Bei Gehörlosigkeit gibt es da auch die Jahreskarte der Bahn

Hallo,
diese Frage stelle ich im Auftrag meiner Mutter, da sie nicht weiß wer ihr weiter helfen kann.
Sie wurde bei der letzten Untersuchung als gehörlos eingestuft. Nun war sie auf dem Landratsamt um sich so ein Jahresticket zu holen.

Die Antwort der Sachbearbeiterin , dass sei nicht so einfach, sie würden es jetzt erst mal prüfen , dann müsste sie nochmal zum Ohrenarzt und dann ja dann würde man weiter sehen.
Es wäre echt toll wenn uns jemand mitteilen kann ob es irgendein Gesetz oder so gibt , damit wir das nächste mal besser informiert sind.
Vielen Dank im voraus

Margit

Antworten

  • hey margit,
    hat deine mutter bereits einen schwerbehindertenausweis? wenn nicht sollte sie diesen beantragen, der ist notwendig um ggf. vergünstigt oder kostenlos mit der bahn zu fahren.
    http://schwerbehindertenausweis.biz/
    biene
  • mergy148 hat geschrieben:
    Hallo,

    Es wäre echt toll wenn uns jemand mitteilen kann ob es irgendein Gesetz oder so gibt , damit wir das nächste mal besser informiert sind.
    Vielen Dank im voraus

    Margit


    Hi mergy148,

    ich denke mal, du meinst die Wertmarke zur Freifhart im Personennahverkehr. Die gibt es auch für Gehörlose, Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen GL, siehe http://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/ueberblick_nachteilsausgleiche/barrierefreiheit_oepnv_bahn.php Die Sache ist also relativ einfach, entweder hat deine Mutter das Merkzeichen oder sie hat es nicht, wenn sie es (noch) nicht hat, wird sie auch keine Wertmarke bekommen, das könnte der Fall sein, falls die Behinderung gerade erst eingetreten ist. Wobei ich einfach mal davon ausgehe, dass sie bereits einen Schwerbehindertenausweis hat, anonsten sollte der natürlich beantragt werden, wobei das Merkzeichen GL gleich eingetragen werden kann.

    HTH cajuns
  • Hallo
    vielen lieben Dank. Ich werde mich mal bei den Links informieren.
    Meine Mutter hat einen Schwerbehindertenausweis. Aber da hat sie noch etwas gehört.
    Ihr habt mir wirklich weiter geholfen .
    😆
  • Hallo mergy148,

    die Berechtigung zum Bezug der Wertmarke ist von den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis abhängig. Die einzelnen Merkzeichen werden nach detaillierten Vorgaben bzgl. der gesundheitlichen Einschränkungen vergeben. Wenn ihre Mutter gehörlos ist, erhält sie das Merkzeichen Gl und ist damit auch berechtigt.
    Sollte sie das Merkzeichen nicht bekommen, genügt aber auch das Merkzeichen "G" (gehbehindert), das ein großer Teil der schwerbehinderten Menschen aufgrund unterschiedlichster Einschränkungen erhält. Wurden keine Merkzeichen anerkannt, ist ein erneutes ärztliches Gutachten jederzeit möglich, mit dem ein Antrag zur Neufeststellung gestellt werden kann.

    Das für die Ausstellung zuständige Versorgungsamt sollte in jedem Fall Auskunft geben können.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ellen Engel-Kuhn