Unterstützung während der Ausildung

Hallöchen,

ich bräuchte mal einen Rat von euch:
und zwar ist während meiner gesamten Schulzeit und auch in meinem 1-jährigen Freiwilligendienst zwei Mal am Tag, für ca. 5 Minuten, eine Dame vom Paritätischen Dienst gekommen, um mir bei den Toilettengängen (also noch nicht mal pflegerische Tätigkeiten, sondern einfach nur das Umsetzen) zu helfen.
Jetzt fange ich am 1.9. eine Ausbildung an und die Eingliederungshilfe, die mir bis jetzt die Kosten übernommen hat, lehnt auf einmal ab und sagt mir, dass sie mir die ganzen Jahre eigentlich nie die Kosten dafür übernehmen mussten. Nun wollen die einen großen Teil meines Pflegegeldes, um diese Dame vom Pari zu bezahlen.

Wie sieht das Ganze rechtlich aus?!
Habt ihr Erfahrungen oder eine Idee, an wen ich mich wenden kann?

Danke 😀

Antworten

  • Hallo viii,

    wenn Du tatsächlich nur Unterstützung für den Toilettengang benötigst, ist dies in der Tat eindeutig Zuständigkeit der Pflegekasse.

    Wenn das Pflegegeld dann für die übrige Pflege nicht mehr reicht, müsstest Du "Hilfe zur Pflege" beantragen. Dies ist allerdings Teil der Sozialhilfe. Dementsprechend gelten die jeweiligen Vorschriften bzgl. Einkommen.

    Wenn Du einen professionellen Pflegedienst einsetzt ist auch eine Kombi aus Pflegegeld und den sog. Pflegesachleistungen möglich. Dadurch bleibt ggf. ausreichend Geld übrig, da die Pflegesachleistungen höher sind als das Pflegegeld.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀