt, was im Rahmen der Grundpflege bezahlt wird und was nicht.

    Jetzt habe ich sogar noch etwas zur Maniküre-Frage gefunden; es ist zwar kein Gesetzestext, aber die Information eines Pflegedienstes:
    http://www.welfenpflege.de/grundpflege-sgb-xi.html
    Bitte nachlesen bei LK3 Kleine Grundpflege, LK4 Große GrundpflegeI und LK5 Große GrundpflegeII den jeweils letzten Absatz.



  • Vielen Dank solitär für Deine Ausführungen,
    so schlussfolgere ich, dass der Begriff "Maniküre" zur Ablehnung geführt hat und anstattdessen besser der Begriff "Nagelpflege" verwendet werden sollte, um Missverständnisse zu vermeiden.
    Wieder etwas gelernt. Wer weiß, wofür ich das mal noch brauchen kann 😉
    Daniya
  • Geklärt werden müsste hier wohl durch elvisie, ob sie eine kosmetische Behandlung wünscht oder "nur" die "einfache" Nagelpflege...
  • ich wünsche keine kosmetische Behandlung, lediglich die übliche also völlig normale Maniküre d.h. Kürzen der Nägel mittels Nagelclipser,Feilen der Nägel so dass keine Ecken überstehen sowie Rückschieben der Nagelhaut.So ab und zu auch mal die Hände eincremen,
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  • Hallo elvisie,

    vielen Dank für Deine Rückmeldung.

    Nun ist es schwierig, mehr dazu zu sagen, wenn man Deine Situation nicht genauer kennt.

    Magst Du vielleicht ein wenig dazu schreiben?

    Hast Du Unterstützung/Pflege im Alltag? Wenn ja, von wem? Pflegedienst oder Angehörige.
    Und auch von mir noch mal die Frage: Hast Du eine Pflegestufe? Wenn nein, hattest Du schon mal eine beantragt?
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