Info: Aktuelle Rechtsprechung des BAG: Bewerbung im öffentlichen Dienst

Aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts, vielleicht von Interesse:

Wer sich im öffentlichen Dienst bewirbt und besonderen Schutz als Schwerbehinderte/r in Anspruch nehmen will, muss auf die Schwerbehinderteneingenschaft in der Bewerbung hinweisen.

Mehr Infos: http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/der-personalrat/aktuelles/2014/09/schwerbehinderteneigenschaft-muss-erkennbar-sein.php

BAG, Urteil vom 18.09.2014
Aktenzeichen: 8 AZR 759/13
PM des BAG Nr. 45/14 vom 18.09.2014

Antworten

  • Hi ananim,

    danke für den Hinweis. Ich habe ein ähnliches Urteil, da geht es darum, dass man eindeutige Angaben zur Schwerbehinderung machen muss, ein versteckter Hinweis oder eine Andeutung reicht nicht aus, wenn man den Diskriminierungsschutz in Anspruch nehmen will, Qulle: http://www.familienratgeber.de/div/aktuell/meldung.php?nid=403

    Gruß cajuns
  • Ich vermerke es in jeder (wenn zutreffend) Bewerbung, aber was nützt es, wenn die Behörden sich auf die Eignung festlegen und es sich zurechtbiegen wie sie wollen?
    Mir geht es fast immer so.
    Habe einmal angemerkt, warum man mich nicht genommen hat und sie äußerten sich damit, dass meine "Fähigkeiten" nicht ausreichten.

    Als wenn jeder nur genommen wird, weil derjenige studiert hat .......so kommts mir vor.
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