IV-Akteneinsicht: was ist oder sollte(muss) alles darin enthalten sein?

Hallo Gemeinde

Ein verwandter von mir ist seit 2012 bei der IV in der Schweiz angemeldet. Weil er wissen wollte, was sich mittlerweile alles so an Daten angesammelt hat, hat er Einsicht zu sämtlichen Akten beantragt, die Ihn bzw. seinen Fall betreffen.

Diese Akteneinsicht hat er auch erhalten, ihm wurden Dokumente nach Hause geschickt.
Gemäss seinen Angaben fehlen Dokumente, Briefe, etc. die von ihm an die IV gesendet wurden, etc.

Nun zu meiner Frage: Was muss alles in solch einer Akte vorhanden sein? Gibt es diesbezüglich entsprechende (Gesetzes-)Artikel?

Meiner Meinung nach müssten jegliche Dokumente, Briefe, Schriftverkehr (per Mail!) vorhanden sein. Können oder darf ihm die IV Dokumente vorenthalten (ohne Begründung)?

Durch die Anmeldung bei der IV gab es sicherlich auch Mail oder Schriftverkehr zwischen der IV und entsprechenden Ärzten, anderen Versicherungen, etc. Diese sind jedoch auch nicht in der Akteneinsicht enthalten. Müssten diese nicht auch darin festgehalten werden?

Falls ein anderer diese Akten bearbeiten muss, muss er sich ja ein Bild von ihm und seinen Fall machen können, was bisher abgelaufen ist, etc. was er meiner Meinung nach jedoch nur kann, wenn sämtliche Daten (Briefe, Mailverkehr, Akten, Formulare, etc.)

Ich hoffe ihr könnt mir hierbei weiterhelfen.

Gruss
awsum

Antworten

  • Hallo Awsum

    Ich habe deine Frage an einen Fachexperten weitergeleitet. Wir hoffen dir baldmöglichst mit einer Antwort dienen zu können.

    Bitte habe noch ein wenig Geduld.

    Liebe Grüsse

  • Hallo Simon

    Super! Besten Dank für Deine Bemühungen und die Weiterleitung meiner Anfrage an einen Fachexperten.

    Bin schon auf die Antwort gespannt.

    Grüsse
    awsum
  • Hallo awsum

    Die IV ist verpflichtet Akteneinsicht zu gewähren. Dein Verwandter hat ja auch Dokumente erhalten. Wie ausführlich eine Akte sein muss ist, soviel ich weiss, nicht definiert.
    Wenn er die vollständige Akte sehen will, würde ich im empfehlen einen persönlichen Termin bei der IV Stelle zu organisieren und vor Ort Einsicht in seine Unterlagen zu nehmen.

    Liebe Grüsse
    Maria
  • Guten Morgen awsum

    Ich habe von einer Mitarbeiterin der IV folgende Information erhalten:

    "Grundsätzlich kann jeder Kunde Akteneinsicht stellen, mit einem schriftlichen Schreiben an die IV. Die SVA scannt alle Dokumente nach Eingang ein, dadurch papierloses Dossier, die Akten werden vollumfänglich nach Eingang des Akteneinsichtsgesuch zugestellt."

    Liebe Grüsse
    Maria
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