Schwerbehindertenausweis Diabetes Typ I.

Was ist wichtig in die Begründung für einen Schwerbehindertenausweis zu schreiben, wenn ich schwer einstellbar bin und seit 13 Jahren 40% habe?

Antworten

  • Hallo,

    einen Schwerbehindertenausweis gibt es ab einem GdB von 50, das heißt mit einem GdB von 40 (wenn es das ist, was Du mit 40% meinst) wirst Du ihn auch bei der allerbesten Begründung nicht bekommen.

    Mehr Infos: http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

    Beste Grüße, ananim
  • Kurze Frage: Aus was für einen Grund möchtest du einen GdB von 50 haben. Für den besonderen Kündigungsschutz oder nur um den Ausweis zu haben ?
  • Hallo,
    ein schwerbehinderten Ausweis ist nur von vorteil wenn du noch arbeitest.
    Ich würde es nach einem Arzt besuch mit einem verschlechterungsantrag und der beantragung des Merkzeichens G versuchen.
    Der Vorteil ist volgender ,du kanst eine Wertmarke in höhe von 72€ im Jhr erwerben mit der du kostenlos alle Nahverkehrs Mittel nutzen kannst.
  • Hallo,ich habe ihnen mal die passende Stelle aus der Versorgungsmedizienischen Verordnung rausgesucht. Vielleicht hilft das ein wenig.


    15.1 Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)

    Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie regelhaft keine Hypoglykämie auslösen kann und die somit in der Lebensführung kaum beeinträchtigt sind, erleiden auch durch den Therapieaufwand keine Teilhabebeeinträchtigung, die die Feststellung eines GdS rechtfertigt. Der GdS beträgt 0.

    Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann und die durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden durch den Therapieaufwand eine signifikante Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt 20.


    Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann, die mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers selbst durchführen müssen und durch weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden je nach Ausmaß des Therapieaufwands und der Güte der Stoffwechseleinstellung eine stärkere Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt 30 bis 40.

    Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50.

    Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können jeweils höhere GdS-Werte bedingen.