Kostenübernahme Treppenlift

Wei0 jemand Möglichkeiten zur Finanzierung eines Treppenlift über die Pfölegelkasse oder Krankenkasse für eine gehbehinderte Patientin Pflegestufe 3. Gibt es wirklich keine weiteren Zuschüße als die 2557€ von der Pflegekasse?

Antworten

  • Ist das der einzige Umbau oder die einzige Anpassung, die gemacht werden soll / muss? Was ist mit Badanpassung u.ä.? Oder mit einem Umzug?

    Es gibt billige Kredite für solche Maßnahmen von der KfW-Bank, schau mal auf deren Seite im Netz. Oder private Rücklagen, habe ich auch so gemacht und einen Kredit gespart.


    Gruß, Katrin

    P.s:: Falls es sich um eine Miet- oder Genossenschaftswohnung handelt, frag da mal nach, ob die sich daran beteiligen. Von der Pflegekasse gibt es nur die von dir genannte Summe, mehr nicht.
  • Hallo Krull,

    herzlich willkommen im MyHandicap-Forum.

    Wie du schon richtig recherchiert hast, gibt es einen Zuschuss zum Treppenlift von der Pflegekasse.
    Hier der ausführliche Artikel dazu:
    http://www.myhandicap.de/treppenlift-finanzierung.html

    Und wie Katrin schon hinzugefügt hat, bietet die KfW Bank sehr günstige Kredite für barrierefreies Bauen/Umbau an.

    Schöne Grüße, Steffen
  • Hallo Krull,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Zwar gab es hier keine entsprechende Rückmeldung, das Anliegen ist meiner Auffassung nach aber kompetent geklärt worden.

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
  • Hallo,

    zu dem Thema: bei der Pflegeversicherung beträgt die maximale Bezuschussung € 2.557,– (Bedingung: Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3). Bei zwei zusammenlebenden Pflegebedürftigen fällt die Bezuschussung höher aus - bis zu € 5.114,–. Alternativ kann man weitere Zuschüsse bei der Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfällen, Wegunfällen ...), beim Versorgungsamt, bei der (gegnerischen) Haftpflichtversicherung (bei Fremdverschulden), der Rentenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit beantragen - kommt dabei ganz darauf an, was für ein Fall vorliegt. Wir haben unseren Sitzlift bzw. Treppenlift hier gefunden. Zuschüsse haben wir von der Pflegeversicherung und der Berufsgenossenschaft erhalten - waren knapp mehr als € 3.000,-. Das hatte ganz gut geklappt, welch ein Glück!

    Herzliche Grüße,
    Kathie
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