Beginn 3 Jahresfrist (§ 62 SGB VII)
Bitte um Info zum Beginn der 3 Jahresfrist, wann beginnt sie zu laufen:
1.) Datum des Versicherungsfalles (08.07.2010, Datum von BG bestätigt)
oder 2.) Nach dem histologisch vollbeweislichen Befund (23.11.2011)
oder 3.) nach dem Beginn der vorläufigen Rentenzahlung (nach Ende der Zahlung von Verletztengeld, 21.05.2012)?
1.) Datum des Versicherungsfalles (08.07.2010, Datum von BG bestätigt)
oder 2.) Nach dem histologisch vollbeweislichen Befund (23.11.2011)
oder 3.) nach dem Beginn der vorläufigen Rentenzahlung (nach Ende der Zahlung von Verletztengeld, 21.05.2012)?
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Antworten
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Hallo,
Zeitpunkt des Unfalls, also Deine Variante 1. Das ergibt sich eigentlich schon aus dem Gestz, das auf einen Versicherungsfall Bezug nimmt, der dann in § 7 desselben Gesetzes als "Arbeitsunfall oder Berufskrankheit" definiert ist.
Darüber hinaus z. B. auch aus diesem Urteil: http://www.dguv.de/UV-Recht/06_2014/3166128v1.pdf
Besten Gruß, ananim
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