widerspruch gegen positiven em bescheid wegen fehlberechnung

liebe leser,
ich wuerde gern noch eine frage an das forum stellen.
mit den heutigen em bescheid habe ich mit den renteninformationen aus 2007,09, und 2011 verglichen und erwaege einen widerspruch.
wie kann es sein, dass sich innerhalb von sieben jahren(2007-2014)nicht nur die mtl. em rente verringert sondern merkwuerdigerweise andererseits der punktestand stagniert.
denn mir wurden rentenbeitraege aus geringen beschaeftigungszeiten und krankengeldbezugszeiten abgezogen.
kurzum, wird der em bescheid damit schwebend bis zu einer endgültigen entscheidung unwirksam?
Bleibt bis dahin; also spätestens bis 14.februar 2015 Alles beim Alten oder muss ich doch ergaenzende Grunsicherung sofort beantragen?
ganz ehrlich, der begriff rentenversicherung ist falsch. es sollte Rentenverunsicherung genannt werden.
mfg
willybaerlin

Antworten

  • Hallo willybaerlin,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Könntest Du deine Frage bitte noch einmal anders formulieren? Ich verstehe sie leider nicht ganz. Tut mir leid!
  • hi justin.danke fuer deine hilfe erstmal.
    also ich meinte;wenn ich gegen den jetzigen rentenbescheid widerspruch einlege,da em rente bzw. punkte falsch berechnet wurden?erhalte ich bis zur entscheidung weiterhin mein alg 1 oder muss ich trotzdem zum sozialamt?
    mfg,willybaerlin
  • hallo biene,danke fuer den tip.der im link genannte paragr.86 sgb I bezieht sich ja wesentlich auf die einbehaltung der seit antragstellung aufgelaufenen betraege,die auch bei widerspruch bis zur entscheidung einbehalten werden.
    darum geht es mir nichy,denn es hat ja wirklich eine ueberzahlung gegeben.
    ich meinte;kann ich mir den weg zum sozialamt solange sparen bis eine entscheidung der drv vorliegt und beziehe ich waehrend dieses entscheidungszeitraums weiterhin alg 1 z b bis 14.2.2015 am 14.2. waere mein anspruch auf alg naemlich ers hoepft.
    nichmal danke
    willybaerlin

  • Hallo willybaerlin,

    da Dir ja ein wenig die Zeit davon läuft, schlage ich vor, dass Du sicherheitshalber deinen Antrag beim Sozialamt stellst. Denn Leistungen werden nicht rückwirkend, sondern ab Antragstellung gewährt.

    Sollte man nicht zuständig sein, wird man Dir das mitteilen 😉 Oder sich später Leistungen vom eigentlich zuständigen Kostenträger erstatten lassen.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Gern kannst Du an dieser Stelle auch berichten, wie es weiter geht.
  • hi justin.
    vielen dank nochmal.werde ich so machen.darueber hinaus habe ich einen termin mit einem fachanwalt f sozialrecht.ich will dann spaeter hier ueber das ergebnus berichten.
    mfg,willybaerlin
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