Habe ich Anspruch auf eine IV-Zusatzrente aus BVG, wenn der Zeitpunkt des Beginnes meiner Erkrankung

Ich hatte sehr viele Anstellungen wo mir immerwieder gekündigt wurde (d.h. sind Arbeitsrechtlich in Erscheinung getreten). Zum Zeitpunkt als ich gänzlich arbeitsunfähig wurde, war ich beim RAV/ALK. Bei mir liegen aber gemäss der Analyse als ich gänzlich arbeitsunfähig wurde verschiedene psychische Erkrankungen vor, u.a. auch Geburtsgebrechen (Epilepsie)...
Habe ich Anspruch auf eine IV-Zusatzrente aus BVG, wenn der Zeitpunkt des Beginnes meiner Erkrankung in der IV-Verfügung nicht definiert ist?

Antworten

  • Hallo Handicap1

    Meines Wissens nach wird eine Erkrankung die nicht in der IV-Verfügung definiert ist auch nicht akzeptiert-so spart man sich schließlich ne menge Geld.
    Ich kann dir aber vielleicht einen kleinen Tipp geben;
    Ein Freund von mir hat mir eine Sparvertrag gemacht der im Alter verrentet wird und bei Pflegebedürftigkeit wird die Rente automatisch verdoppelt.
    Da ich im Rollstuhl sitze, bin ich ja schon pflegebedürftig und weis somit jetzt schon das ich später doppelt so viel raus kriege wie normal.
    Weiss nicht wie das bei dir ist...

    LG Girri

  • The user and all related content has been deleted.
  • Hallo
    Diese Frage so zu beantworten ist fast unmöglich. Es wäre die Frage zu klären, wann genau die Krankheit begonnen hat. Dann wäre der IV Grad noch wichtig. Aber grundsätzlich empfehle ich Ihnen, sich beraten zu lassen, mit Vorliegen sämtlicher Akten.
Diese Diskussion wurde geschlossen.