Kann ich trotz SBV und 50% GdB gekündigt werden?

Hallo zusammen
Ich mache die SBV im Werk und habe 50% GdB.
Bin Krebspatient.
Bin leider im jahr ca. 5 bis 6 Monate AU.
Nicht an einem Stück .
Meine frage; kann man mich trotz langer Ausfall
zeiten/Krank kündigen?
MfG
Columbo

Antworten

  • hey columbo, frag am besten deinen behintertenbeauftragten.
    hast du denn grund eine kündigung zu erwarten?
    viel fehlzeit kann, muß aber nicht ein grund sein, kommt auch auf die wirtschaftlichkeit an.
    biene
  • Hi,

    eine Behinderung oder eine Sonderfunktion ist kein Ausschlußgrund für eine Kündigung im Generellen, sondern beschränkt die Kündigung auf bestimmte Gründe.

    Vor allem ist eine Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes unwirksam. Die Zustimmung kann der Arbeitgeber durchaus bekommen. Aufgabe dieser Zustimmung ist die Ermittlung, aus welchen Gründen eine Kündigung erfolgt - es soll mitnichten eine Kündigung verhindert werden, aber es soll verhindert werdet, dass es sich der Arbeitgeber zu leicht macht ("Irgeneinen muss ich ja rausschmeißen, dann nehme ich den...").

    Gründe für eine Zustimmung können sein:
    - Unverhältnismäßig hohe wirtschaftliche Belastung des Betriebes bei Weiterbeschäftigung, insbesondere wenn das Unternehmen eh schon am Abgrund steht
    - Betriebsaufgabe oder Teilaufgabe, wenn keine Beschäftigung an einer anderen Stelle möglich ist
    - Verschlechterung der Erkrankung mit Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit

    Aber selbst, wenn das Integrationsamt zustimmt, muss die Kündigung auch arbeitsrechtlich wirksam sein, insofern kann man auch nach deren Zustimmung juristische Schritte einleiten, z.B. Kündigungsschutzklage.

    Kommt - wie bei allen juristischen Themen - natürlich auf die individuelle Geschichte an und da kann im Falle eines Falles nur ein Anwalt weiterhelfen. Sollte also noch nichts passiert sein und Du keine Rechtsschutzversicherung haben, dann schließe eine ab und hoffe, dass nichts passiert, bevor die Versicherung gültig wird (3 Monate glaube ich).

    Peter.
  • Hallo Zusammen!

    Ich verstehe die Frage sowei die Antworten nicht ganz. 😢

    Columbo ist anscheinend Schwerbehindertenvertrauensperson in der Firma (SBV),
    deshalb liebe Ladybiene -- Columbo wird sich schon selbst gefragt haben.

    Alles von asp_peter habe ich nicht durchgelesen, so wie es anfängt, sind es die rechtlichen Aspekte.

    Auch ich war mal Neuking als SBV, ist klar, dass man die eigenen Rechte (und Pflichten)
    nicht wirklich kennt.

    Also, als SBV hast du die gleiche rechtliche Stellung wie ein Betriebsrat, kannst also nicht gekündigt werden (ausser du wurdest nicht gewählt, sondern irgendwie gemauschelt).

    Karankheit ist erst mal kein Kündigungsgrund (vor allem wenn's länger als 6 Wochen geht), aber hier ist auch der Krux -- und leider wird das Integrationsamt hier auch nicht unbedingt anderst entscheiden --> aus etrieblichen Gründen könnte dir gekündigt werden.

    Oft krank, Arbeit bleibt liegen, Prognosse eher negativ, Prozess im Betrieb nachhaltig gestört, kein Ersatz solange Arbeitnehmerin noch eingestellt, leider kann sich der AG da viel einfallen lassen (aber du bist SBV, da ist eine Kündigung erst mal nicht möglich) ..

  • ach ja, man lässt sich zum sbv wählen und ist damit nahezu unkündbar. seltsame logik!
    der sinn des sbv ist verfehlt wenn er nicht den vorschriften entspricht die da sind:
    http://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schwerbehindertenvertretung/77c345i1p/

    Auszug:
    Aufgaben: Die Schwerbehindertenvertretung hat die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern und deren Interessen zu vertreten (§ 95 Abs.1 SGB IX). Dabei hat sie vor allem
    •darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen (§§ 71, 72 und 81–84 SGB IX) erfüllt werden;
    •Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen (d.h. Maßnahmen, die mit der beruflichen Teilhabe und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Zusammenhang stehen);
    •Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken;
    •über den Abschluss einer Integrationsvereinbarung zu verhandeln;
    •bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements mitzuwirken;
    •Beschäftigte bei der Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder auf Gleichstellung zu unterstützen (§ 95 Abs.1 Satz 2 SGB IX).

    Kernaufgabe der Vertrauensperson ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern sowie dem schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite zu stehen. Sie bietet dafür Gesprächsmöglichkeiten an, stellt ihre Kenntnisse zur Verfügung, schaltet sich bei Schwierigkeiten ein und vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bei Maßnahmen, die der Betrieb oder die Dienststelle plant. Dazu ist vor allem erforderlich, dass sie die schwerbehinderten Menschen und deren Arbeitsplätze genau kennt und im Auge behält, um so Probleme rechtzeitig zu erkennen. Außerdem muss sie jederzeit einen guten Überblick über den Betrieb bzw. die Dienststelle und die Einsatzmöglichkeiten für behinderte Menschen haben.

    biene 😡
    Ich schrieb von schwerbehindertenvertreter/beauftragten und nicht vertrauensperson
  • Hallo
    Richtig,bin die Sbv selbst
    Heisst aber nicht das ich unkündbar bin
    Nur letzte zeit mache ich mir schon Gedanken
    Sind Menschen mit handicap auch kündbar
    Trotz 50 % GdB ?
    Mach mir echt Gedanken
    Bin schon 30 jahre im Betrieb seit 3 jahren mache
    Ich die SBV,bald sind Neuwahlen
    Mein Vorgesetzer meinte
    Auch wenn dich alles sehr belastet müssen wir uns
    wegen deiner Ausfallzeit langsam etwas einfallen lassen !!! ???
    Mein Vorgesetzter sagt mir das nicht die Personalleitung.
    Was sollen wir uns denn da einfallen lassen???
    Wenn mir Psychisch scheisse geht kann ich es nicht
    steuern.bin beim Psychologen seit 3 jahren in Behandlung
    Meine Frage war
    Kann man mich als SBV und mit 50% GdB wegen hoher Ausfallzeit kündigen?
    Danke für eure Antworten
    Gruß
    Columbo



  • Hallo Ladybiene
    Ich habe nicht erwähnt das ich mich zum SBV
    wählen lassen und dann undkündbar sein möchte.
    Zur Zeit mache ich die SBV.
    Die Aufgaben der SBV sind mir bestens bekannt
    SBV 1,2+3 Seminare schon gehabt,und ich stell mich
    Jeden Monat 1 tag für SBV Arbeiten frei,lesen,nachschlagen
    in Gesetzesbüchern.
    Weiss nicht auf welche seltsame Logik du hinaus willst.
    Gruß
    Columbo
  • ich antwortete auf tschoos beitrag! 😉
    biene

    sollten in den seminaren nicht auch solche problematiken vorkommen wie die deine?
  • Hi,

    gut dann einfacher

    Columbo hat geschrieben:
    Sind Menschen mit handicap auch kündbar
    Trotz 50 % GdB ?

    Natürlich.

    Columbo hat geschrieben:
    Auch wenn dich alles sehr belastet müssen wir uns
    wegen deiner Ausfallzeit langsam etwas einfallen lassen !!! ???
    Mein Vorgesetzter sagt mir das nicht die Personalleitung.

    Taktik. Einfach nicht drauf eingehen. Der Vorgesetzte tastet langsam vor. Noch nicht mal nachfragen, höchstens bemerken "Danke, dass Sie sich um mich sorgen, ich sehe da kein Problem."

    Dann müssen sie mit ihren Überlegungen um die Ecke kommen und ich wette, da kommt ein finanzielles Angebot.

    Peter.
  • Hallo Columbo,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Da es seit über vier Wochen keine Beiträge mehr zu dieser Diskussion gab, gehe ich davon aus, dass kein weiterer Diskussionsbedarf mehr besteht.

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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