wann endet die gesetzte Frist?

Hallo,
der VdK hat mir eine Frist gesetzt, bis zu der ich mitteilen soll, ob ich an dem Wunsch der Klage durch den VdK festhalte. Die Frist endet am Tag x.
Muss ich vor diesem Tag geantwortet haben oder bis 23:59 Uhr an diesem Tag x?
Danke Euch vorab für die Unterstützung.

Antworten

  • hey xxxx,
    bei behörden gilt bis 23:59 Uhr an diesem tag x (nachweisbar durch stempel etc.)
    ob das bei der vdk auch so ist entzieht sich meiner kenntnis.
    ich rate immer frühzeitig solche dinge zu erledigen, je früher so besser.
    biene
  • Hallo,

    eine vom VDK gesetzte Frist ist keine amtliche Frist - insofern ist das wahrscheinlich auch kein Drama, wenn die Anwort am Vormittag des drauffolgendne Tages kommt. Aber lange verschleppen solltest Du das sicherlich nicht.

    Bei amtlichen Fristen, grundsätzlich wie biene schreibt. Wenn Ende der Frist auf einem Feiertag ist, dann gelten Sonderregeln.

    Besten Gruß, ananim
  • Danke Euch. Die juristische Beratung ist so schlecht, dass ich einen Anwalt inhaltlich um einen Blick auf das Desaster bat. Der bestätigte meine Sorge, dass man mich nicht korrekt berät (Akteninhalte nicht zur Kenntnis nimmt). Meine Bitte an die VdK- Anwältin war nun mir ihre Einschätzung zum Fall deutlicher zu erklären, hat zu nichts Fruchtbarem geführt. Ich bekomme die Schreiben zwischen Vdk und Gericht nicht zu sehen etc. Meine gesundheitlichen Einschränkungen werden in der Beratung nicht beachtet, was mich in der Möglichkeit zügig mitzuwirken natürlich einschränkt. So kam es zur Fristsetzung.
    Leider bin ich mangels Rechtschutzversicherung auf den VdK angewiesen.
    Nochmals DANKE für die schnelle Hilfe.
  • Hallo,

    xxxx hat geschrieben:
    Ich bekomme die Schreiben zwischen Vdk und Gericht nicht zu sehen etc.



    das ist allerdings ziemlich krass. Ich bin nicht mir ganz so fit, was die berufsrechtlichen Pflichten von Anwält_innen gegenüber MandantInnen angeht, aber ich würde vermuten, das ist ein Verstoß dagegen. Bestehe jedenfalls darauf, dass Du ALLE Korrespondenz zeitnah bekommst, wenn Du das möchtest.

    Im Zweifel mal bei der lokalen Rechsanwaltskammer anrufen und fragen, wie es mit Berufspflichten in dem Bereich aussieht.


    xxxx hat geschrieben:

    Meine gesundheitlichen Einschränkungen werden in der Beratung nicht beachtet, was mich in der Möglichkeit zügig mitzuwirken natürlich einschränkt. So kam es zur Fristsetzung.



    Ich weiß nun nicht, was Du für gesundheitliche Beschwerden hast, aber wenn es Dir möglich ist, hier in diesem Forum zu posten, sollte es Dir ja auch möglich sein, Deiner Anwältin zB per Mail mitzuteilen, ob Du nun eine Klage willst oder nicht - oder sehe ich da was falsch?




    Besten Gruß, ananim
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