Kein Merkzeichen bei psychischer Behinderung?

Liebe Mitglieder und Rechtsberater,

als Neue hier möchte ich gleich mal eine Frage stellen und hoffe, dass mir hier geholfen werden kann. Ich bin wegen einer psychischen Erkrankung zu 50 % Schwerbehindert und beziehe aufstockend zu meiner Rente Grundsicherung.

Für alle Behinderungen gibt es ein Merkzeichen, welches zur kostenfreien Personenbeförderung berechtigt.
Für psychisch Erkrankte gibt es das nicht, obwohl eine chronische Erkrankung vorliegt und Arztbesuche und Einrichtungen notwendig sind.

Zumindest bei mir ist es so, dass die für mich dringend zu erreichbaren Ärzte und Institutionen so weit weg sind, dass ich sie nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann.
Lange Fußmärsche oder längere Strecken mit dem Fahrrad kann ich wegen Hüftschmerzen, eines Bandscheibenvorfalls und Kniearthrose nicht mehr bewältigen. Diese Beschwerden reichen jedoch für ein körperbehindertes Merkzeichen nicht aus.

Hierzu meine Frage:

Warum gibt es, wenn doch alle Behinderten lt. Gesetzt gleich zu behandeln sind, nicht auch hier ein Merkzeichen, um die kostenlose Beförderung in Anspruch zu nehmen?
Hat da der Gesetzgeber etwas vergessen?

Antworten

  • Phoenix57 hat geschrieben:

    Für alle Behinderungen gibt es ein Merkzeichen, welches zur kostenfreien Personenbeförderung berechtigt.



    Hallo Phoenix57,

    sei uns willkommen im Forum.

    So einfach ist das leider nicht.

    Hier ein link zu den Voraussetzungen des Merkzeichens G:

    http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_G.htm

    Hast Du denn schon einen Antrag gestellt?

    freundliche Grüße
    vom Zornröschen 😉
  • Phoenix57 hat geschrieben:

    Für alle Behinderungen gibt es ein Merkzeichen, welches zur kostenfreien Personenbeförderung berechtigt.
    Für psychisch Erkrankte gibt es das nicht, obwohl eine chronische Erkrankung vorliegt und Arztbesuche und Einrichtungen notwendig sind.



    Hi Phoenix57,

    Wenn ich deinen Beitrag richtig lese, möchtest du die Freifahrt aufgrund organischer Erkrankungen und nicht wegen einer psychischen Erkrankung. Ich denke, das ist die Antwort, bei den meisten rein psychischen Erkrankungen ist man in der Lage, Bus und Bahn problemlos zu nutzen, die Ausnahme wären vielleicht Sozialphobie oder schwere Angststörungen im Zusammenhang mit solchen Fahrten, im diesen Fällenbringt Einem die Freifahrt nichts.

    Es gibt die Möglichkeit, nätige Krankenfahrten über die Krankenkase finanzieren zu lassen http://www.patientenbeauftragter.de/front_content.php?idart=19 vielleicht hilft dir das weiter

    hth cajuns
  • Danke euch schon mal für die Antworten cajuns und zornroeschen, und danke auch für die Links.

    Ich schätze mal, dass ich erst einmal Unterlagen vom Orthopäden brauche, um das Merkzeichen "G" beantragen zu können. Vielleicht kann ich da ja auch anführen, dass ich hin und wieder mit dem Straßenverkehr beim Fahrradfahren überfordert bin. (Liegt nicht an meinen geistigen Fähigkeiten, sondern an gelegentlichen Panikattacken, und auch an den Schmerzen im Knie, bei denen eine Weiterfahrt manchmal nicht möglich ist). Ob das aber ausreicht, um dieses Merkzeichen zu erhalten, bezweifle ich allerdings.

    Was mich eigentlich stört, ist, dass ich ja Grundsicherung erhalte und diese Mehrkosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Arztbesuche und Behördengänge dabei nicht berücksichtigt werden.

    Es ist mir ja nicht einmal möglich, die Tafel oder das Sozialkaufhaus fußläufig zu erreichen.
    Alleine deshalb denke ich, wäre es doch bei Bezug von Sozialleistungen sinnvoll, ein besonderes Kennzeichen, oder wenigstens einen Fahrtkostenzuschuß zu erhalten.

    In manchen Städten erhalten ja Menschen mit geringem Einkommen Freifahrten für die öffentlichen Verkehrsmittel. Aber leider ist das nicht überall so. Dass es da keine Gleichstellung gibt, verstehe ich auch nicht.

    🥺
  • Phoenix57 hat geschrieben:

    Für alle Behinderungen gibt es ein Merkzeichen, welches zur kostenfreien Personenbeförderung berechtigt.
    Für psychisch Erkrankte gibt es das nicht, obwohl eine chronische Erkrankung vorliegt und Arztbesuche und Einrichtungen notwendig sind.


    Hi Phoenix deine aussage stimmt so nicht.
    Ich selbst bin Psyschisch schwerbehindert. 100GdB und 4 Merkzeichen (B H G RF), eine Kostenlose Fahrkarte habe ich auch.
    Körperlich habe ich nur 10GdB annerkannt bekommen, wenn ich richitg auf den Putz hauen würde, würde ich da aber auch mehr bekommen, kann aber normal laufen und mich bewegen sind "nur" schmerzen.

    Es kommt hauptsächlich drauf an ob du diese alleine Nutzen kannst. Man bekommt die Merkzeichen nur wenn man nicht alleine in der Lage ist. Und das ist z.B. bei mir der Fall.

    Die "Freifahrtenregelung" können schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung ab 50) nut-zen, deren Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, die hilflos, blind oder gehörlos sind. Ihr Schwerbehindertenausweis muss also eines der Merkzeichen "G", "aG", H, "Bl" oder "Gl" tragen und außerdem einen orangefarbenen Flächenaufdruck haben. Berechtigt sind auch Kriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen VB oder EB, die am 01.10.1979 freifahrtberech-tigt waren, wenn der Grad der Schädigung bzw. die Minderung der Erwerbsfähigkeit wenigstens 70 beträgt.AG.

    Wenn man das H oder BI hat ist die kostenlos ansonsten ich glaube 60 Euro.

    Es kommt auf die Erkrankung an. Mach dich am besten nochmal beim Arzt schlau.

    Viel glück
  • Hallo Cat Raven,

    die Merkzeichen die Du hast, berechtigen natürlich zu Freifahrten im ÖPNV. Das ist auch richtig so. Aber ehe ich das Merkzeichen G bekomme, muss ich wohl erst der ganze "Gehapparat" (amtsdeutsch) kaputt sein. Ich habe ja "nur" Rücken-, Knie- und Hüftschmerzen und kann keine zwei Kilometer mehr ohne Schmerzen laufen. Mit dem Fahrrad komme ich auch nicht mehr sehr weit. Wenn ich dann eine Diclo nehme, werden die Schmerzen zwar etwas besser, aber beeinträchtigt bin ich dennoch.

    Ich weiß ja, dass es schlimmere Gehbehinderungen gibt, und ich denke schon, dass ich da im Vergleich noch ganz gut drauf bin. Aber ein Auto oder einen Roller kann ich mir nicht leisten.

    Was also kann ich tun?
    Reicht das alles schon aus für das Merkzeichen G um Bus und Bahn kostenfrei zu nutzen?
    Und falls ja, wohin kann ich mich dann wenden und wie gehe ich vor?

    Grüße
    - Phoenix57

  • Merkzeichen G

    In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.

    Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein - d. h. altersunabhängig von Nichtbehinderten - noch zu Fuß zurückgelegt werden.

    Nach der Rechtsprechung gilt als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird.

    Hi Phönix, das hier hab ich gefunden.


    Eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr liegt z.B. bei Einschränkungen des Gehvermögens vor, die

    - von den unteren Gliedmaßen und/ oder von der Lendenwirbelsäule ausgehen und
    - für sich allein mindestens einen GdB von 50 ausmachen.

    Wenn diese Behinderungen der unteren Gliedmaßen sich auf die Gehfähigkeit besonders auswirken, z. B. bei Versteifung des Hüft-, Knie oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung oder arteriellen Verschlusskrankheiten, kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ab einem GdB von 40 angenommen werden. (In diesem Fall wird ein Ausweis mit dem Merkzeichen "G" selbstverständlich nur dann ausgestellt, wenn der Gesamt-GdB aufgrund zusätzlicher Behinderungen mindestens 50 beträgt.)

    Aber auch bei inneren Leiden kann die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sein (z.B. bei schweren Herzschäden, dauernder Einschränkung der Lungenfunktion, hirnorganischen Anfällen, Zuckerkranken, die unter häufigen Schocks leiden).

    Die Voraussetzung kann auch erfüllt sein , wenn die Orientierungsfähigkeit des Behinderten erheblich gestört ist (z.B. bei Sehbehinderten ab einem GdB von 70, bei Gehörlosen mit Sehbehinderung oder bei erheblich geistig Behinderten


    Bei mir ist es ja nicht die "gehfähigkeit" an sich sondern meine Psyche, wenn du so schmerzen hast, geh doch mal zu einem "Schmerzarzt", muss ich bald auch hin. dein Hausarzt wird dir sicher einen nennen können. Vielleicht kann der dir weiterhelfen. hattest du schon mir deinem Orthopäden drüber gesprochen??.

    Achja und ich hab mir abgewöhnt mich mit anderen zu vergleichen "ala" die habens schlimmer oder nicht. Sonst würde ich immer noch ein Schlechtes gewissen haben wenn ich meinen Euroschlüssel für die behindertenwcs benutzte, obwohl ich kein rollstuhlfahrer bin. Jede Erkrankung/Behinderung, ist schlimm. Und jeder geht anders damit um.

    Wünsche dir auf jedenfall viel glück, beim Amt braucht man das.
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