Gleichstellungs oder Verschlechterungsantrag stellen.
Hallo,
ich habe einen GdB von 40%.Kein Geruchs und Geschmacksinn mehr und
Schwere Depressionen.Vor 3 Monaten wurde die Diagnose Rheuma gestellt.Da ich kaum mehr laufen kann bekomme 1x in der Woche eine MTX Spritze und pro Tag 20mg Kortison, und bin jetzt krankgeschrieben.
Meine Frage ist eigentlich simpel, was ist ratsamer ein Gleichstellungsantrag damit ich nicht so leicht gekündigt werden kann? Oder der Verschlechterungsantrag da ich fast gar nicht mehr ohne Gehhilfe laufen kann.
oder geht beides, ich kenne mich leider überhaupt nicht aus und brauche dringend eine Antwort.
Vielen lieben Dank im vorraus Evol 🥺
ich habe einen GdB von 40%.Kein Geruchs und Geschmacksinn mehr und
Schwere Depressionen.Vor 3 Monaten wurde die Diagnose Rheuma gestellt.Da ich kaum mehr laufen kann bekomme 1x in der Woche eine MTX Spritze und pro Tag 20mg Kortison, und bin jetzt krankgeschrieben.
Meine Frage ist eigentlich simpel, was ist ratsamer ein Gleichstellungsantrag damit ich nicht so leicht gekündigt werden kann? Oder der Verschlechterungsantrag da ich fast gar nicht mehr ohne Gehhilfe laufen kann.
oder geht beides, ich kenne mich leider überhaupt nicht aus und brauche dringend eine Antwort.
Vielen lieben Dank im vorraus Evol 🥺
0
Antworten
-
Hallo Evol,
sei uns willkommen im Forum.
Ich habe Dir einen Link rausgesucht:
http://www.gleichstellungsantrag.com/
Schwerbehinderte Menschen genießen in Deutschland einen erweiterten Kündigungsschutz, den minder behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung unter 50 leider nicht erhalten. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab einem Grad der Behinderung von mindestens 30 (auch bei 40 Behinderung), die von einer Kündigung bedroht sind, können einem Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Der Arbeitgeber benötigt dann; durch die Gleichstellung; für die Kündigung die Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes, wenn die Gleichstellung mindestens 3 Wochen vor der Kündigung beantragt wurde.
Vielleicht helfen Dir diese Angaben weiter?
Wenn sich zu Deinen bisherigen Krankheiten nun noch Rheuma hinzugesellt hat, finde ich einen Verschlimmerungsantrag sinnvoll.
Lieben Gruß
vom Zornröschen
😉
0 -
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Da ich wahrscheinlich von einer Kündigung betroffen sein werde, wollte ich wissen ob ich jetzt zuerst einen Gleichstellungsantrag stellen kann, und danach den Verschlecherungsantrag oder geht nur eines von den beiden ?
Liebe Grüße Evol
0 -
Hallo Evol,
ich würde beides beantragen und beim zuständigen Integrationsamt erwähnen, dass parallel ein Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt gestellt wurde.
Liebe Grüße
😉
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 976 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 32 Sinnesbehinderungen
- 100 Chronische Erkrankungen
- 122 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 107 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 10 U30 Austausch
- 83 Bildung & Studium
- 11 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.1K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 748 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 100 Willkommen & Begrüssung
- 130 Post(s) von der Redaktion
- 7 Fachperson stellt sich vor
- 2.8K Plauderecke
- 21 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 490 Forensupport & Feedback
- 313 Recherche