80aG aber ich bekomme keine Putzhilfe

Hallo Zusammen,

bin neu hier und habe diese Frage gestern schon einmal gestellt, aber irgendetwas habe ich wohl falsch gemacht.
Also auf ein Neues:

Also ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 80%aG und bewege mich im Haushalt mit einer Unterarmgehilfe und draussen mit einem Rollator, da ich alleine nicht mehr gehen kann.
Nun kann ich meinen Haushalt alleine nicht sauber halten und muss deswegen eine Putzhilfe haben.
Bekomme ich da von irgendwo Hilfe, denn bis jetzt habe ich keine bekommen.
Die Krankenkasse sagt, ich bekomme keine Pflegestufe, da ich nicht pflegebedürftig sondern nur hilfsbedürftig sei.

Danke für Eure Antworten 😀

Lg. Shanina

Antworten

  • hey,shanina,
    eines vorneweg, wir versuchen zu helfen, ehrenamtlich, sind nicht immer online und haben auch noch ein reales leben.
    also bitte etwas geduld bis antworten kommen.
    deine angaben sind leider etwas dürftig um wirklich helfen zu können.
    ich frage daher mal nach:
    bekommst du rente oder/und grundsicherung?
    wenn ja hast du anspruch auf eine haushaltshilfe, zu beantragen bei der sozialstation.
    ist dein einkommen so daß du keine staatlich hilfe in anspruch nehmen brauchst mußt du dir auf eigene kosten eine haushaltshilfe besorgen.
    anders würde es mit pflegestufe aussehen.
    biene

    bei sozialhilfe oder grundsicherung
    Antrag auf unabweisbarer, wiederkehrender Sonderbedarf nach § 27a Abs.4 SGBXII
  • Hallo und viele Dank für die Antwort.

    Ich bekomme eine unbefristete Erwerbsmindungsrente und habe éin Sparbuch für mein Auto.

    Und deswegen würde mir auch keine Hilfe zustehen, das auflösen des Sparbuches ginge nicht, man wüsste ja den Grund.
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  • das sparbuch ist erst mal nebensächlich da es nicht verfügbar ist.
    deine eu-rente müsste dann aber schon ganz gut sein wenn du keine weiteren ansprüche haben solltest.
    lass es mal ausrechnen 391,-€ plus warmmiete, ist deine rente darunter hast du anspruch.
    biene
  • Danke für die Antworten, also ist man gea...., wenn man eine Behinderung hat und etwas Geld 😺
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  • wichtiger wäre gegen die ablehnung der haushaltshilfe widerspruch einzulegen. ich bezwifele allerdings daß eine schriftliche ablehnung vorliegt.
    liegt sie nicht vor, einen neuen formlosen antrag stellen und auf einen schriftlichen bescheid bestehen.
    nur dann ist ein widerspruch möglich.
    gerne verunsichern die sozialämter die menschen mit unsinnigen/unverständlichen floskeln.
    meist geben die dann auf, genau aber das ist falsch, auf etwas schriftliche bestehen und dann weiter sehen.
    oftmals stellt sich dann schon raus daß doch etwas möglich ist.
    biene
  • The user and all related content has been deleted.
  • Also nochmal zusammengefasst und verständlich (hoffentlich):

    Mein Antrag auf Pflegestufe wurde nach dem Besuch eines Gutachters schriftlich abgelehnt.

    Antrag auf Hilfeleistungen habe ich nur mündlich gestellt und die wurden auch abgelehnt.



  • Guten Tag,..

    sei uns herzlich willkommen im Forum.

    Dein Sparbuch zählt zum Vermögen und so gilt folgendes;

    Kleine Barbeträge

    Kleinere Barbeträge verbleiben dem Leistungsberechtigten. Was darunter fällt, bestimmt § 1 der Verordnung nach § 90 Abs. 2 S. 9 SGB XII. Die Grenzen sind unterschiedlich.

    Sie lauten:

    1600 €, wenn die Sozialhilfe nur vom Vermögen des Antragstellers abhängt,

    2600 €, wenn in o.g. Fall der Antragsteller das 60. Lebensjahr vollendet hat,

    2600 € plus 256,- € für jede Person, der überwiegend Unterhalt gewährt wird bei Leistungen nach §§ 47-74 SGB XII,

    1600 € (2600 € bei Vollendung des 60. Lebensjahres) plus 614 € für den Ehegatten plus 256 € für jede Person, der überwiegend Unterhalt gewährt wird, wenn die Sozialhlife vom Vermögen des Antragstellers und seines nicht getrennt lebenden Ehegatten abhängig ist,

    1600 € (2600 € bei Vollendung des 60. Lebensjahres) plus 614 € für einen Elternteil plus 256 € für den Antragsteller und jede Person, der von den Eltern oder dem Antragsteller überwiegend Unterhalt gewährt wird,

    Der Ehegattenfreibetrag von 614 € erhöht sich auf 1534 € bei Leistungen nach den §§ 64 Abs. 3 und 72 SGB XII (beide Partner sind schwerstbehindert).

    Allgemeinde Härteklausel

    Vermögenswerte sind nicht einzusetzen, wenn die Verwertung eine Härte bedeuten würde. Dies ist eine Ausnahmeregelung und greift nur in sehr seltenen Fällen, § 90 Abs. 3 SGB XII .

    Darlehen

    In Ausnahmefällen kann von einer Vermögensverwertung abgesehen werden und ein Darlehen vom Sozialhilfeträger gewärt werden, § 91 SGB XII.

    ----------------

    Leider hast du nichts` konkretes zu deiner persönlichen Situation geschrieben, um die Situation besser einschätzen zu können, Sorry. Mfg Lyn


  • shanina hat geschrieben:
    Also nochmal zusammengefasst und verständlich (hoffentlich):

    Mein Antrag auf Pflegestufe wurde nach dem Besuch eines Gutachters schriftlich abgelehnt.

    Antrag auf Hilfeleistungen habe ich nur mündlich gestellt und die wurden auch abgelehnt.




    shanina,
    könntest du uns noch näher erklären was es mit " das auflösen des sparbuches ginge nicht," auf sich hat und ggf wie hoch der betrag ist?
    wenn ein auto nachweisbar notwendig wird zur teilhabe, könnte der betrag(kommt auf die höhe an) ausser betracht gelassen werden.
    anträge immer schriftlich stellen aus zuvor genannten gründen.
    biene
  • Also man sagte mir wenn ich das Sparbuch auflöse, würde man/das Amt ja wissen wieso.
  • tut mir leid, wenn man dir jedes detail aus der nase ziehen muß kann dir nicht geholfen werden! 🥺
    biene
  • The user and all related content has been deleted.
  • Hallo Zusammen,

    erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten.
    Leider scheine ich mich hier nicht verständlich ausdrücken und bin auch nicht bereit im Internet meine Finanzen auszubreiten.
    Natürlich habe ich Eure Vorschläge und Anregungen aufgenommen und werde auch sicher einige davon umsetzen.

    Nochmal vielen Dank und sorry, wenn ich nicht genug mitgeteilt habe.

    Lg. Shanina
  • shanina hat geschrieben:
    Hallo Zusammen,

    Leider scheine ich mich hier nicht verständlich ausdrücken und bin auch nicht bereit im Internet meine Finanzen auszubreiten.

    Lg. Shanina


    richtig shanina, wir kennen dich persönlich, deine adresse, kontonummer und kreditkartennummer usw. da wollte ich mich auch nicht ausbreiten im netz! 😉

    so mußt du eben ohne putzhilfe auskommen, frohes schaffen. 😃
    biene
  • Hallo zusammen,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Das Anliegen ist ja nach eigenen Aussagen bereits geklärt. Wir freuen uns, wenn geholfen werden konnte 😀

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können - bei Bedarf - die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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