Wie lange muss man auf bewilligung des Rollstuhls warten?

hallo
hab zufällig euer forum gefunden evtl.könnt Ihr mir helfen?
mein name ist Nico bin 43 j.alt und habe einen GdB 80% und G.
sensomotorische PnP mit beidseitiger Lähmung der Beine.
habe im Juli Rezept für Aktiv-Rolli abgegeben seitdem warte ich.Mehrmaliges Anrufen und Anschreiben hat nichts geholfen immer heisst es: in Arbeit,da Ihr sanitätshaus uns ers am 20.8 das rezept übergeben hat können wir nichts machen.Was
kann ich noch tun?

Danke

Antworten

  • Guten Morgen Bläcky,..

    Willkommen bei uns im Forum.

    Innerhalb von 3 Wochen muss die KK = Krankenkasse zu einem beantragten Hilfsmittel einen Rechtsfähigen Bescheid zum Versicherten auf den Weg bringen.

    Dies für dich zur Info!

    Die Unterlagen, die du bei der Krankenkasse einreichst, müssen vollständig sein.

    Dazu gehören die ärztliche Verordnung und die fachärztliche Stellungnahme zur Notwendigkeit des Hilfsmittels, warum die Krankenkasse die Kosten übernehmen soll.
    Wichtig in diesem Dokument ist die Aussage darüber, warum eine Beeinträchtigung droht oder eine bereits Vorhandene ausgeglichen werden muss. Also die Begründung, warum durch das Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl) elementare Grundbedürfnisse wie Fortbewegung, soziale Kontakte, bis hin zur Nahrungsaufnahme gesichert werden sollten.

    Was kann ich tun, wenn ein Antrag abgelehnt wird?

    Lasse dir immer einen schriftlichen Bescheid von der Krankenkasse zustellen. Von dem Tag der Ablehnung an, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das muss auch in der Ablehnung vermerkt sein.

    Sollte diese Information fehlen im Bescheid ( Rechtsbehelf), verlängert sich die Frist auf ein Jahr.Begründe deinen Widerspruch schriftlich. Eventuelle Gerichtsurteile, stärken deine Position.

    Was kann der Versicherte tun?

    Zu all den Fragen gibt es ein kostenfreies bundesweites Beratungstelefon,das Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 0800 0117722 zu erreichen ist.

    Das Beratungsangebot der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) umfasst aktuell die überregionale, themenspezifische Beratung und unterhält 22 Beratungsstellen in der Bundesrepublik.

    Im Internet abrufbar unter folgenden Link;

    http://www.patientenberatung.de/

    Die gesetzlichen Grundlagen für Hilfsmittel und Pflegemittel sind im Sozialgesetzbuch SGB) nachzulesen, und zwar im SGB V § 33 Absatz 1 sowie im SGB XI § 40 Absatz 1.


    Link;
    § 33 SGB V Hilfsmittel
    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/33.html

    SGB XI § 40 Absatz 1.
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html

    Ein online einsehbares GKV-Hilfsmittelverzeichnis ist abrufbar unter;


    http://dpaq.de/DPGc0

    In den Produktgruppen 1 bis 34 sind Hilfsmittel zu finden.
    In den Produktgruppen 50 bis 54 sind Pflegemittel aufgelistet.

    Generell muss die KK sich zu allen beantragten Hilfsmittel der Versicherten innerhalb 3 Wochen Antworten.

    Ich wünsche dir Erfolg, Mfg Lyn
  • Hallo blacky007,

    sei uns willkommen im Forum.

    Bezüglich der Fristen habe ich Dir einen link rausgesucht...

    http://www.gehn-mit-hsp.de/viewtopic.php?f=20&t=472

    freundliche Grüße
    vom Zornröschen

    😉
  • vielen dank für die Antworten,habe auch gleich die links mal durgelesen.
    aber was ist mit den tel.Antworten die ich bekommen habe?zählen die zu der 3 wochen frist?
  • Hallo
    Da bin ich etwas überrascht,weil mein Rollstuhl habe ich ein Tag nach der Abgabe der Verordnung bekommen.Habe ich einfach Glück oder liegt das an der Krankenkasse?
    Liebe Grüße und viel Erfolg
    aquarius
  • Hallo blacky,

    mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. In der heutigen Zeit machst Du am besten alles schriftlich.

    Hast Du das Rezept nur "abgegeben" oder wurde der Aktiv-Rollstuhl im Sanitätshaus auf Deine Bedürfnisse ausgemessen? Wenn nicht, würde ich da mal nachfragen, ob die noch sauber ticken.

    Ist der Rollstuhl eine Erstverordnung oder hast Du bereits einen anderen Rollstuhl?

    Ich würde mich schriftlich sowohl bei der Krankenkasse als auch beim Sanitätshaus nach dem Stand der Dinge erkundigen und mach ruhig Druck, denn Du brauchst den Rolli schließlich (sonst wäre er Dir ja nicht verordnet worden).

    Bei mir lief das damals recht unkompliziert: Ich bin mit dem Rezept ins Sanitätshaus (vorher telefonischer Termin), die haben ausgemessen und die Verordnung auch unverzüglich (also ohne schuldhaftes Verzögern) an die KK weitergeleitet. Die Bewilligung der KK war zeitnah und gar kein Problem. An dieser Stelle einmal ein dickes Lob an die AOK.

    freundliche Grüße
    vom Zornröschen
    😉
  • hallo
    der rolli ist eine erstversorgung,war fasst 2 std.im sanitätshaus wegen anpassen des Rollstuhls.Ich hatte vorher Krücken dann rollator aber leider gehts jetzt nicht mehr.Im sanitätshaus war ich auch schon angeblich hatte sopur so lange gebraucht zwecks Angebot.
    Vorhin kam eine E-Mail von der Krankenkasse,die haben alles am MDK weitergeleitet.wenn es etwas neues gibt werde ich informiert,kann etwa 1 Woche dauern.
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  • Hallo
    heute habe ich von der Krankenkasse telefonisch bescheid bekommen (brief folgt)Jetzt das große ABER:Antwort von Krankenkasse:Aus wirtschaftlichen Gründen kann der beantragte Rolli nicht bewilligt werden dafür aber ein anderer Aktivrolli.(ein anderes billigeres Modell).Ist dass Normal??
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  • Guten Morgen
    habe den Brief erhalten zitat:
    Aus Sicht des MDK ist bei dem beantragten Aktiv-Rollstuhl eine günstigere Versorgung medizinisch völlig ausreichend.(Modell easy life).Sobald der geänderte Kostenvoranschlag eingegangen ist werden wir diesen bewilligen.Beantragt hatte ich Modell easy max.


  • Wie genau unterscheiden die Modelle sich?
  • unterschied ist nur der Preis 😡 😡
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  • Ja, wenn es nur der Preis ist, kannst Du doch tatsächlich einfach den günstigeren nehmen, oder nicht?
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