Kindergeldnachzahlung Grundsicherung

Hallo liebe Leute,

bräuchte mal Eure Hilfe. Vorab mal die Daten
ich (36) seit Kurzem Betreuerin meiner behinderten Schwester
Schwester (41) behindert und bezieht Grundsicherung
Mutter war vorher Betreuerin, bezieht ALG II
wir wohnen alle 3 zusammen

Meiner Schwester wurde von der Grundsicherung immer das Kindergeld abgezogen. Seit ich Betreuerin bin ist mir jetzt aufgefallen, dass sie gar kein Kindergeld bekommt. Also habe ich das beantragt und es soll nun für 4 Jahre rückwirkend an mich, die Betreuerin, ausgezahlt werden sowie in der Zukunft.

Folgende Fragen habe ich nun:
1) ist das so rechtens, dass ich das Kindergeld bekomme, da ich auch die Aufwendungen (Windeln wegen Harninkontinenz usw.) habe?
2) Wird es meiner Schwester dann noch von der Grundsicherung abgezogen, wenn ich das Kindergeld erhalte?
3) Was ist mit der Nachzahlung? Meiner Schwester wurde dies jahrelang von der Grundsicherung abgezogen, ich bin also der Meinung die Nachzahlung gehört ihr. Oder wird sie dann für die Grundsicherung gesperrt, solange bis sie die Nachzahlung aufgebraucht hat?

Vielen Dank für Hilfe!
Anni

Antworten

  • Hallo,

    Infos zu Deiner Frage 2 gibt es hier:
    http://www.kindergeld.info/behinderte-kinder.html

    Zitat:

    "Sind die Eltern kindergeldberechtigt, leisten aber keinen Unterhalt an das Kind, weil sie beispielsweise finanziell nicht in der Lage sind, so erhält das Kind Leistungen zur Grundsicherung durch das Sozialamt. In diesen Fällen können auch die Sozialämter die Abzweigung des Kindergeldes direkt bei der Familienkasse beantragen, so dass die Auszahlung des Kindergeldes direkt an das Sozialamt erfolgt.

    Allerdings obliegt diese Abzweigung im Ermessen der Familienkasse. Sie kann das Kindergeld an das Sozialamt abzweigen, muss es aber nicht. In der Regel wird die Familienkasse das Kindergeld für ein behindertes Kind nicht an das Sozialamt abzweigen, wenn die Eltern Aufwendungen für das behinderte volljährige Kind haben, die mindestens der Höhe des ausgezahlten Kindergeldes entsprechen. Diese Aufwendungen müssen bei den Eltern tatsächlich durch die Betreuung und Pflege des Kindes entstehen und sind der Familienkasse glaubhaft zu machen."

    Gute Tips, wie Du gegenüber den Behörden ggf. argumentieren kannst, gibt es hier:
    http://www.myhandicap.de/anrechnung-kindergeld.html

    Zu 1) weiß ich sicher nur, dass Du das Kindergeld bekommen könntest, wenn Eure Mutter schon gestorben wäre. Ob das geht, wenn sie noch lebt...?

    Zu 3) Ich könnte da nur spekulieren - lasse ich lieber bleiben, hoffe, jemand anderes weiß da besser Bescheid 😀

    Beste Grüße, ananim
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