Wie werden EU Rente und Arbeitslosengeld1/oder ergaenzende Grundsicherung berechnet?

Liebe Forum Leser,
nach erstem Schock nach Erhalt meines Erwerbunfähigkeits- Rentenbescheids ueber 388,- Euro mtl. nach 30 Beitragsjahren weiss ich nicht, wie das ALG1 gegen oder aufgerechnet wird.
Ich beziehe naemlich noch bis 14.02.2015 ALG1 in Höhe von 703,- Euro sowie 51,- Euro Wohngeld.
Vielleicht weiss jemand Rat zur weiteren Vorgehensweise?
Nach meinem Verstaendnis muss ich vor Ablauf des Arbeitslosengeldes 1 einen Antrag auf ergaenzende Grundsicherung stellen. Die EU Rente wird ab 1.12.2014 bezahlt. Die aufgelaufenen mtl. Rentenzahlungen seit 01.05.2014 direkt mit Leistungstraegern wie Arbeits- und Wohngeldamt verrechnet. Angeblich darf ich zu den mtl. verbleibenden 344,- Euro noch ; sehr witzig; 450,- dazuverdienen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir ein paar Tipps geben. Ich waere sehr dankbar.
Willy Bärlin

Antworten

  • Ganz auf die Schnelle

    Welche EM Rente hast du denn: Die volle EM-Rente, ausschließlich aus med. Gründen, eine Teil-EM-Rente oder die sgn. Arbeitsmarktrente.

    Voraussetzung für ALG I oder ALG II ist ja, dass du dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehst. Das tust du mit einer volle EM Rente nicht. Solltest du ein solche erhalten, wird spätestens ab 1.12.2014 das ALGI komplett wegfallen, ALGII kommt auch nicht in Frage. Du solltest sofort Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII) beantragen. Finanziell entspricht dies ziemlich genau dem ALGII Satz, Allerdings sind die Vermögensfreigrenzen (Schonvermögen) deutlich niedriger.
    Du darfst 450€ monatlich hinzuverdienen ohne dass dir deine EM Rente gekürzt wird. Allerdings wird dir dieses, wie auch jedes andere Einkommen, auf die Grundsicherung angerechnet. Auch hier ist der Freibetrag niedriger als beim ALGII Bezug.

    Klaus
  • vielen dank klaus fuer die kompetente antwort. so aehnlich habe ich mir das gedacht.ich beziehe voll em rente. bleibt nur zu hoffen(en bescheid kam heute);dass sie mir nicht schon jetzt zum monatsende kein alg1 zahlen und i h wieder mittellos dastehe wie seinerzeit beim uebergang von krankengeld auf alg.
    mfg
    willyberlin
  • hey willybaerlin.
    bitte beachte unbedingt daß die rente am ende des monats bezahlt wird, soll heißen, wenn der rentenbeginn am 01.12.2014 ist dann kommt das erste geld am 31.12.2014.
    melde dich umgehend beim sozialamt damit du überbrückungsgeld bekommst sonst stehst du 1 monat völlig ohne geld da. die ämter sind im zahlung einstellen super schnell.
    biene
  • merci fuer den tip biene.
    werd ich so machen.genau das hab ich erlebt beim uebergang auf alg1.
    ciao willybaerlin
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