Verweigerte Hilfe zum Toiletten Gang

Hallo ich bin neu in diesem Forum und möchte mich vorstellen .
Ich habe eine Schwester die seit ihrem 7 Lebensjahr nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt. Sie kann seit Sie in ein Behindertengerechtes Wohnheim eingezogen ist schon recht viel aber Sie kann halt den Toiletten gang
nicht allein erledigen (unfallgefahr).
Sie ist 40 Jahre und nicht inkontinent arbeitet im HPZ und jetzt kommt es . Sie wird im Hpz alle zwei Stunden "gassi"geführt und wenn Sie zwischen den zwei Stunden mal muss wird ihr das verweigert mit der begründung das keine Zeit dafür wäre.Es wird ihr nicht geholfen und dabei zugesehen wie Sie sich in die Hose macht.Das passiert immer wieder .
Ich bin seit dem Tod meiner Mutter im letzten Jahr auch die Betreuerin meiner Schwester und habe schon mit der leitung vom HPZ gesprochen und man hat versprochen die Situation unter kontrolle zu bekommen aber meine Schwester ist vollkommen unglücklich das Sie immer wieder zum einnässen gezwungen wird.
Am Mittwoch habe ich wieder einen Termin bei der Leitung und wäre für Tipps sehr dankbar wie ich die Leiterin doch noch dazu bewegen kann auf die grungbedürfnisse meiner Schwester einzugehen .
vielen Dank Scully

Antworten

  • Hallo scully,

    sei erst einmal herzlich Willkommen in diesem Forum! Hier bist du richtig, denn hier wirst du mit deinen Problem(en) ernst genommen!

    Der Tod deiner Mutter war mit Sicherheit sehr schwer. Auch wenn es 1 Jahr her ist. Mein aufrichtiges Beileid für diesen Verlust!
    Das du die Betreuerin von deiner Schwester bist und dich so für ihre Belange einsetzt, dass ist gezeigte und praktizierende Liebe! Du könntest auch sagen,
    "..." und du hättest deine Ruhe. Meine Achtung!

    Zu deiner Schwester.
    In Artikel 1 des Grundgesetzbuches steht: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Wenn deine Schwester nicht selbständig das WC aufsuchen kann, muß das Personal einspringen. Das ist auch ein Grund (von mehren), dass deine Schwester in einer Einrichtung wohnt.
    "Das Recht auf körperliche Unversertheit gehört zu den Grundrechten eines Menschen, im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD." Das heißt, jeder hat das Recht auf Leben und Unversertheit. Das Grundrecht schützt die psychische Gesundheit eines Menschen.
    Das ein Mensch einnässen muß, gehört meiner Meinung zu einer körperlichen Verletzung. Zudem ist das "Einnässen müssen", eine Diskriminierung deiner Schwester. Deine Schwester wird, weil sie nicht in der Lage ist das WC aufzusuchen, vom Personal diskriminiert und es wird dabei sogar noch (wie du es beschrieben hast) zugesehen.
    Das kann auf keinen Fall so weiter gehn! Spreche diese Punkte einmal in der Leitung an. Solltest du kein Gehör finden, dann gebe klar zu verstehen, dass diese Sache "Einnässen" in die Öffentlichkeit kommt!
    Oft ist es, wenn man mit der Öffentlichkeit z.B. Medien, Lokalanzeiger usw. droht, ein einlenken der Gegenseite.
    Berichte doch bitte am Mittwoch oder Donnerstag, wie das Gespräch ausgegangen ist. Du wirst mit Sicherheit noch mehr Tipp's, von Usern erhalten.
    Du kannst mit jeden User auch in Privatkontakt treten. Das geht dann unter "privaten Nachrichten", dieses erscheint nicht in der Öffentlichkeit und du kannst dich aussprechen (was du vielleicht nicht jeden sagen möchtest).

    Ich wünsche dir für den Mittwoch nur das Beste und Erfolg! Ich wünsche dir Kraft und Mut!

    LG, Emmerisch
  • Hallo scually,

    mir ist nicht ganz kalr, was ein HPZ ist, aber ich gehe jetzt erst einmal davon aus, dass es sich um ein Heim oder um eine Form des betreuten Wohnens handelt.

    Es gibt Gesetze auf Ländererbenen, die Regeln für solche Einrichtungen enthalten. In denen sind regelmäßig auch Qualitätsstandards für Einrichtungen geregelt - dazu gehört auch eine angemessene, auf Teilhabe gerichtete Unterstützung für die dort wohnenden Menschen. Ich denke nicht, dass die Behandlung, die Du hier schilderst, mit diesen Standards vereinbar ist.

    Es gibt auch jeweils eine Behörde, die zuständig für die Heimaufsicht ist und damit dafür, dass diese Standards eingehalten werden, auch das abhängig vom Bundesland.

    Das heißt aus meiner Sicht ist der richtige Weg, dass Du die Heimleitung auf ihre gesetzlichen Pflichten hinweist; ggf. kannst Du subtil einfließen lassen, dass ja auch die Möglichkeit bestünde, sich mal an die Aufsichtsbehörde zu wenden.

    Ich wäre aber bei alledem eher vorsichtig (zB auch was Presse angeht), denn das alles kann auf Deine Schwester zurück fallen. Es klingt, als würde in der Einrichtung einiges im Argen liegen - vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit, dass Deine Schwester umzieht?

    @Emmerisch: Zumindest im rechtlichen Sinen ist das keine Frage von Diskriminierung. Diskriminierung im Sinne des deutschen Rechts liegt vor, bei einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von Gleichem oder eine Gleichbehandlung von Ungleichem. Das ist hier nicht die Situation.

    Besten Gruß, anannim

  • Hallo nochmal also mit HPZ ist die Arbeitsstätte meiner Schwester gemeint Heilpädagogisches Zentrum in dem Menschen mit Behinderung leichte Tätigkeiten ausführen nach ihren Möglichkeiten.
    Meine Schwester arbeitet 40 Stunden in der Woche und bekommt dafür 80 Euro Netto.Aber eigentlich finde ich es gut denn dort sind ihre sozialen Kontakte und Sie ist unter Menschen wenn nicht diese Sache mit den Toiletten Gängen wäre . Man kann sich das gar nicht vorstellen allein die Situation .Man wird von einem Hilfe bedürftigen Menschen um Hilfe gebeten und weißt ihn zurück und überlässt ihn seiner Not bis zum einnässen . Unfassbar ,ich bin gespannt was die mir am Mittwoch dazu sagen aber was mache ich wenn die mir wieder sagen das es planmäßig nicht anders geht und meine Schwester sich an die zwei stunden Regelung halten muss ?
    Gruß Scully
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