Ich beziehe seit Juni 2001 eine Schwerbehindertenrente. Wie wirkt sich das auf meine Witwenrente aus

Meine Behinderung beträgt 60% (Schwerhörigkeit)

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  • "also"

    Wie schon jenner schrieb ist nicht ganz klar was du mit Schwerbehindertenrente meinst - die Erwerbsminderungsrente oder die Altersrente bei Schwerbehinderung. Spielt aber im Zusammenhang mit einer zusätzlichen Witwenrente keine Rolle. Deine "Schwerbehindertenrente" (egal ob EM- oder Altersrente) wird nicht gekürzt, da die Witwenrente nicht als Einkommen zählt.

    Umgekehrt sieht es anderst aus. Übersteigt deine "Schwerbehindertenrente" einen Freibetrag, werden 40% von dem was über dem Freibetrag liegt auf deine Witwenrente angerechnet.

    Der Freibetrag ist das 26,4 fache des aktuellen Rentenwertes (28,61€ West/ 26,39€ Ost). D.h. der Freibetrag liegt bei 755,30€ bzw 696.70€. Sofern deine Rente niedriger als dieser Freibetrag ist, bekommst du die Witwenrente zusätzlich ohne irgendwelche Kürzungen.

    Bsp. 1

    "Schwerbehindertenrente" = 650 €
    Witwenrente = 600 €

    Da deine Schwerbehindertenrente unter dem Freibetrag liegt, wird deine Witwenrente nicht gekürzt. Du bekommst beides, also 1250€

    Bsp. 2
    "Schwerbehindertenrente" = 900 €
    Witwenrente = 600 €

    900€ - Freibetrag von 755,30€ = 144,70€
    40% von 144,70€ = 57,88€

    In diesem Fall wird deine Witwenrente um 57,88€ gekürzt. Sie liegt also bei 542,12€, macht zusammen mit deiner Schwerbehindertenrente insgesamt 1442,12 €

    Sofern du noch Einkünfte aus Vermietung oder Zinsen aus Kapitalvermögen o. ä. hast, ich glaube die zählen auch. Falls noch minderjährige Kinder vorhanden sind erhöht sich der Freibetrag um ca. 150€

    wie immer ohne Räuber und Pistole... äh Gewähr

    Klaus



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  • "Wir wissen nicht wir googlen" 😛 😛

    Da ich mir vor Kurzem zum zweiten mal die Wirbelsäule gebrochen habe 😡, sitze ich immer noch zuhause - habe also viel Zeit. Spätestens nach dem zweiten ok dritten Blick in SGB verstehe ich es dann. Ansonsten denke an Tucholsky

    Klaus
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