ich bin 50 % schwerbehindert darf ein richter verlangen das ich komme obwohl mein anreiseweg ca 7 st

ich bin 50 % schwerbehindert muss ich einen anreiseweg von ca 7 std hinnehmen oder ist es verboten? bitte mit gesetzestext maximaler zumutbarer anreise ich bin ohne merkzeichen

Antworten

  • Hallo,

    wohin/wozu sollst Du denn kommen? Bist Du z. B. Zeuge in einem Strafverfahren, weiil Du Zeuge einer Straftat geworden bist? Oder geht es um Deinen eigenen Prozess? Und wenn ja, vor welchem Gericht und bist Du anwaltlich vertreten? Bist Du Beklagter/Kläger? Welcer Sachverhalt soll unter Deiner Mithilfe aufgeklärt werden?

    So wie Du sie gestellt hast, lässt sich die Fragen beim besten Willen nicht beantworten.

    Besten Gruß, ananim
  • Hi Martin

    Wenn du als Zeuge geladen bist, werden dir deine Auslagen (Reisekosten, Arbeitsausfall, Spesen usw.) ersetzt. Bei der langen Anreise sicherlich auch Übernachtungskosten für ein Hotel. Bist du Kläger gilt das Gleiche, zumindest wenn du den Prozess gewinnst. Bist du Angeklagter wirst du u. U. von der Polizei abgeholt, was ich nicht hoffen will.
    Einen Zusammenhang mit einem GdB 50 ohne Merkzeichen erschließt sich mir nicht

    Klaus
  • Hallo,

    also dem Beitragh hier: http://www.myhandicap.de/forum.html?&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=31732&tx_mmforum_pi1[page]=1#pid137182

    entnehme ich, dass es um eine Ladung als Zeuge geht.

    Da Du nicht geschrieben hast, um was für eine Art von Verfahren es geht, kann ich Dir leider mit Paragraphen nicht dienen, denn die finden sich für Strafverfahren in der StPO, für Verwaltungs- und Zivilverfahren in der ZPO.

    Grundsätzlich ist es aber so, dass Du als Zeuge die Pflicht hast, vor Gericht zu erscheinen und auszusagen. Ausnahmen können gemacht werden, wenn jemand wegen zwingenden Gründen, also z. B. Krankheit verhindert, nicht reisefähig ist, bereits eine Auslandsreise gebucht hat o.ä. Das musst Du aber ggf. mit einem Attest oder anderweitig belegen. Die Tatsache einer Schwerbehinderung allein wird da nicht ausreichen. Wenn Du das geltend machen willst, solltest Du Dich umgehend (!!!) mit dem Gericht in Verbindung setzen. Wenn Du einfach nicht kommst, droht Dir ein Ordnungsgeld.

    Mehr Info:

    https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Strafgericht/verfahren/Verfahrensbeteiligte/zeuge/index.php

    http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/landgericht/standorte/dienstgebaeude-moabit/zeugen.html

    Besten Gruß, ananim

  • martin5671 hat geschrieben:
    ich bin 50 % schwerbehindert muss ich einen anreiseweg von ca 7 std hinnehmen oder ist es verboten? bitte mit gesetzestext maximaler zumutbarer anreise ich bin ohne merkzeichen


    Hi Martin,

    ich habe GdB 100 und alle möglichen Merkzeichen und könnte auch 24 Stunden anreisen, ich bin mir ziemlich sicher, dass der dein Schwerbehindertenausweis überhaupt nichts bringt in diesem Fall. Wie die anderen schon geschrieben haben, bei medizinischen Indikationen Attest vorlegen bzw. einfach beim Gericht anrufen und nachfragen, ob es andere Möglichkeiten gibt.

    Hth cajuns
  • soll zu einer zeugenausage nach münchen bin aber in freiburg zuhause und müßte 7 std anreiseweg einplanen soviel ich weis ist das weit über dem zumutbaren ist das richtig?
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  • Hallo Martin,
    martin5671 hat geschrieben:
    soll zu einer zeugenausage nach münchen bin aber in freiburg zuhause und müßte 7 std anreiseweg einplanen soviel ich weis ist das weit über dem zumutbaren ist das richtig?


    Ähnlich wie Jenner frage mich auch, ob Du die Antworten gelesen hast, die wir Dir gegeben haben. Daraus ergbit sich nämlich eigentlich die Antwort auf Deine Frage.

    Aber um es noch einmal klar zu machen: Nein, das ist nicht richtig. Es gibt weder Sonderregeln für schwerbehinderte Zeugen, noch klare Zeitgrenzen, wie weit man anreisen muss. Ansonsten lies bitte noch einmal meinen vorherigen Beitrag.

    Gruß, ananim
  • gibt es heut zu tage, in ausnahmefällen, nicht über webcam selbst bei gerichtsverfahren solche befragungen ?
    wenn jemand z.b. zu weit weg oder nicht reisefähig ist.
    7 std find ich schon fast unzumutbar. slbst dann wenn man kein hadycap hätte.

    käme bestimmt auch billiger als reise oder/und übernachtsungskosten übernehmen müssen.

    richtig wissen, wird man das aber vermutlich erst,
    wenn man bei gericht nachfragt und begründen kann.

    das war nun nur ne überlegung am rande.


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