Tele-Arbeitsplatz Rechtskräftiges Urteil?

Ich bin Migränepatientin mit einer 50 prozentigen Schwerbehinderung. Seit fast 8 Jahren nutze ich einen Tele-Arbeitsplatz, der wg. meiner Erkrankung eingerichtet wurde. Jetzt soll er abgeschafft werden.
Gibt es ein rechtskräftiges Urteil, dass ich meinen Tele-Arbeitsplatz an 2 Tagen in der Woche weiterhin nutzen darf?
Ich konnte nur ein Urteil aus 2010 finden, dass noch nicht rechtskräftig ist lt. Internet.
Liebe Grüße
CS

Antworten

  • Hallo,

    ich würde eher empfehlen, dass Du Dir vor Ort rechtliche Beratung suchst, als einzelne Urteile zu suchen. Ob die anwendbar und relevant sind, hängt nämlich ohnehin von den Umständen Deines Einzelfalls ab. Wenn Du Gewerkschaftsmitglied bist, ist eine Rechtsberatung über den DGB kostenlos.

    Relevant wäre ja zB unter Umständen was Du genau mit Deinem Arbeitgeber vereinbart hast - steht in Deinem Vertrag, dass Du einen Telearbeitsplatz bekommst? Hat Dein Arbeitgeber Dir gegenüber deutlich gemacht, dass es sich um eine Zusage handelt, die er jederzeit wieder aufheben kann? Und warum will Dein Arbeitgeber den Arbeitsplatz überhaupt streichen?

    Wenn Du das Urteil hier meinst: http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/anspruch-eines-schwerbehinderten-menschen-auf-einrichtung-eines-telearbeitsplatzes-15-11-2011.1689/

    Ob das nun rechtskräftig ist oder nicht, lässt sich anhand diese Links nicht beurteilen - man weiß ja nicht, ob eine der beiden Seiten den Rechsweg noch weiter beschritten hat. Ich schätze aber mal, dass auch das Bundesarbeitsgericht einen Fall aus 2010 inzwischen entschieden hätte.

    Die dort genannte Anspruchsgrundlage (§ 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX) ist jedenfalls eine gute.

    Besten Gruß, ananim


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