Lohn/Vergütung für Außenarbeitsplatz und fehlender Einstufung im Lohnsystem

Hallo,
da bei uns in der WfbM sehr viele Beschäftigte Probleme im Arbeitsbereich hatten, trat ich kurz vorm Ende des Berufsbildungsbereiches in die Verdi ein.
Nachdem ich im Arbeitsbereich war, fingen die Probleme an.
Ich arbeitete für 3 Stunden an einem Außenarbeitsplatz lt. Werkstattvertrag hat ein Folgevertrag auch über das daraus zu zahlende Arbeitsentgeld zu folgen. Es gab einen Folgevertrag, in dem steht auch das die WfbM für meine Leistungen bezahlt wurde. Ich bekam den Werkstattlohn und die WfbM weigerte sich mir ein Arbeitsentgeld aus dem Außenarbeitsplatz zu zahlen.
Außerdem fehlen bei dem neueingeführten Lohnsystems aufgrund meines Außenarbeitsplatzes 1/3 bei der Einstufung, da sich nie jemand dafür interessiert hat und nie vor Ort war und sich nach meiner Leistung erkundigt hat.
Ich wandte mich an die Verdi, es wurde weitergeleitet an den DGB. Komischerweise wurden die einfach nicht tätig und hielten mich hin, bis sie von einem weiteren Juristen aufgefordert wurden.
Der Teamleiter des DGB teilte mir mit das die Verdi da Politisch mit drin stecken würde???
Nun übernahm ein anderer Kollege des DGB´s den Fall und reichte eine Klage beim Arbeitsgericht ein.
Die Klage vorm Arbeitsgericht habe ich verloren.
Der DGB war anwesend, aber verteidigte mich nicht. Ich wies die Richterin auf dem Werkstattvertrag hin (das daraus zu zahlende Arbeitsentgeld), die WfbM behauptete sogar vor Gericht sie hätten kein Geld für mich am AAP bekommen. Ich wies darauf hin das es im AAP Vertrag sogar steht das Sie meine Leistungen bezahlt bekommen hätten. Alle schauten mich stutzig an. Die Richterin fragte mich sogar was sie da machen solle???? Sich nach den Verträgen richten, oder??? So was verbösert doch eigentlich ein Urteil, habe aber trotz allem die Klage verloren.
Ich hatte keine Kraft mehr und kündigte den Werkstattvertrag und wollte einfach meine Ruhe haben.
Ich vereinbarte einen Termin in einer anderen Werkstatt, dort fragte man mich wie hoch der Lohn an dem AAP für diese 3 Stunden war???? Man sagte mir dort Sie hätten mir einen Lohn zahlen müssen. Diese Aussage gibt mir Kraft um doch weiter zu machen.
Leider finde ich im Internet nichts darüber und weiß nicht wie es weiter gehen kann, da ich über den DGB keine Hilfe bekomme. In der Werkstatt gibt es sehr viele AAP, also sehr viele betroffene, nur keiner traut sich dagegen vor zu gehen.
Gibt es nicht irgendwo Unterstützung, die mich rechtlich unterstützen kann, damit ich in Berufung gehen kann.
Da die Verdi da ja angeblich politisch mit drin stecken soll, kann ich davon ausgehen dass die zweite Instanz abgelehnt wird.
Ich bitte um Hilfe und bin über jede Antwort sehr dankbar!

LG Daggi

Antworten

  • Hallo,

    ich werde ehrlich gesagt aus Deiner Schilderung nicht ganz schlau. Dass Dich die Rechtsabteilung des DGB nicht ordentlich vertritt, weil der DGB da in irgendeiner nicht näher beschriebenen Weise "drinhängt" scheint mir nicht sehr plausibel.

    Du kannst Dich aber selbstverständlich in arbeitsrechtlichen Frage auch von einem Rechtsanwalt/in vertreten lassen, der/die unabhängig vom DGB ist. In diesem Fall ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht empfehlenswert, aber Du solltest nachfragen, ob sie sich auch mit den Besonderheiten von WfBM auskennen. Du kannst versuchen, für so ein Verfahren Prozesskostenhilfe zu bekommen - Anwälte können Dir sagen, ob Du darauf Anspruch hast oder nicht. Wenn die Sache nach Überzeugung des Gerichts keine Aussicht auf Erfolg hat, wirst Du das nicht bekommen und musst selbe zahlen.

    Wenn Du in die 2. Instanz gehen willst, musst Du zudem aufpassen, weil da läuft eine Monatsfrist ab Zustellung des Urteils der ersten Instanz. Und nicht gegen jedes Urteil ist eine Berufung zulässig.

    Beste Güße, ananim
  • Hallo,
    danke für deine Antwort!
    Ich werde dass auf jeden Fall versuchen, wenn die Verdi nicht in die 2. Instanz geht, wovon ich ausgehe.
    Kannst du Anwälte im Raum Niedersachsen empfehlen die sich mit der Wfbm auskennen?
    LG

  • Hallo,
    skubunkin hat geschrieben:

    Kannst du Anwälte im Raum Niedersachsen empfehlen die sich mit der Wfbm auskennen?
    LG



    sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

    Beste Grüße, ananim
  • Sehr geehrtes Forenmitglied,

    ich rate Ihnen umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe aufzusuchen. Es gibt hier mehrere Punkte zu beachten. Ab der zweiten Instanz trägt der „Verlierer“ auch im Arbeitsrecht die Kosten des Verfahrens, also auch die der Gegenseite. Ferner laufen Fristen zur Einlegung und Begründung der Berufung die abhängig sind von der Zustellung des Urteils.

    Unter Umständen kann die Berufung mit einem Prozesskostenhilfeantrag begleitet werden. Dazu kann Ihnen dann der Fachanwalt für Arbeitsrecht näheres ausführen. Unter Umständen böte es sich ich an noch einmal mit der Rechtsschutz zu sprechen und die Probleme dazulegen – vielleicht lassen sich die Differenzen ja so ausräumen. Wenn Sie Mitglied sind haben sie Anspruch auf Kostendeckung, es sei denn es bestünden keinerlei Erfolgsaussichten. Das muss die Rechtsschutz dann aber fundiert begründen.
  • Hallo,
    kann mir hier bitte jemand einen Anwalt empfehlen der sich mit WfbM-Recht auskennt, ist sehr wichtig für mich.
    Viele Grüße
  • Hast Du denn schon bei den Arbeitsrechtsanwälten in Deiner Nähe nachgefragt?
  • Hallo,
    die Verdi hat wie vorausgesehen abgelehnt. Ich war bei einem anderen Anwalt für Arbeitsrecht, dort sagte man mir, ich könnte einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen und in Berufung gehen. Allerdings wenn das Landesarbeitsgericht die Berufung ablehnt, hätte ich die Anwaltskosten zu tragen. Das wären an die 4000 Euro und das kann ich leider nicht.
    Für jeden weiteren Tip bin ich dankbar.

    VG Skubunkin


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