Weiterbewilligungsantrag Fristsetzung SGB XII

Hallo brauche mal Hilfe.

Mit dem Schreiben vom 02.07.2014 wurde ich aufgefordert bis zum 23.07.2014 den Weiterbewilligungsantrag einzureichen, sonst würde die Leistung auf Grundsicherung ab den 01.09.2014 eingestellt. Der Weiterbewilligungsantrag wurde am 01.08.2014 eingereicht.

Darf der Leistungsträger eine Frist setzen, da der Bescheid aus 2013 bis zum 30.08.2014 gültig ist?

Antworten

  • Hallo,

    ich verstehe die Logik Deiner Frage nicht so recht.

    Du hast einen Bescheid bis Ende August.

    Du willst Weiterleistung ab 1. September. Das Amt braucht Zeit, darbüer zu entscheiden und setzt Dir deswegen eine Frist für den Antrag. Das hat mit dem alten Bescheid gar nichts zu tun.

    Was ist denn der HIntergrund Deiner Frage - hat das Amt Sanktionen angedroht, weil der Antrag verspätet kam?

    Grundsätzlich ist es natürlich nie so geschickt, eine vom Amt gesetzte Frist einfach nicht einzuhalten; besser ist, um eine Verlängerung zu bitten.

    Beste Grüße, ananim
  • hey sig,
    das ist gängige praxis, das amt muß ja kalkulieren können,wieviel antragsteller, ist personal genug da, urlaub, krankheit usw.
    es gehört zu deiner mitwirkungspflicht. steht sicherlich auch in dem schreiben.
    ich weiss auch nicht was dagegen sprechen sollte, was weg ist ist weg und kann nicht vergessen werdem.
    biene

    edit: verspätetes einsenden bedeutet in der regel eine verzögerung der zahlung. ausfall entsteht keiner.
  • Hallo SIG25,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

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