Gehalt gekürzt! Dürfen die das?

Hallo,

in der Arbeit muss ich Briefe kuvertieren usw. vor einiger Zeit wurde mir das Gehalt gekürzt, weil sie meinen, das ich zu langsam bin. Allerdings beruht dass bei mir nicht auf einer 0-Bock -Laune, sondern weil ich mit dem Arm mal 4 Jahre lang gelähmt war und da geht´s halt nicht so schnell. Der Betrieb stellt ausschließlich Menschen mit Behinderungen physischer oder seelischer Art ein. Dazu kommt die tägliche Dröhnung meiner Tabletten (Neuroleptika)und die Tatsache, dass mein Hirn einen Schaden hat (paar Teile schon rausoperiert).

Also daher meine Frage, dürfen die das überhaupt? Von wegen behindertenfreundlich (oder evtl. doch Diskriminirung?)und so?

Eine Kollegin ist schon vor das Arbeitsgericht gezogen, weil sie auch glaubt, dass es da nicht mit rechten Dingen zu geht. Termin steht aber noch aus.

Danke für eure Hilfe.

lg Joy

Antworten

  • Hallo,

    mit den Infos, die Du geschrieben hast, lässt sich die Frage nicht wirklich beantworten. Aber mal allgemein gesprochen:

    Wenn Du in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten solltest, dann gilt das Folgende nicht ohne Weiteres.

    In "normalen" Betrieben haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Dieser regelt das Gehalt. Die in einem Arbeitsvertrag getroffene Regelung kann der Arbeitgeber natürlich nicht einfach so ändern - Vertragsänderungen bedürfen immmer der Zustimmung beider Seiten. Anders kann es sein, wenn Du unter einen Tarifvertrag fällst und es kollektive Vereinbarungen zu Gehälten gibt - das scheint aber nach dem, was Du schreibst, nicht der Fall zu sein. Und falls Ihr ein leistungabhängiges Gehalt vereinbart habt, dann könnte das Verhalten Deines Arbeitsgebers rechtmäßig sein.

    Das hängt aber eben davon ab, was in Deinem Arbeitsvertrag steht - also da mal reinschauen.

    Besten Gruß, ananim
  • Hallo Ananim,

    die haben nie einen Ton von leistungsabhängigen Gehalt gesagt, auch bei der Einstellung nicht, erst bis zu diesem Gespräch. Es ist ein 12 Stunden Job auf dem ersten Arbeitsmarkt, aber keine Werkstadt für Behinderte. Im Arbeitsvertrag steht Stundenlohn. Nix von Rekordlohn oder Stückgeld ist da die Rede! Aber selbst wenn das so rechtmäßig wäre, dürfen die das auf Grund einer Behinderung machen? Das ist ja was, wofür man nichts kann...

    lg Joy
  • Joy89 hat geschrieben:
    Hallo Ananim,

    die haben nie einen Ton von leistungsabhängigen Gehalt gesagt, auch bei der Einstellung nicht, erst bis zu diesem Gespräch. Es ist ein 12 Stunden Job auf dem ersten Arbeitsmarkt, aber keine Werkstadt für Behinderte. Im Arbeitsvertrag steht Stundenlohn. Nix von Rekordlohn oder Stückgeld ist da die Rede!


    Steht denn da auch, wie hoch der Stundenlohn ist (oder habt Ihr eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag, der definiert, wieviel für die von Dir asugeübte Tätigkeit bezahlt wird?). Wenn ja, muss sich der Arbeitgeber natürlich daran halten und kann das nicht einseitig ändern. Wenn nein, kannst Du dich wahrscheinlich auch rechtlich wehren, aber da würde ich rechtliche Beratung empfehlen, denn dann ist es komplizierter.

    Joy89 hat geschrieben:
    Aber selbst wenn das so rechtmäßig wäre, dürfen die das auf Grund einer Behinderung machen? Das ist ja was, wofür man nichts kann...



    Ich bin nicht so tief im Arbeitsrecht drin, aber ich wüsste nicht, was einen Arbeitgeber grundsätzlich von einer in Abhängigkeit von der Leistung und Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers abhängigen Bezahlung abhalten sollte. Das ist ja eigentlich das Normale - wer gut, schnell, engagiert arbeitet, wird befördert und verdient dann halt mehr, bekommt Boni oder Ähnliches. Bei uns im Betrieb sind meines Wissens alle Verträge individuell ausgehandelt - ich verdiene ziemlich sicher etwas anderes als zumindest manche meiner Kolleg_innen in ähnlichen Positionen. Das hängt davon als wie wertvoll für das Unternehmen wir eingestuft werden.

    Ob es nett und menschlich anständig ist, jemand der behinderungsbedingt nicht so schnell arbeiten kann, schlechter zu bezahlen, ist eine andere Frage - aber rechtlich zulässig dürfte das zumindest solange sein, wie es eben keine (tarif)vertraglich festgelegten anderen Vereinbarungen gibt. Aus Arbeitgebersicht ist es halt so, dass Deine Leistung so sein muss, dass sie dem Arbeitgeber einen Mehrwert bringt, der mindestens so groß ist wie das bezahlte Gehalt. Ein normaler Betrieb hat ja nicht Sozialfürsorge als Ziel, sondern Gewinn.


    Besten Gruß, ananim

  • Hi,

    da muss ein Arbeitsrechtler her, alles ist Spekulation.

    Das Thema lautet hier "Schlechtarbeit" nicht "Behinderung" oder "Diskriminierung". Die Schlechtarbeit muss das Unternehmen, insbesondere wenn sie gesundheitlich bedingt ist, bis zu einem gewissen Grad akzeptieren. Über Deine Einschränkungen wusste das Unternehmen bei Einstellung (gehe ich von aus).

    Nicht akzeptieren muss das Unternehmen, wenn du verglichen mit gleich-eingeschränkten Kollegen ganz weit unter dem Durchschnitt liegst. Gewissermaßen weit schlechter als der vorschlechteste, der normal bezahlt wird.

    Maßstab ist hier, dass jeder auch in einem Wirtschaftsunternehmen "nur" die Leistung erbringen muss, die er unter akzeptabler eigener Anstrengung erbringen KANN.

    Musst da aber genau abwägen... wegen worst case: Bei erheblich schlechter Arbeitsleistung durch fortschreitende gesundheitliche Verschlechterung kann Dein Arbeitgeber sehr wohl die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung bekommen! Das ist nicht theoretisch, wurde in meinem Umfeld schon einmal durchgezogen.

    Peter.
  • Hi,

    ananim hat geschrieben:
    schlechter zu bezahlen, ist eine andere Frage - aber rechtlich zulässig dürfte das zumindest solange sein, wie es eben keine (tarif)vertraglich festgelegten anderen Vereinbarungen gibt. Aus Arbeitgebersicht ist


    Bei Neueinstellung ja. Da gilt Vertragsfreiheit. Hier geht es um eine Gehaltskürzung, also die einseitige Änderung eines bestehenden Vertrages durch den Arbeitgeber. Das funktioniert rechtlich als Vertragsänderung, der beide zustimmen müssen, nur einer reicht nicht. Oder durch Änderungskündigung. Komplizierter und in der Regel ist die Folge eine, die keine der beiden Seiten möchte.

    Peter.
  • Hallo,

    mit der Kürzung ist zwar nicht zu prickelnd aber jetzt... meine Chefin treibt es immer bunter. Jetzt will sie uns das Entgelt im Krankheitsfall streichen. Ein Tag krank melden wegen Grippe oder sonst was aber man wird nicht bezahlt dafür. Hab schon ein bischen rumgeschrieben (Gute Frage.net, ein Forum, wo ich sonst rum häng) die sagen alle, dass sie das nicht darf!

    Aber wie wehre ich mich jetzt? Anwalt, Arbeitsgericht? Obwohl, bei uns ist es so, die Verträge werden automatisch verlängert. In diesen neuen Vertrag, gültig ab nächstes Jahr, gibt es kein Geld im Krankheitsfall, kein Urlaubsgeld, aber mehr Überstunden dürfen wir machen, dann aber bitte so, dass die Rentenversicherung ja nichts davon erfährt, wegen der 3 Stundenregelung!!! Wir haben 2 Wochen Überlegungszeit, ob wir nächstes Jahr wieder kommen wollen. Mein Vertrag ist befristet, ich glaube, die schmeissen mich raus, wenn ich nicht unterschreibe.

    Was jetzt, neuen Job suchen?

    lg Joy
  • Hi,

    es gibt keine Grippe, die nur einen Tag dauert... Grippen, die nur einen Tag dauern sind vermutlich einer der Gründe für diese Maßnahmen. Wenn einfach nur krank gemeldet wird ohne AU vom Arzt. Meistens Montags oder Freitags... Dafür gibt es aber ein geeignetes, arbeitsvertragliches Mittel: Vorlage der AU schon ab dem ersten Tag der Krankheit notwendig und nicht erst nach dem dritten Tag. Liegt die AU nicht vor, gibts auch keine Entgeltfortzahlung.

    Also sag ja, geh zum Arzt, hole Dir eine AU und reiche sie ein. Du hast Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das kann nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden, wohl gibt es aber Situationen, in denen keine Entgeltforzahlung geleistet werden muss (z.B. Selbstverschulden, grobe Fahrlässigkeit etc.).

    Und wenn mit der RV gemauschelt wird, ist das ein sehr kritisches Gleis für beide Parteien, denn wenn Du Mithilfe bei einem Sozialversicherungsbetrug leisten sollst, dann kanns böse und teuer enden.

    Ich rate nicht übervorschnell dazu, einen Job aufzugeben (ich schaffe das noch nicht einmal mit meinem) - es ist unmöglich für mich, die komplette Situation zu kennen und ich weiß nicht, wie welche Änderung begründet wird. Doch ich würde mich dringend auf die Suche machen und sofern Du einen Anwalt für Arbeitsrecht kennst, würde ich dem mal den neuen Vertrag zeigen.

    Peter
  • Hallo Peter,

    bist du jemand, der immer alles auf die Goldwaage legt? Ist ja auch egal. Ich meinte damit, man braucht ja nur irgendwas an Krankheit zu haben und man wird für diesen Tagen, an dem man sich krank meldet trotzdem nicht bezahlt.
    Es hat sich inzwischen alles geklärt. Nur nicht zu meinen Gunsten. Von einer Bekannten deren Mann arbeitet im Aussenministerium für Arbeit und Soziales, der hat sich mit seinem Kollegen schlau gemacht. Die dürfen das leider. Das Arbeitsgericht sagte, es ist absolut sittenwidrig und rechtswidrig WENN es kein Verein wäre. So ist es aber hieb und Stichfest. Tja, ich bin schwer dafür, dass die bei uns hinter jedem sozial ein großes fettes A schreiben. Genauso ist es nämlich. Aber mit den blöden Behinderten kann mann´s ja machen.

    Bleibt mir nur noch der Spass, die beim Ordnungsamt anzuschwärzen, weil der Notausgang fast jeden Tag mit allerhand Zeugs zugestellt ist und dort kein hinkommen ist. Es gibt einen Aufzug. Der ist aber nur für Schwere Pakete und sowas. Nicht für Menschen. Einmal hatten wir eine Frau im Rollstuhl als Praktikantin. Wie haben sie das bewerkstelligt? Den Aufzug durfte sie nicht benutzen, nein! Sie wurde von Kollegen 2 Stockwerke per Fuß hochgeschleppt. Und viele von uns haben Gehprobleme!

    Soviel zu "Wir sind ja so sozial und geben Behinderten und psychisch kranken eine Arbeit!"

    lg Joy
Diese Diskussion wurde geschlossen.