Burnout - Depression

Guten Tag
Ich melde mich hier als Angehörige.
Folgendes; meine Partnerin ist vor über einem Jahr an einem Burnout erkrankt. Es folgten Arbeitsunfähigkeit mit stationärem Aufenthalt. Da sie ihre Anstellung gekündigt hat, sind die Taggeldleistungen per 01.01.2014 eingestellt worden. Am 01.05. hat sie einen 50%-Job angenommen (dies aus rein wirtschaftlichen Gründen). Intensive Betreuung durch Psychiater nach wie vor. Bei der IV haben Erstgespräche stattgefunden - zur Zeit geht's um Wiedereingliederung.

Nun ist es so, dass sich meiner Meinung nach das Burnout in eine Depression gewandelt hat. Es geht gar nicht mehr. An Arbeiten ist nicht mehr zu denken.

Was kann ich unternehmen? Wo kann Unterstützung beantrag werden? Macht es Sinn, wenn ich die Rechtsschutzversicherung einschalte?

Vielen Dank & Grüsse
Karin

Antworten

  • Hallo Karin,
    schön, dass deine Partnerin mit dir jemand an der Seite hat, der sich sorgt und versucht zu helfen.

    Die Regelungen in der Schweiz kenne ich leider nicht. Für Depression gilt allerdings überall, dass der Behandlungserfolg der Therapie dieser schweren Erkrankung nicht durch eine Überforderung gefährdet werden sollte. Eine Wiedereingliederung in die Arbeit sollte mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Ich hoffe, der Psychiater ist als ärztlicher Psychotherapeut tätig. Stützende Gespräche, die "nur" Gelegenheit bieten über die letzten Tage zu sprechen, reichen bei einer Depression nicht aus.
    Es sollte unbedingt geklärt werden, ob eine Depression tatsächlich vorliegt, ob sich der Gesundheitszustand also verschlechtert hat oder Ängste vor die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt im Moment/vorübergehend "lähmen".
  • Liebe Karin

    Ich habe deine Frage an eine Fachexpertin weitergeleitet. Wir hoffen dir baldmöglichst mit einer Antwort dienen zu können.

    Bitte habe noch ein wenig Geduld.

    Liebe Grüsse

  • Aktuell ist noch kein Rechtsfall eingetreten, da wird die Rechtschutzversicherung noch nichts unternehmen. Ich empfehle Ihnen, vom Psychiater einen umfangreichen Bericht erstellen zu lassen und dann bei der IV die Rentenprüfung zu beantragen. Offensichtlich ist an eine Eingliederung nicht mehr zu denken. Wenn Sie dann den Vorbescheid erhalten und mit dem Entscheid nicht einverstanden sind, können Sie den Rechtschutz einschalten. Da nur wenige Angaben aus der Nachricht zu entnehmen sind, ist dies lediglich eine Empfehlung.