Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - KfzHV

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum o.g. Thema:

Text aus dem §:
http://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/BJNR022510987.html


§ 10 Antragstellung

Leistungen sollen vor dem Abschluß eines Kaufvertrages über das Kraftfahrzeug und die behinderungsbedingte Zusatzausstattung sowie vor Beginn einer nach § 8 zu fördernden Leistung beantragt werden. Leistungen zur technischen Überprüfung und Wiederherstellung der technischen Funktionsfähigkeit einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung sind spätestens innerhalb eines Monats nach Rechnungstellung zu beantragen.
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Der Ablauf ist hier nicht ganz klar, was der § genau meint.
Beispiel:

Zusatzausstattung ist defekt, Beispiel Rampe. Kontakt per Post/Email oder Telefon an ARGE (in dem Fall wie bei mir), bitte sendet mir die Vordrucke der Anträge. Anträge, div. Kopien von mir, B-Ausweis,Gehalsabrechnung,Kostenvoranschlag der Reparatur ect. geht zur Arge zurück an den Rehaberater, der schaut und gibt es dann weiter an den Technischer Berater (dauert ca 2 Monate bis ich bescheid bekomme - aus eigener Erfahrung). Mein Auto ist bereits in der Werkstatt, wird repariert (habe noch kein ok von der Arge), ich bekomme die Rechnung ggf. in Vorleistung erstmal treten. Ich bin wieder Mobil. Nach einer Weile kommt das OK oder nicht OK von der Arge. Ich fahre aber schon wieder, Rechnung habe ich auch in der Hand. Sprich, ich habe das Auto VOR dem OK der Arge reparieren lassen. Würde ich warten bis ich Antwort bekäme und dann erst in die Werkstatt, würden sicherlich 2-4 Monate vergehen.

Lese ich das von der Rechtlichen Seite richtig, das ich - Rampe reparieren lasse, Rechnung bekomme und innerhalb 1 Monat den Antrag wie oben geschrieben anfordere?

Lieben Gruß
sterni

Antworten

  • Hallo sterni,

    ich bin kein Jurist, finde den Gesetzestext aber ziemlich eindeutig.

    Du hast den Antrag ja nicht nur innerhalb eines Monats, sondern noch vor der Reparatur gestellt, wenn ich das richtig verstanden habe. Dass die Bearbeitung so lange dauert bleibt vom Gesetz her ja völlig außen vor.

    Üblicherweise ist es angezeigt, mit dem Kauf eines neuen Fahrzeuges auch zu warten, bis die Zusage da ist. Denn sonst ist es ein sehr großes Risiko in Vorleistung zu gehen.
    Aber wenn Du die Reparatur vorstrecken konntest, ist alles gut 😀

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

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