Werden die Kosten für den Umbau auch im Ausland übernommen?
Hallo
Wir stehen vor folgender Situation. Die Wohnung in der Schweiz ist absolut ungeeignet für baulichen Massnahmen, welche vorgenommen werden müssten, um diese rollstuhlgängig zu machen. Das Ferienhaus im Ausland (F), jedoch ideal.
Frage werden die Kosten für einen Umbau im Ausland ebenfalls von der Versicherung übernommen, wenn dies die beste Möglichkeit ist?
Welche Versicherung muss dafür aufkommen? Die IV, die Unfallversicherung des Verunfallten oder die Versicherung des Unfallverursachers?
Wir stehen vor folgender Situation. Die Wohnung in der Schweiz ist absolut ungeeignet für baulichen Massnahmen, welche vorgenommen werden müssten, um diese rollstuhlgängig zu machen. Das Ferienhaus im Ausland (F), jedoch ideal.
Frage werden die Kosten für einen Umbau im Ausland ebenfalls von der Versicherung übernommen, wenn dies die beste Möglichkeit ist?
Welche Versicherung muss dafür aufkommen? Die IV, die Unfallversicherung des Verunfallten oder die Versicherung des Unfallverursachers?
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Antworten
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Hallo arzuaga
Ob der Umbau auch im Ausland bezahlt wird, weiss ich leider nicht. Hier könnte allenfalls die Fachstelle für hindernisfreies Bauen Auskunft geben.
Da sich die Frage offensichtlich auf die Folge eines Unfalles bezieht, ist die Lage sehr schwer zu beurteilen. Ich denke hier werden die Richter und Anwälte über die Schaden und Schuld entscheiden müssen.
Wenn Sie dazu eine Auskunft wollen, können Ihnen vielleicht unsere Fachexperten weiterhelfen.
Liebe Grüsse
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Hallo Simon
Danke für Deine Tipps. Ich werde folglich meine Fragen an die Experten stellen.
Gruss, arzuaga
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Hallo Simon
Ich habe noch ein Frage. Auf der HP Myhandycap steht, dass die Fragen an die Fachexperten weitergeleitet werden. Werden/wurden meine Fragen an die Experten weitergeleitet oder muss ich das selber tun?
Danke & Gruss, arzuaga
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Hallo Arzuaga
Ich habe die Frage an unsere Fachexperten weitergeleitet. Bitte habe noch ein wenig Geduld.
Lieber Gruss
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Vielen herzlichen Dank!
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Hallo arzuaga
Grundsätzlich, ohne Kenntnis der Sachlage, müsste der Haftpflichtige Dritte für Kosten die nicht gedeckt sind, angegangen werden. Für Umbauten wäre die IV zuständig. Ohne Fallkenntnis eine konkrete Antwort zu geben ist fast nicht möglich. Grundsätzlich stellt sich auch noch die Frage, ob eine Mitgliedschaft der Paraplegikerstiftung besteht.
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