Parkausweis bei Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis

Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage. Und zwar habe ich einen Schwerbehindertenausweis mit dem Grad der Behinderung von 50% mit dem Merkzeichen "G" bin nicht mehr berufstätig und erhalte seit 9 Jahren Erwerbsminderungs Rente. (Bin 53 Jahre alt)Ich habe Artheriosklerose der Bauchaorta (Einengung über 50%) mit chronischem Verschluss der Darmgefäße. Hatte einen stillen Hinterwandinfakt und die Pumpleistung meines Herzens ist nicht mehr ausreichend. Ich bin in meiner Bewegung so sehr eingeschränkt, dass ich keine 20m mehr laufen kann. Gibt es eine Sonderreglung um in den Besitz eines Parkausweises zu kommen auch wenn man nicht das Merkzeichen "aG" hat und wie kann ich so einen Parkausweis beantragen?

Antworten

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  • Hallo Leonikchen,

    sei uns willkommen im Forum.

    In diesem Fall käme evtl. der orange Parkausweis in Betracht. Hier ein link dazu:

    http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9229/behindertenparkplaetze

    Liebe Grüße
    vom Zornroeschen 😉
  • Hallo Leonikchen,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo,
    im Prinzip ist das kein Problem.
    Wende dich an das Straßenverkehrsamt. Denen sind die Merkzeichen im Ausweis egal und schildere dein Problem und wie dir ein Blauer Ausweis helfen kann.
    Für den Ausweis gibt es 2 Rechtsrahmen, Integrationsamt und Merkzeiche aG oder eben das Straßenverkehrsamt. Gleicher Ausweis.
    Merkzeichen aG kostetet das Integrationsamt Geld (Wertmarke ÖPN) etc., darum ist das schierig, nur Parken läuft über das Straßenverkehrsamt. Ist aber gut, immer freie Behindertenparkplätze und im öffentlichen Bereich keine Gebühren.
    Immer dran denken, Parkscheibe erforderlich, egal was draufsteht, wenn parken nur mit Parkscheibe gilt das auch für Behinderte aber dann unbegrenzt. Ordnung muss sein.
    Beste Grüße

  • lillebrise hat geschrieben:
    Hallo,
    im Prinzip ist das kein Problem.
    Wende dich an das Straßenverkehrsamt. Denen sind die Merkzeichen im Ausweis egal und schildere dein Problem und wie dir ein Blauer Ausweis helfen kann.

    Beste Grüße



    hey lillebrise,
    was soll der blödsinn(fett markiert), wenn dann kommt , wie zornroeschen schrieb, der orangene ausweis in frage. für den blauen gibt es feste regeln!
    verunsichere die leute nicht, das ist nicht das erste mal.
    biene 😡
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