Unterstützung für Rollstuhlrampe von Krankenkasse? Pflegeversicherung? Nicht Sozialamt!

Hallo,
ich bin (u.a.) Oberschenkelamputiert, Rentner (67), habe Pflegestufe 1 und einen Schwerbehindertenausweis mit 90 %. Vor Kurzen hatte ich einen Oberschenkelhalsbruch. In der darauffolgenden Reha wurden Hilfsmittel fürs Bad und eine mobile Rampe für die Überwindung der drei Stufen zur Wohnungstür beantragt. Die Hilfsmittel fürs Bad wurden von der Reha-Firma eingebaut (mit Zuzahlung) dabei wurden die Masse für die Rampe genommen. Die Firma stellte einen Antrag bei der Krankenkasse, die gab ihn an den Regierungsbezirk weiter. Vom Regierungsbezirk bekam ich jetzt einen Fragebogen mit „Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe“ mit einem Fragebogen mit peinlichen persönlichen Fragen wie bei einem Hartz IV Antrag.
Ich möchte keine Sozialhilfe (und diesen persönlichen und peinlichen Fragebogen ausfüllen).

Ist der Weg so richtig bei Hilfsmittel Rollstuhlrampe?
Gibt es keine Unterstützung von Krankenkasse oder Pflegeversicherung?
Oder sonst wo NUR nicht Sozialamt?

Danke

Antworten

  • Hallo MaDa

    Das mit der Rampe läuft über das Sozialamt, hat eigentlich mit Sozialhilfe nichts zu tun. Aber den Fragebogen kenne ich. War zwar 30 Jahre her, aber da scheint sich nichts geändert zu haben. Kurz gesagt du musst dich förmlich "nackig" machen. Beim mir wurde sogar gefragt "momentanes Bargeld", d.h du schautest in deinen Geldbeutel und hast 17,38€ angegeben.

    Klaus
  • Hallo MaDa,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Hast Du eine Begründung für diese Weiterleitung des Antrages erhalten?
  • Dir Krankenkasse meinte, Hilfsmittel wie Rampen liegen nicht in ihrem Aufgabengebiet...

    Ich habe mich gewundert, aber es geglaubt.
    Jetzt soll ich Sozialhilfe beantragen?
    Dass kann ich immer noch nicht glauben... 😢
  • Hallo MaDa,

    sei uns willkommen im Forum.

    Soviel ich weiß, ist die Krankenkasse/Pflegekasse zuständig und die Rampe gilt als Hilfsmittel (keine Umbaumaßnahme).

    Ich würde da noch mal einen kompetenten Sachbearbeiter fragen.

    freundliche Grüße
    vom Zornröschen

    @ Klaus – gab es bei Dir vor 30 Jahren tatsächlich schon €



  • Hallo MaDa,

    Hilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung (bis 2.557,-) Euro sind eigentlich Sache der Kasse.

    Wie hast Du von der Weiterleitung an den Sozialhilfeträger erfahren? Sicherlich bist Du mit einem Schreiben darüber informiert worden. Hierin müsste auch eine Begründung stehen.

    Diese wäre wichtig zu kennen, um Dir helfen zu können.