Bearbeitungszeit

Hallo ihr lieben

Weiß jemand ob es gesetzliche Fristen zur Bearbeitungsdauer eines Behindertenausweises gibt? Sind 7 Monate nicht zu lange? Auf meine tel. Nachfrage erfuhr ich, dass sie erst alle Unterlagen von der Reha erhalten haben, jetzt wurde mein Hausarzt angeschrieben, danach wird der Gutachter zusammen mit 4 Kisten anderer Anträge bekommen und in einigen Monaten werde ich eine Antwort bekommen. Ich habe das im März beantragt.
Danke im Voraus und liebe Grüße
aquarius

Antworten

  • hey aquarius,
    nein, dafür gibt es keine gesetzliche fristregelung!
    bei anerkennung wird aber der monat der antragsstellung eingetragen bzw seit dem die behinderung eingetreten ist.
    biene
  • Hallo
    Lady Biene danke für deine Antwort.
    Gestern wurde mir folgendes zugespielt:
    Wenn nach Ablauf von sechs Monaten nicht über Ihren Leistungsantrag oder nach drei Monaten über Ihren Widerspruch ohne erkennbaren Grund nicht entschieden wurde, haben Sie aber die Möglichkeit, bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialgericht eine sogenannte "Untätigkeitsklage" gemäß § 88 Sozialgerichtsgesetz einzureichen. " (Quelle: www.behindertenbeauftragter.de)
    In meinem Fall liegt kein erkennbarer Grund vor da scheint die Sache ziemlich klar oder sehe ich falsch?

  • Hallo aquarius,

    meiner Auffassung nach siehst Du das falsch.

    Man musste ja offensichtlich erst alle notwendigen Unterlagen anfordern. Was man ja auch getan hat und demnach nicht untätig war.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo Justin

    Meins Du? Ich verstehe das nämlich so, dass " wenn kein erkennbarer Grund ist....." in dem Fall ist kein da in meiner Anwesenheit der Antrag samt allen Ärztlichen Berichten von der Reha Sozialarbeiter per Fax abgeschickt worden ( der ist auch angekommen) da verstehe ich nicht warum die Rehaklinik laut Auskunft des Versorgungsamtes nochmals angeschrieben werden musste. Angeblich hat das 3 Monate gedauert???! Was war in den vorherigen 3 Monaten? Erst nachdem sie die Berichte von der Reha bekommen haben wurde mein Hausarzt angeschrieben. das ist für mich eine total sinnlose handlungsweise. Aber vielleicht sehe ich das etwas zu eng.
  • Hallo aquarius,
    es könnte sehr hilfreich sein, wenn Du Dich direkt mit dem für Dich zuständigen Sozialgericht telefonisch in Verbindung setzt und dort nachfragst.
    Wenn man dort eine Untätigkeitsklage für richtig hält, frage mal nach, ob die Dir helfen, das zu schreiben, falls Du das nicht selbst kannst. Mir wurde diese Hilfe zugesagt.
    Aber ich würde vor Einreichen so einer Klage noch mal am Versorgungsamt nachfragen und denen dabei zu erkennen geben, dass Du diese Möglichkeit kennst - bitte nicht drohen 😉.
    und dann warte einfach noch ein paar Tage...
    Viele Grüße, ich wünsche Dir viel Erfolg.
    Daniya
  • Hallo Daniya
    Danke für Dein Typ das ist keine schlechte Idee. Danke auch für die "Warnung" mit der Drohung das ist mir bekannt das nach Androhung erst recht auf Stuhr geschaltet wird.
    Erkundigen kann ich mich auf jedem Fall.
    Ich habe gelesen dass im Sachsen Anhalt ( aber bin mir nicht sicher ob tatsächlich SA) eine Möglichkeit besteht einen vorläufigen Behindertenausweis im Moment wann man den beantragt ( bei " sichtbaren Behinderungen"oder wenn es klar ist das es zusteht?) sofort ausgehändigt bekommt.
    Wenn das wirklich so ist finde ich das gut.
  • Hallo aquarius,
    meinen Behindertenausweis bekam ich nach einmaligem Antrag nach ca. 3 Wochen Bearbeitungszeit zugesprochen und das während der Urlaubs/Ferienzeit, wo ich eigentlich mit viel längerer Wartezeit gerechnet habe.
    Auch ich hatte alle Unterlagen eingesendet, allerdings per Post.
    Ob es vorläufige Ausweise gibt, weiß ich nicht. Ich denke, erst mal müsste doch die Behinderung festgestellt sein. Es nützt doch keinem, einen Ausweis auszustellen, wenn dann doch ein GDB unter 50% festgestellt werden könnte. Dann müsste man den wieder wegnehmen... Wäre doch doof, oder?

    Drohen ist ein sozialer Fehler. Besser ist es, sein Wissen zum richtigen Zeitpunkt als dieses (so in etwa "ich weiß was") mitzuteilen und es so seine Wirkung tun zu lassen.
    Mit Sturheit haben lange Wartezeiten normalerweise sehr wenig zu tun, viel öfter aber schon mit "menscheln" und man weiß nie, wen man am Telefon hat. Vielleicht ist das nicht der Fehler verursachende Mensch, sondern der, der den Auftrag hat, mit einem zu telefonieren. Wenn man dem dann droht, ist das natürlich noch ein Problem zusätzlich, mit dem er umgehen (können) muss und dabei sollte man immer bedenken - der ist auch ein Mensch. Mit ebenso menschlichem Reagieren auf soziale Fehler ist also immer zu rechnen und das ist dann keine Sturheit, sondern menschlich.
    Wenn man dann auch noch Sturheit unterstellt, geht die Freundlichkeit ganz zu ende und man kommuniziert auf anderer Ebene, einer Ebene, die für alle anstrengend und belastend ist, die jedoch manchen Individuen Freude zu machen scheint (klar, solche gibt es auch).

    Wie denkst Du darüber?

    Vielleicht erkennst Du beim Lesen meiner Zeilen, dass auch ich eine Lernende in Sachen Kommunikation war und bin. Ohne Verstehen der möglichen Zusammenhänge wäre für mich dieses Lernen unmöglich. Ich benötige also immer und für alles Erklärungen.

    Viele Grüße
    Daniya
  • Hier noch ein Link zu einer für mich sehr hilfreichen Seite. Da schreibt ein Mensch, der über Dinge nachdenkt, die viele Menschen gar nicht bewusste wissen müssen.

    http://erdlingskunde.wordpress.com

    Viele Grüße
    Daniya


  • Hallo Daniya

    Ha das ist ja echt witzig weil ich ziemlich lange in einem Callcenter gearbeitet habe.Dort habe ich auch die andere Seite kennengelernt. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen wer etwas ( was nicht unbedingt selbstverständlich war) erreicht hat und wer nicht. Mit den netten Kunden hat mal anders gesprochen und oft unmögliches möglich gemacht..

    Liebe Grüße
    aquarius
  • Hallo aquarius,

    ich fürchte, Du wirst wenig Erfolg mit einer solchen Klage haben, da man sich nach meiner Argumentation herausreden wird.

    Versuche lieber eine diplomatische Lösung zu finden.
    Wieso brauchst Du den Ausweis denn so dringend? Vielleicht beschleunigt es das Verfahren, wenn Du diesen Hintergrund darlegst.