Frage zum Steuerbescheid

Hallo,
Ich heisse Frank und lebe in Frankfurt.
Seit 2009 schwerbehindert, GdB 80%.
Fest angestellt in einer grossen Firma.

Trotz vielen Googlens bin ich leider nicht fündig geworden, vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Ich habe ja 80% GdB und daher einen Lohnsteuerfreibetrag von 1060,- Euro.
Diesen habe ich 2009 das erste mal geltend gemacht, auswirkend auf die Monate April bis Dezember.
Zurück habe ich demnach (habe nichts anderes abgesetzt) knappe 800 Euro.

Jetzt der Schock.
Habe diese Jahr für 4 Jahre rückwirkend meine Einkommenssteuererklärung gemacht, widerum gab es nichts abzusetzen, lediglich mein Lohnsteuerfreibetrag sollte geltend gemacht werden.
Heute jetzt der Steuerbescheid, für jedes Jahr nur so um die 320,- Euro zurück bekommen.
Wie kann das sein, 2009 für 9 Monate noch 800,- und jetzt für jedes Jahr seit 2010 nur so ca. 320,- Euro.

Das Gehalt sich nur wenig gesteigert.
Hat dies etwas mit dem Bürgerentlastungsgesetz KV vom Juli 2009 zu tun?
Ich verstehe die Welt gerade nicht mehr 🙁 und kann diese extremen Differenzen nicht nachvollziehen.
Hat vielleicht von Euch jemand Rat oder kann mir evtl. erklären wieso dem so ist?

Herzlichen Dank und beste Grüsse

Antworten

  • hallo frank,
    ich würde direkt beim finanzamt diese frage(n) stellen. unglaublicherweise gibt es dort m.E. nette beamte. mir hat die zuständige bearbeiterin alle meine fragen kompetent beantwortet. stand vor 2 jahren auch mit fragen zu steuererklärungen der letzten 4 jahre allein da.
    edit
    1)kontaktdaten müssten auf dem bescheid vermerkt sein.
    2)über elsterformular online mach ich meine St.-erklärung nun in 30 min.
  • Hallo,
    also, wenn du von Januar – März 2009 nicht oder zu einem wesentlich geringeren Einkommen gearbeitet hast, dürfte das daran liegen.

    Die Bemessung der Lohnesteuer, die Dir monatlich von Deinem Brutto abgezogen wird, beruht meines Wissens auf der Annahme, dass Du jeden Monat diesen Betrag verdienst. Wenn Du aber in einigen Monaten tatsächlich weniger verdienst, ist diese Bemessungsgrundlage zu hoch und Du bekommst was zurück.

    Fiktives Beispiel: Nehmen wir mal an, Du hast von April – Dezember 3.000 Euro brutto verdient und Dir sind jeweils x Euro Lohnsteuer vom Brutto abgezogen worden. Dieser Abzug beruht auf der Annahme, dass Dein Jahresbrutto 36.000 Euro (12 x 3.000 Euro) ist. Wenn Du aber von Januar – März nur z. B. 1.000 Euro brutto/Monat verdient hast, wäre Dein tatsächliches Jahresbrutteinkommen nur 30.000 Euro – das heißt du hast 6.000 Euro weniger steuerpflichtiges Einkommen als die Bemessungsgundlage für den Lohnsteuerabezug. Daraus ergibt sich dann ein größerer Steuerrückzahlungsbetrag (zumal wir ja eine progressive Einkommensbesteuerung haben).

    Solche KOnstellationen haben bei mir jedenfalls immer für größere Rückzahlungsbeträge gesorgt.

    Ansonsten würde mir, falls du auch die Steuerklasse nicht geändert hast, kein Grund für so große Differenzen einfallen.

    Du sollest das nachvollziehen können, in dem Du in Deinem Steuerbescheid nachschaust, welches zu vesteuernde Jahreseinkommen da ausgewiesen ist.

    Beste Grüße, ananim

  • Hallo Frank,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Wie aus der Community bereits angemerkt wurde, ist der richtige Ansprechpartner für Deine Frage das Finanzamt. Dort kennt man alle Deine Details und wird Dir sicherlich weiterhelfen (dazu ist man sogar verpflichtet 😉 ).

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
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