Bescheid Schwerbehinderung - Widerspruch

Wo kann man sich bezüglich eines abgelehnten Schwerbehinderungsbescheids in Berlin beraten lassen? Leider ist die Widerspruchfrist bereits abgelaufen, ist ein Widerspruch dennoch möglich? Es geht um meinen 16 Monate alten Sohn, der mehrere schwere Herzfehler hat. Es wurden ihm lediglich 30% zugesprochen.

Vielen Dank,

Thorsten (…)

Anmerkung der Redaktion: Bitte gebt im öffentlichen Forum keine persönlichen Daten, wie z.B. Realnamen, Anschrift, Telefonnummer, von Euch heraus! Wenn Ihr solche Daten austauschen wollt, könnt Ihr hierfür gern die PN-Funktion nutzen. Dies dient Eurem Schutz. Vielen Dank für Euer Verständnis!

Antworten

  • hey mopetop,
    wenn es um medizinische beratung geht wären die behandelnden ärzte die besten ansprechpartner, geht es um die verfahrensberatung würde ich es bei der vdk versuchen, dazu ist allerdings eine mitgliedschaft nötig.
    allerdings ziehen die im zweifel auch für dich vor gericht und kümmern sich um deine sache.
    wenn die widerspruchsfrist abgelaufen ist geht in der regel nichts mehr, nur ganz wenige ausnahmen gibt es da, das wiederum erfährst du im beratungsgespräch.
    handelt es sich um eine höherstufung oder um erstantrag?
    ggf neuen antrag stellen.
    biene
  • Hallo Thorsten,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, ladybiene 😀 ).

    Wenn die Widerspruchfrist abgelaufen ist, ist es in der Tat sehr, sehr schwer, da noch etwas zu machen.

    Grundsätzlich gilt für den GdB, dass dieser sich nicht pauschal nach den Krankheiten bemisst, sondern nach Einschränkungen. Es gibt zwar Richtwerttabellen (z.B. hier: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm), aber letztendlich sind immer die individuellen Einschränkungen ausschlaggebend für den GdB.

    Da die Widerspruchfrist abgelaufen ist, wäre ggf. in einiger Zeit in Absprache mit den behandelnden Ärzten ein sog. "Verschlimmerungsantrag" angezeigt.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
Diese Diskussion wurde geschlossen.