probleme mit der gewährung von grundsicherung

guten tag, ich bin rollifahrerin mit querschnittlähmung. seit einem halben jahr wohne ich in einer eigenen zwei-zimmerwohnung.
mir steht grundsicherung und mietzuschuss zu, allerdings weigert sich das sozialamt bis heute, mir etwas zu bezahlen, weil sie davon ausgeht, dass ich für den anteil der von mir verkauften hälfte der eigentumswohnung an meinen damaligen mitbewohner von diesem zuwenig geld erhielt. das ist unsinn und kann von diesem auch mit zahlen und unterlagen belegt werden. trotzdem stellt das amt immer wieder neue haarsträubende berechnungen auf, nach denen das angeblich nicht wahr ist. mittlerweile weiß ich nicht mehr, wie ich bis ende des jahres die miete von knapp 600,00 euro monatlich zahlen soll. aktuell verlangt das amt von mir die zusendung sämtlicher kontoauszüge seit letztem herbst, um zu prüfen, wofür ich den erlös der wohnungshälfte verwendet habe. auf dieses konto sind aber auch diverse größere beträge einer bekannten eingegangen, die ich bewusst für einen bereits gebuchten urlaub im winter eingeplant habe.
die wichtigste frage in diesem ganzen schlamassel ist aber nun für mich, wie ich zunächst meine miete weiterzahlen kann.
gibt es soetwas wie eine einstweilige verfügung und wer kann das veranlassen?

Antworten

  • hey grundsicher,
    woraus entnimmst du daß dir grundsicherung zusteht? (mietzuschuß ist in der grundsicherung enthalten, gibts nicht extra)
    beziehst du rente die zu niedrig ist so daß du grundsicherung benötigst?
    grundsicherung wird aus steuergeldern finanziert, daher ist das amt verpflichtet zu prüfen ob vermögen da ist. hier mußt du all deine einkünfte und vermögenswerte angeben, dies wird dann geprüft.
    der verkauf der etw dürfte ja wohl über einen notar abgewickelt worden sein, daraus geht dann auch der erlös hervor, den muß das amt in der regel anerkennen, es sei denn die etw wurde fahrlässig unter wert verkauft. das könnte den verdacht auf mauscheleien aufkommen lassen.
    gegen den ablehnungsbescheid (den du ja hoffentlich schriftlich vorliegen hast) mußt du innerhalb 4 wochen widerspruch einlegen. eine gute begründung ist dabei sehr wichtig, am besten übernimmt das ein rechtsanwalt oder wende dich an den vdk etc.
    eine einstweilige verfügung in dem sinne gibt es nicht.
    nur eben der widerspruch.
    biene
  • Hallo,

    ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich den Sachverhalt richtig vertehe. Du wohnst in einer Wohnung, die Dir mal gehört habe, die Du dann an jemand verkauft hast, dem Du jetzt Miete zahlst?

    Grundsätzlich zu Deiner Frage: Es gibt im Sozialrecht ein Eilverfahren. Mehr Informationen dazu gibt es hier: http://rechtsanwalt-manneck.de/sozialrecht/eilverfahren/

    Im Prinzip kannst Du einen ensprechenden Antrag selber stellen; in Deinem Fall würde ich allerdings dringend dazu raten, dass Du Dich rechtlich beraten lässt. Ggf. kannst Du dafür Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe beantragen.

    Mir scheinen da nämlich neben der Auseinanderstzung über die Kaufpreishöhe noch einige Stolpersteine zu existieren, die Dich in Konflikte mit dem Amt bringen können:

    - Ich bin überrascht, dass Dir das Amt eine Miete von fast 600 Euro übernimmt. Das ist deutlich über den normalen Sätzen (+ Mehrbedarf für Rollstuhlfahrer).

    - Die Gewährung von Grundsicherung ist selbstverständlich einkommens- und vermögensabhängig. Dass man Kontoauszüge der letzten drei Moante offenlegen muss ist gängiges Vorgehen und meiner Kenntnis nach auch von der Rechsprechung gebilligt. Dass Du für einen Urlaub Geld zurückgelegt hast, ist natürlich kein gutes Argument - da ist für die Empfängerinnen von Sozialleistungen nicht vorgesehen. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass Dir irgendwelche Zahlungen, die Dir Dritte leisen nicht angerechnet werden:

    Der Freibetrag liegt bei 2600 Euro + ggf. Zuschäge für Kinder + Partner. Mehr Infos dazu hier:
    http://www.sovd.de/fileadmin/downloads/broschueren/pdf/grundsicherung.pdf

    Also - ab zum Anwalt.

    Besten Gruß, ananim



  • zunächst - dankeschön. einiges dachte ich mir schon.
    ich bin vor sechs monaten aus der gemeinsamen eigentumswohnung ausgezogen und bewohne nun eine barrierefreie neubauwohnung in der stadtmitte. der mietpreis ist dafür angemessen und beträgt genau 570,00 euro warm. wieviel ich genau bekäme, weiß ich nicht, aber das amt hat dem einzug zwangsläufug zugestimmt, weil kein anderer barrierefreier wohnraum aktuell verfügbar ist.
  • ja, es ist so, dass mir grundsicherung zusteht, weil meine eu-rente gering ist. das wurde mir vom amt auch schon bestätigt.
    immerhin ist jetzt klar, dass ich ohne anwalt nicht weiterkomme.
    eine termin beim vdk habe ich für die kommende woche erhalten.
    einen bescheid habe ich noch nicht, weil der streit noch darum geht, das das amt mit den vorgelegten unterlagen von uns nicht einverstanden ist und die berechnungen anzweifelt.

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