Kriege ich finanzielle Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfarzeuges ?

Hallo , ich wollte wissen , wie es in meinem Fall aussieht , ich bin querschnittsgelähmt,mache privat von der Wohnung aus Schule , die ich nachhole , gleichzeitig bekomme ich SGBII , das JobCenter möchte , dass ich arbeiten gehe , was auch mein Wunsch ist , ich wollte erstmal als Bürohelfer arbeiten , solange ich die Schule mache , allerdings ist es nicht möglich mit einer Behinderung von 100 Prozent, Merkmal aG , jeden Tag ohne Kraftfarzeug zur Arbeit zu gelangen. Das JobCenter sagt , ich soll erstmal arbeiten gehen und erst dann kann ich mich um eine Finanzierung des Kraftfahrzeuges kümmern.Ich sehe es jedoch anders , wenn ich die erste Zeit ohne Auto es schaffen würde zur Arbeit zur gelangen , dann hieß es , dass ich kein Auto brauche , dass ich ausreichend mobil bin , um ohne Auto klar zu kommen , was jedoch nicht der Fall ist. Können Sie wir weiter helfen , dass bevor ich eine Arbeit in Angriff nehme , mobil gemacht werde , indem ich eine Auto Finanzierung erteilt bekomme? Ich bitte um schnelle Rückmeldung

Antworten

  • Das müsste doch zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nach dem SGB zählen! Somit auch um zur Schule zu kommen. Frage doch mal beim Integrationsamt nach, vielleicht können die da weiterhelfen.
  • Hallo Pawel,

    gerne beantworte ich ihnen die Frage. Dem SGB nach handelt es sich hier um die die Teilhabe am Arbeitsleben. Diese wird vom Arbeitsamt auch finanziell unterstützt.
    Das heißt, der Führerschein und der notwendige Auto-Umbau werden komplett übernommen. Zudem bekommt man einen Zuschuss zum Autokauf.
    Dieser richtet sich aber nach dem Einkommen. Damit das Amt aber all dies übernimmt, ist es notwendig, dass man einen Arbeitsvertrag (am besten einen unbefristeten) vorlegt.
    Danach kann man beim Arbeitsamt die notwendigen Anträge anfordern.
    Diese gibt man dann ausgefüllt und mit 3 Kostenvoranschlägen von geeigneten Fahrschulen sowie einem Kostenvoranschlag von dem Auto das man sich dann zulegen möchte ab.

    In uns bekannten Fällen war es so, dass in der Zeit bis Auto und Führerschein vorhanden waren, ein Fahrdienst den Weg zur Arbeit und wieder nach Hause übernommen hat.
    Dieser wird jedoch nur zum Teil vom Amt übernommen. Den Rest muss man selbst zahlen.
    Wie viel, richtet sich wiederum nach dem Einkommen. Auch zahlt das Amt diesen Fahrdienst nur für 6 Monate.
    Sollte man jedoch in dieser Zeit weder mit dem Führerschein fertig sein, noch ein Auto haben, ist auch eine Ausnahme möglich.
    Es sein denn, man hat selbst für eine Verzögerung gesorgt.

    Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.
    Silke Morini
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